geschieden. Wenn sie gleichzeitig gebären, sind sie alle dreifach geschieden. Wenn sie in Etappen gebären, tritt bei den Nebenbuhlerinnen der Ersten (37) jeweils eine Scheidung ein; wenn dann die Zweite gebärt, ist sie durch ihre Entbindung endgültig getrennt, ohne dass sie geschieden wird. Tritt nun die Scheidung bei den übrigen von ihnen ein? Hierzu gibt es zwei Möglichkeiten: Die eine besagt, dass bei ihnen keine Scheidung eintritt, denn als ihre Wartezeit abgelaufen war, wurde sie endgültig getrennt und blieb nicht mehr ihre Nebenbuhlerin (38), der Ehemann aber hat die Scheidung ihrer Nebenbuhlerinnen an ihre Entbindung geknüpft. Die zweite Ansicht besagt, dass bei jeder von ihnen eine Scheidung eintritt, da sie zum Zeitpunkt ihrer Entbindung ihre Nebenbuhlerinnen waren. Demnach tritt bei jeder der beiden, die nicht entbunden haben, jeweils eine doppelte Scheidung ein, diese hier wird endgültig getrennt, und bei der ersten Wöchnerin tritt eine Scheidung ein; wenn dann die Dritte (39) gebärt, wird sie endgültig getrennt. Über das Eintreten der Scheidung bei den verbleibenden beiden gibt es zwei Meinungen. Wenn wir sagen, dass sie bei ihnen eintritt, dann ist die Vierte dreifach geschieden, die Erste (40) zweifach, während die Zweite und die Dritte endgültig getrennt sind; niemand von ihnen außer der Ersten unterliegt seinem Rückholrecht, solange ihre Wartezeit nicht abgelaufen ist. Wenn die Vierte gebärt, wird keine von ihnen geschieden, und ihre Wartezeit endet damit. Wenn er sagt: "Wann immer eine von euch gebärt, so sind die übrigen von euch geschieden", oder: "So sind die verbleibenden von euch geschieden", dann tritt, wann immer eine gebärt, bei den verbleibenden eine Scheidung ein, und die Wöchnerin wird durch die Geburt ihres Kindes endgültig getrennt, außer der Ersten. Der Unterschied zwischen dieser und der vorherigen Variante besteht darin, dass bei der Zweiten und der Dritten die Scheidung bei den übrigen durch ihre Entbindung (41) hier eintritt, bei der Ersten jedoch nicht, weil sie nicht mehr ihre Nebenbuhlerinnen sind, während er es hier nicht daran geknüpft hat. Wenn er sagt: "Wann immer eine von euch gebärt, so seid ihr geschieden", dann gilt dasselbe, außer dass bei der Ersten durch ihre Entbindung eine Scheidung eintritt. Wenn die Zweite mit zwei Kindern schwanger ist und das erste (42) von ihnen zur Welt bringt, tritt bei jeder ihrer Nebenbuhlerinnen in allen Fällen eine Scheidung ein, und bei ihr selbst tritt eine Scheidung in der dritten Problemstellung ein. Wenn die Dritte entbindet, oder wenn sie mit zwei Kindern schwanger ist, dann gilt dasselbe; die Vierte ist dann dreifach geschieden, und jede der Wöchnerinnen ist in den ersten beiden Problemstellungen jeweils zweifach geschieden, und in
(37) Im Original und in M: "al-awwal" (der Erste). (38) In A und B: "dara'iruha laha" (ihre Nebenbuhlerinnen). (39) Im Original und in M: "al-thaniya" (die Zweite). (40) In M: "al-awwal" (der Erste). (41) In A: "bi-wiladatiha" (durch ihre Geburt). (42) In A: "al-ula" (die Erste).