der dritten Problemstellung; [dann, wann immer] (43) eine von ihnen ihre Schwangerschaft vollendet, endet ihre Wartezeit damit. Der Qadi sagte: Wenn er zwei Ehefrauen hat und sagt: "Wann immer eine von euch beiden gebärt, so seid ihr beide geschieden." Wenn eine von ihnen am Donnerstag gebärt, sind beide geschieden. Wenn dann die Zweite am Freitag gebärt, ist sie endgültig getrennt, ihre Wartezeit ist abgelaufen, und sie wird nicht (erneut) geschieden, während die Erste ein zweites Mal geschieden wird. Wenn jede von ihnen mit zwei Kindern schwanger ist, sind sie beide (44) durch die Entbindung der Zweiten jeweils einfach geschieden. Wenn dann die Erste ihre Schwangerschaft vollendet, endet ihre Wartezeit damit (45), und die Zweite wird dreifach geschieden. Wenn die Zweite ihre Schwangerschaft vollendet, endet ihre Wartezeit damit, und die Zweite wird dreifach geschieden.
Abschnitt: Wenn er zu seiner Ehefrau sagt: "Wenn ich zu dir spreche, so bist du geschieden", und er dies ein zweites Mal wiederholt, wird sie einfach geschieden; denn seine Wiederholung ist ein Sprechen zu ihr und eine Bedingung für ihre Scheidung. Wenn er es ein drittes Mal wiederholt, wird sie ein zweites Mal geschieden, es sei denn, sie wurde noch nicht geschlechtlich berührt, dann ist sie durch das erste Mal endgültig getrennt und es folgt keine zweite Scheidung. Wenn er es ein viertes Mal wiederholt, wird sie ein drittes Mal geschieden. Wenn er sagt: "Wenn ich zu dir spreche, so bist du geschieden, also wisse dies", oder: "So vergewissere dich dessen", dann hat er den Eid gebrochen, weil er nach dem Abschluss des Eides zu ihr gesprochen hat (46), es sei denn, er beabsichtigt damit eine neue Rede. Wenn er sie zurechtweist und sagt: "Entferne dich", oder: "Schweige", oder: "Geh", so hat er den Eid gebrochen; denn dies ist ein Sprechen. Wenn er hört, wie sie ihn erwähnt (47), und sagt: "Auf dem Lügner lastet der Fluch Gottes", so hat er den Eid gebrochen. Ahmad hat dies explizit festgehalten; denn er hat zu ihr gesprochen. Wenn er zu ihr spricht, während sie schläft oder durch Ohnmacht oder Wahnsinn nicht bei Verstand ist und ihn nicht hört, oder sie weit weg ist und seine Rede nicht hört, oder sie taub ist, sodass sie seine Rede weder versteht noch hört, oder er schwört, nicht zu einer bestimmten Person zu sprechen, und er dann zu ihr spricht, während sie tot ist, so hat er den Eid nicht gebrochen. Abu Bakr sagte: Er bricht ihn in all diesen Fällen, aufgrund der Aussage der Gefährten des Propheten (Gott segne ihn und schenke ihm Frieden): "Wie sprichst du zu Körpern, die keine Seelen haben?" (48). Wir entgegnen, dass das Sprechen eine Handlung ist, die sich auf den Angesprochenen bezieht, und es wurde gesagt:
(43) In M: "fa-kullama" (so wann immer). (44) Im Original: "tulaqa" (sie beide geschieden [grammatisch abweichend]). (45) Aus B ausgefallen. (46) In M: "kullama" (wann immer). (47) Im Original, in A und M: "tadhkur" (sie erwähnt). (48) Überliefert von al-Bukhari im Kapitel "Was über die Strafe im Grab überliefert wurde" aus dem Buch der Begräbnisse, sowie im Kapitel "Die Tötung Abu Jahls" aus dem Buch der Feldzüge. Sahih al-Bukhari 2/122, 5/97. Und Muslim im Kapitel "Die Darbietung des Sitzplatzes des Verstorbenen" aus dem Buch des Paradieses. Sahih Muslim 4/2203. Ebenso überliefert von al-Nasa'i im Kapitel "Die Seelen der Gläubigen" aus dem Buch der Begräbnisse. Al-Mujtaba 4/90. Und Imam Ahmad im al-Musnad 2/131.
المسألةِ الثَّالثةِ، [ثم كُلَّما] (٤٣) وضَعتْ واحدةٌ مِنهُنَّ تَمامَ حَمْلِهَا، انْقَضَتْ به عِدَّتُها. قال القاضى: إذا كانت له زَوْجتانِ، فقال: كلَّما وَلَدَتْ واحدةٌ منكما، فأنتُما طالقتانِ. فولَدتْ إحْداهما يومَ الخميسِ، طَلُقَتَا جميعًا، ثم وَلَدَتِ الثَّانيةُ يومَ الجمعةِ، بانَتْ، وانقَضَتْ عِدَّتُها، ولم تَطْلُقْ، وطَلُقَتْ الأُولَى ثانيةً، فإن كانت كلُّ واحدةٍ منهما حامِلًا باثنَيْنِ، طَلُقَتَا (٤٤) بوَضْعِ الثَّانيةِ طَلْقةً طلقةً أيضًا، ثم إذا وَلَدَتِ الأُولَى تَمامَ حَمْلِها، انْقَضَتْ عِدَّتُها به (٤٥)، وطَلُقَتِ الثَّانيةُ ثلاثًا، فإذا وَلَدَتِ الثَّانيةُ تَمامَ حملِها، انْقَضَتْ عِدّتُها به، وطَلُقَتِ الثّانيةُ ثلاثًا.
فصل: وإذا قال لامرأتِه: إن كلَّمْتُك فأنتِ طالقٌ. ثم أعادَ ذلك ثانيةً، طَلُقَتْ واحدةً؛ لأنَّ إعادتَه تكْليمٌ لها وشَرْطٌ لطَلاقِها، فإن أعادَه ثالثةً، طَلُقَتْ ثانيةً، إلَّا أن تَكونَ غيرَ مَدْخولِ بها فتَبِين بالأُولَى، ولا يَلْحقُها طلاقٌ ثانٍ، وإن أعادَه رابعةً، طَلُقَتِ الثَّالثةَ. وإن قال: إن كلَّمْتُك فأنتِ طالقٌ، فاعْلَمِى ذلك، أو فتَحَقَّقِى ذلك. حَنِثَ لأنَّه كَلَّمَها (٤٦) بعدَ عَقْدِ اليَمِينِ، إلَّا أن يَنْوِىَ كلامًا مُبتَدَأً، وإن زَجَرَها، فقال: تَنَحَّىْ، أو اسْكُتى أو اذْهبِى. حَنِثَ؛ لأنَّه كلامٌ. وإن سَمِعَها تَذْكُرُهُ (٤٧)، فقال: الكاذبُ عليه لعنةُ اللَّهِ. حَنِثَ. نَصَّ عليه أحمدُ؛ لأنَّه كلَّمَها. وإن كلّمَها وهى نائمةٌ، أو مغلوبةٌ على عَقْلِها بإغماءٍ أو جنونٍ، لا تَسْمَعُ، أو بعيدةٌ لا تَسْمَعُ كلامَه، أو صَمَّاءُ بحيثُ لا تَفْهَمُ كلامَه ولا تَسمَعُ، أو حَلَفَ لا يُكلِّمُ فلانًا، فكلَّمَه مَيِّتًا، لم يَحْنَثْ. وقال أبو بكرٍ: يَحْنَثُ فى جميعِ ذلك؛ لقولِ أصحابِ النَّبِىِّ -صلى اللَّه عليه وسلم-: كيف تُكلِّمُ أجْسادًا لا أرْواحَ فيها (٤٨)؟ . ولَنا، أَنَّ التَّكلُّمَ فِعْلٌ يَتَعدَّى إلى المُتَكَلَّمِ، وقد قِيلَ:
(٤٣) فى م: "فكلما".(٤٤) فى الأصل: "طلقا".(٤٥) سقط من: ب.(٤٦) فى م: "كلما".(٤٧) فى الأصل، أ، م: "تذكر".(٤٨) أخرجه البخارى، فى: باب ما جاء فى عذاب القبر، من كتاب الجنائز، وفى: باب قتل أبى جهل، من كتاب =