Es ist davon abgeleitet, dass es vom Wort "al-kalm" kommt, was "die Wunde" bedeutet, da es auf den Angesprochenen eine Wirkung hat, wie eine Wunde sie hat. Dies geschieht nur dadurch, dass man es ihn hören lässt. Was das Ansprechen der Toten durch den Propheten (Gott segne ihn und schenke ihm Frieden) betrifft, so gehört dies zu seinen Wundern (49), denn er sagte: "Ihr seid nicht fähiger, das zu hören, was ich sage, als sie." Dies wurde für niemanden sonst bestätigt. Die Aussage der Gefährten des Propheten (Gott segne ihn und schenke ihm Frieden): "Wie sprichst du zu Körpern, die keine Seelen haben?", ist ein Argument für uns, denn sie sagten dies aus Verwunderung oder als Frage nach dem, dessen Grund und Weisheit ihnen verborgen geblieben war (50), bis der Prophet (Gott segne ihn und schenke ihm Frieden) ihnen die Weisheit dahinter durch eine ihm vorbehaltene Angelegenheit enthüllte. Somit bleibt die Angelegenheit in Bezug auf andere als ihn (den Propheten) auf der Ebene der Verneinung.
Wenn er schwört: "Ich spreche nicht zu Soundso", und er spricht zu ihm, während dieser betrunken ist, so hat er den Eid gebrochen, denn ein Betrunkener wird angesprochen und (der Eid) wird gebrochen. Möglicherweise ist das Ansprechen während des Rauschzustands sogar schädlicher als im nüchternen Zustand. Wenn er zu ihr spricht, während sie betrunken ist, hat er den Eid gebrochen, denn ihr Rechtsstatus ist der eines Nüchternen. Wenn er zu ihm spricht, während er ein Kind oder ein Geistesgestörter ist, der hört (51) und weiß, dass er angesprochen wird, so hat er den Eid gebrochen. Wenn sie (die Ehefrau) geisteskrank wurde und er dann zu ihr sprach, hat er den Eid nicht gebrochen, denn die Feder des Schreibens (der Rechenschaft) ist für sie aufgehoben, und für ihre Rede bleibt kein Rechtsurteil.
Abschnitt: Wenn er schwört, zu keinem Menschen zu sprechen, und er zu jemandem so spricht, dass er es hört, dieser es aber aufgrund von Beschäftigung oder Nachlässigkeit nicht hört, so hat er den Eid gebrochen; denn er hat zu ihm gesprochen, und er hat es nur aufgrund seiner Nachlässigkeit oder der Ablenkung seines Herzens nicht gehört. Wenn er zu ihm spricht, ohne ihn zu erkennen, und sein Eid durch Scheidung ausgesprochen wurde, so hat er den Eid gebrochen. Ahmad sagte über einen Mann, der einen Scheidungseid schwor, nicht zu seiner Schwiegermutter zu sprechen, und er sah sie bei Nacht und fragte: "Wer ist das?": Er hat den Eid gebrochen, denn er hat zu ihr gesprochen. Wenn sein Eid aber bei Gott dem Erhabenen war oder ein Eid, der durch eine Sühne (Kaffara) ersetzt werden kann, dann ist die korrekte Ansicht, dass er den Eid nicht gebrochen hat, weil er nicht die Absicht hatte, zu ihr zu sprechen; dies gleicht (dem Fall) des Vergesslichen. Auch weil er annahm, dass es sich um eine andere Person handelte als die, über die der Eid geschworen wurde, was dem "Laghw" (bedeutungslosem Geschwätz) des Eides gleicht. Wenn er ihn grüßt, hat er den Eid gebrochen; denn er hat ihn durch den Gruß angesprochen. Wenn er eine Gruppe grüßt, in der sich diese Person befindet, und er mit dem Gruß alle meint, so hat er den Eid gebrochen.
(Fortsetzung der Fußnote 48:)... Feldzüge. Sahih al-Bukhari 2/122, 5/97. Und Muslim im Kapitel "Die Darbietung des Sitzplatzes des Verstorbenen" aus dem Buch des Paradieses. Sahih Muslim 4/2203. Ebenso überliefert von al-Nasa'i im Kapitel "Die Seelen der Gläubigen" aus dem Buch der Begräbnisse. Al-Mujtaba 4/90. Und Imam Ahmad im al-Musnad 2/131. (49) In A, B und M: "mu'jizatuhu" (sein Wunder). (50) Im Original: "wa-hukmuhu" (und sein Rechtsurteil). (51) In B ein Zusatz: "kalamuha" (ihre Rede).
إنَّه مأخوذٌ مِنَ الكَلْمِ، وهو الجَرْحُ؛ لأنَّه يُؤَثِّرُ فيه كتأثيرِ الجَرْحِ، ولا يَكونُ ذلك إلَّا بإسْماعِه، فأمَّا تكْليمُ النَّبِىِّ -صلى اللَّه عليه وسلم- المَوْتَى، فمِن مُعْجِزَاتِه (٤٩)، فإنَّه قال: "مَا أَنْتُمْ بِأَسْمَعَ لِمَا أَقُولُ مِنْهُمْ". ولم يَثبُتْ هذا لغيرِه، وقولُ أصحابِ النَّبِىِّ -صلى اللَّه عليه وسلم-: كيف تُكلمُ أجسادًا لا أرْواحَ فيها؟ حُجَّةٌ لنا، فإنَّهم قالوا ذلك اسْتِبْعادًا، أو سؤالًا عمَّا خَفِىَ عنهم سَببُه وحِكْمتُه (٥٠)، حتى كَشَفَ لهم النَّبِىُّ -صلى اللَّه عليه وسلم- حِكْمةَ ذلك بأمْرٍ مُخْتَصٍّ به، فيَبْقَى الأمرُ فى حقِّ مَنْ سِواهُ على النَّفْىِ. وَإِنْ حَلَفَ: لا كَلَّمْتِ فُلانًا. فكلَّمَتْه سَكْرانَ، حَنِثَ؛ لأنَّ السَّكرانَ يُكَلَّمُ ويَحْنَثُ، وربَّما كان تَكْليمُه فى حالِ سُكْرِه أضَرَّ من تكْليمِه فى صَحْوِه، وإن كلّمَتْه سَكْرانةً، حَنِث؛ لأنَّ حُكْمَها حُكْمُ الصَّاحِى، وإن كلَّمَتْه، وهو صَبِىٌّ أو مجنونٌ يَسْمَعُ (٥١)، ويَعلمُ أَنَّهُ مُكَلَّمُ حَنِثَ. وإن جُنَّتْ هى، ثم كلَّمَتْه، لم يَحْنَثْ؛ لأنَّ القلَمَ مَرْفوعٌ عنها، ولم يَبْقَ لكلامِها حُكْمٌ.
فصل: فإن حَلَفَ لا يُكلِّمُ إنْسانًا، فكلّمَه بحيثُ يَسْمَعُ، فلم يَسمَعْ لتَشَاغُلِه أو غَفْلتِه، حَنِثَ؛ لأنَّه كلَّمَه، وإنما لم يَسمَعْ لغَفْلتِه، أو شُغْلِ قلبِه. وإن كلَّمَه، ولم يَعرِفْه؛ فإن كانتْ يَمينُه بالطَّلاقِ، حَنِثَ. قال أحمدُ، فى رجلٍ حَلَفَ بالطَّلاقِ، أَنْ لا يُكلِّمَ حَماتَه، فرآها بالليلِ، فقال: مَنْ هذا؟ : حَنِثَ، قد كلَّمَها. وإن كانت يَمينُه باللَّهِ تعالى، أو يَمِينًا مُكَفَّرَةً، فالصَّحيحُ أنَّه لا يَحْنَثُ؛ لأنَّه لم يَقْصِدْ تكْليمَه، فأشْبَهَ النَّاسِىَ، ولأنَّه ظَنَّ المحْلوفَ عليه غيرَه، فأشْبَهَ لَغْوَ اليمينِ. وإن سَلَّمَ عليه، حَنِثَ؛ لأنَّه كلَّمَه بالسَّلامِ. وإن سلَّمَ على جماعةٍ هو فيهم، وأرادَ جميعَهم بالسَّلامِ، حَنِثَ؛
= المغازى. صحيح البخارى ٢/ ١٢٢، ٥/ ٩٧. ومسلم، فى: باب عرض مقعد الميت. .، من كتاب الجنة. صحيح مسلم ٤/ ٢٢٠٣.كما أخرجه النسائى، فى: باب أرواح المؤمنين، من كتاب الجنائز. المجتبى ٤/ ٩٠. والإمام أحمد، فى: المسند ٢/ ١٣١.(٤٩) فى أ، ب، م: "معجزته".(٥٠) فى الأصل: "وحكمه".(٥١) فى ب زيادة: "كلامها".