Wenn er bei Verstand ist, tritt die Scheidung ein, wenn er es will, denn er verfügt über den Willen; aus diesem Grund ist auch seine Wahl eines seiner Elternteile gültig. Wenn er stumm ist und seinen Willen durch ein Zeichen äußert, tritt die Scheidung ein, denn sein Zeichen nimmt den Platz der Rede eines Sprechenden ein; aus diesem Grund tritt seine Scheidung dadurch ein. Wenn er zum Zeitpunkt der Bedingungssetzung sprechend war, dann aber stumm wurde, gibt es dazu zwei Ansichten: Die erste ist, dass die Scheidung dadurch eintritt, denn seine eigene Scheidung tritt durch [ein Zeichen] ein, also ebenso die Scheidung dessen, den er an einen Willen geknüpft hat. Die zweite ist, dass sie dadurch nicht eintritt, denn zum Zeitpunkt der Bedingungssetzung (74) konnte sie nur durch das Sprechen (75) eintreten, daher tritt sie nicht anders ein, so als ob er bei der Bedingungssetzung sagte: "Wenn eine solche Person durch ihren Willen spricht, dann ist sie geschieden."
Abschnitt: Wenn er den Willen zeitlich begrenzt und sagt: "Du bist geschieden, wenn du es heute willst", so ist sie darauf beschränkt. Wenn der Tag vergeht, bevor sie es will, ist sie nicht geschieden. Wenn er es vom Willen (76) zweier Personen abhängig macht, tritt die Scheidung nicht ein, bis der Wille beider vorhanden ist. Der Qadi leitete daraus eine Ansicht ab, dass es bereits durch den Willen einer der beiden eintritt, so wie man bei der Verletzung eines Eides durch das Handeln eines der Beteiligten einen Meineid begeht; wir haben jedoch die Falschheit dieser Auffassung dargelegt. Wenn er sagt: "Du bist geschieden, wenn du willst und dein Vater will", und sie sagt: "Ich habe gewollt, wenn mein Vater will", woraufhin ihr Vater sagt: "Ich habe gewollt", so tritt die Scheidung nicht ein; denn sie hat nicht [unbedingt] gewollt, da der Wille eine verborgene Sache (77) ist, deren Abhängigkeit von einer Bedingung nicht gültig ist. Ebenso, wenn er sagt: "Du bist geschieden, wenn du willst", und sie sagt: "Ich habe gewollt, wenn du willst", und er sagt: "Ich habe gewollt", oder sie sagt (78): "Ich habe gewollt, wenn die Sonne aufgeht", so tritt sie nicht ein. Ahmad hat dies (79) ausdrücklich so festgelegt (80), und dies ist die Ansicht aller Gelehrten, darunter Al-Shafi'i, Ishaq, Abu Thawr und die Anhänger der Vernunft (Ashab al-Ra'y). Ibn (81) sagte...
(74) In B and M: "ka-annahu" (as if it were). (75) In A: "bi-al-taʿlīq" (with the conditional suspension). (76) In M: "al-mashīʾa" (the will). (77) In the original and B: "ḥaqīqī" (real). (78) In B: "qāla" (he said). (79) In B and M, an addition: "ʿalayhi" (upon it). (80) In B: "wa-hādhā" (and this). In M: "huwa" (it is). (81) Omitted from A, B, and M.