Al-Mundhir sagte: Alle Gelehrten, von denen wir Überlieferungen bewahrt haben, sind sich einig, dass, wenn ein Mann zu seiner Frau sagt: „Du bist geschieden, wenn du willst“, und sie antwortet: „Ich habe gewollt, wenn eine solche Person will“, sie die Angelegenheit zurückgewiesen hat und die Scheidung nicht für sie verpflichtend wird, selbst wenn diese Person es will. Dies liegt daran, dass von ihr kein Wille ausgegangen ist, sondern nur eine Verknüpfung ihres Willens an eine Bedingung, und die Verknüpfung des Willens ist nicht [die Bedingung eines Willens] (82). Wenn er die Scheidung vom Willen zweier Personen abhängig macht und einer von ihnen den Willen sofort äußert, der andere aber zeitlich verzögert, tritt die Scheidung ein, da der Wille von beiden insgesamt vorliegt.
Abschnitt: Wenn er sagt: „Du bist geschieden, außer wenn du willst“, oder: „...außer wenn Zaid will“, und sie antwortet: „Ich habe gewollt“, tritt keine Scheidung ein. Wenn sie dies jedoch hinauszögern, tritt die Scheidung ein. Wenn derjenige, der die Scheidung von seinem Willen abhängig gemacht hat, wahnsinnig wird, tritt die Scheidung sofort ein, da er die Scheidung ausgesprochen und deren Aufhebung an eine Bedingung geknüpft hat, die nicht eingetreten ist; dasselbe gilt, falls er stirbt. Wenn er stumm ist und seinen Willen durch ein Zeichen äußert, gibt es dazu zwei Ansichten, basierend auf dem Eintreten der Scheidung durch sein Zeichen, wenn er sie von seinem Willen abhängig macht.
Abschnitt: Wenn er sagt: „Du bist einmal geschieden, außer wenn du drei willst“, und sie dies nicht will oder weniger als drei will, so ist sie einmal geschieden. Wenn sie sagt: „Ich habe drei gewollt“, sagte Abu Bakr: „Sie ist dreimal geschieden.“ Die Anhänger von Al-Shafi'i und Abu Hanifa sagten: „Sie ist nicht geschieden, wenn sie drei will“, denn die Ausnahme von einer Bestätigung ist eine Verneinung. Die Auslegung dessen ist: „Du bist einmal geschieden, außer wenn du drei willst, dann bist du nicht geschieden.“ Und weil sie, hätte er nicht „drei“ gesagt, nicht durch ihren Willen von drei geschieden wäre (83); so ist es auch, wenn er „drei“ sagt, denn er erwähnte die Drei lediglich als Beschreibung für ihren Willen, der die Scheidung der einen aufhebt (84). Es wird also so, als hätte er gesagt: „Du bist geschieden, außer wenn du deinen Willen wiederholst (85) [dreimal]“. Der Qadi sagte: „Dazu gibt es zwei Ansichten: Eine davon ist, dass sie nicht geschieden ist, aus dem Grund, den wir erwähnt haben. Die zweite ist, dass sie dreimal geschieden ist, da das, was bei diesem Wort zuerst in den Sinn kommt, der Vollzug der Drei ist, wenn sie sie will, so wie wenn er sagt: ‚Er schuldet mir einen Dirham (86)‘“.
(82) Omitted from B and M. (83) Omitted from the original. (84) In the original: "al-wāqiʿa" (the occurrence). (85) In A, B, and M: "bi-mashīʾatika" (by Your will). (86) In M: "darāhim" (dirhams).