Diesbezüglich wurde Ahmad befragt (95), jedoch gab er dazu nichts an, und es gibt zwei Möglichkeiten dazu: Eine davon ist, dass keine Scheidung eintritt. Dies ist die Ansicht von Abu Thawr, denn Liebe ist im Herzen, und eine solche Liebe findet sich bei niemandem, und ihre Aussage über ihre Liebe (96) dazu ist eine bekannte Lüge, daher taugt sie nicht als Beweis für das, was in ihrem Herzen ist. Die zweite Möglichkeit ist, dass sie geschieden wird. Dies ist die Ansicht der Anhänger der Meinung (Ahl al-Ra'y); denn über das, was im Herzen ist, kann nur durch ihre Zunge in Erfahrung gebracht werden, weshalb die Verknüpfung des Urteils mit ihrer Äußerung erforderlich ist, egal ob sie lügt oder die Wahrheit sagt, wie beim Willen (Mashia). Es gibt keinen Unterschied zwischen seiner Aussage: „Wenn du das liebst“, und seiner Aussage: „Wenn du es mit deinem Herzen liebst“, denn Liebe kann nur im Herzen stattfinden.
Abschnitt: Wenn er sagt: „Du bist geschieden, wenn Allah der Erhabene will (in sha Allah)“, dann ist seine Ehefrau geschieden (97). Ebenso, wenn er sagt: „Mein Sklave ist frei, wenn Allah der Erhabene will“, dann ist er frei. Ahmad legte dies in der Überlieferung einer Gruppe fest und sagte: „Beide Fälle gehören nicht zu den Schwüren (Ayman).“ Dies sagten auch Sa'id ibn al-Musayyib, al-Hasan, Makhul, Qatada, al-Zuhri, Malik, al-Layth, al-Awza'i und Abu 'Ubayd. Von Ahmad gibt es auch eine Überlieferung, die darauf hindeutet, dass die Scheidung nicht eintritt, ebenso wenig wie die Freilassung. Dies ist die Ansicht von Tawus, al-Hakam, Abu Hanifa und al-Shafi'i; denn er hat dies von einem Willen abhängig gemacht, dessen Eintreten er nicht kennt, also tritt sie nicht ein, so als hätte er es vom Willen von Zayd abhängig gemacht. Der Gesandte Allahs – Allahs Segen und Friede seien auf ihm – sagte: „Wer einen Schwur leistet und dann sagt: ‚Wenn Allah will‘, der begeht keinen Meineid.“ Dies überlieferte al-Tirmidhi (98) und bezeichnete den Hadith als hasan (gut). Wir stützen uns auf das, was Abu Jamra überlieferte: Er sagte: Ich hörte Ibn 'Abbas sagen: „Wenn ein Mann zu seiner Frau sagt: ‚Du bist geschieden, wenn Allah will‘, dann ist sie geschieden.“ Dies überlieferte Abu Hafs mit seiner Überlieferungskette. [Und von Abu Burda wurde Ähnliches überliefert] (99). Und Ibn 'Umar sowie Abu Sa'id überlieferten, und sie sagten (100):
(95) Omitted from B. (96) In B: "bi-ḥubbihi" (with his love). In M: "maḥabbatihā" (her love). (97) Omitted from A and M. (98) In: Chapter on what has come regarding the exception (istithnāʾ) in an oath, from the Book of Vows (Nudhūr). ʿĀriḍat al-Aḥwadhī 7/14. It was also recorded by al-Bukhārī, in: Chapter on the exception in oaths, from the Book of Expiations (Kaffārāt). Ṣaḥīḥ al-Bukhārī 8/182. And al-Nasāʾī, in: Chapter on the exception, from the Book of Oaths (Aymān). al-Mujtabā 7/23, 29. And Ibn Mājah, in: Chapter on the exception in an oath, from the Book of Expiations. Sunan Ibn Mājah 1/680. And Imām Aḥmad, in: al-Musnad 2/275. (99) Omitted from A. (100) In M: "qāla" (he said).