oder zum (112) Himmel aufsteigst, oder den Stein in Gold verwandelst, oder diesen ganzen Fluss austrinkst, oder den Berg trägst, oder wenn es der Tote will. Hierzu gibt es zwei Ansichten: Die erste ist, dass die Scheidung sofort eintritt, da er der Scheidung etwas nachgestellt hat, das ihre Gesamtheit aufhebt und ihr sofortiges Eintreten verhindert, was sie ungültig macht, ähnlich dem Vorbehalt des Ganzen (istithna' al-kull), und wie (113) wenn er sagte: "Du bist mit einer Scheidung geschieden, die nicht auf dich fällt" oder: "Sie verringert nicht deine Scheidungszahl." Die zweite Ansicht ist, dass sie nicht eintritt, weil er die Scheidung an eine Eigenschaft geknüpft hat, die nicht existiert hat, und weil das, wovon man die Entfernung beabsichtigt, an das Unmögliche geknüpft wird, wie in seinem Ausspruch (114): Wenn der Rabe grau wird, komme ich zu meiner Familie, und wenn das Pech wie frische Milch wird – das heißt: Ich werde niemals zu ihnen kommen. Es wurde gesagt: Wenn er sie an etwas knüpft, das vernunftmäßig unmöglich ist, tritt sie sofort ein, weil es keine Existenz hat, weshalb die Eigenschaft nicht daran geknüpft werden kann und die Scheidung rein verbleibt, so dass sie eintritt. Wenn er sie hingegen an etwas knüpft, das gewohnheitsmäßig unmöglich ist, wie Fliegen oder zum Himmel aufsteigen, so tritt sie nicht ein, weil (115) es eine (116) Existenz hat, und eine Art davon (117) bei den Wundern der Propheten – Friede sei mit ihnen – und den Ehrenwundern (Karamat) der Gottesfreunde vorgekommen ist, so dass es zulässig war, die Scheidung daran zu knüpfen, sie aber vor ihrem Eintreten nicht wirksam wurde. Was nun den Fall betrifft, dass er ihre Scheidung an die Verneinung des Vollzugs des Unmöglichen knüpft und sagt: "Du bist geschieden, wenn du den Toten nicht tötest" oder: "Du nicht zum Himmel aufsteigst", so ist sie sofort geschieden, weil er sie an die Nichtexistenz dessen geknüpft hat, und deren Nichtexistenz ist in der Gegenwart und in der Zukunft bekannt, also trat die Scheidung ein, genauso wie wenn er sagte: "Du bist geschieden, wenn ich meinen Sklaven nicht verkaufe", und der Sklave stirbt. Ebenso, wenn er sagt: ["Du bist geschieden"] (118), wenn ich sicherlich das Wasser trinke, das im Krug ist – während kein Wasser darin ist – oder: "Ich sicherlich den Toten töte", tritt die Scheidung sofort ein, aus dem Grund, den wir erwähnten. Abu...
(112) Omitted from the original, A, and B. (113) The waw was omitted from A, B, and M. (114) The verse is in: Ḥilyat al-Awliyāʾ 7/289, and al-Damīrī quoted it from him in: Ḥayāt al-Ḥayawān al-Kubrā 2/110. Neither of them attributed it. (115) In M: "li-annahu" (because it). (116) In M: "wujūd" (existence). (117) Omitted from B and M. (118) Omitted from the original.