...so tötet die Götzendiener" (128). "Und tötet nicht eure Kinder" (129). Der Befehl und das Verbot richten sich nur auf eine Handlung, deren Ausführung und Unterlassung möglich ist, und das ist die Handlung des Menschen, wie das Verwunden und Ähnliches. Was das Verlöschen des Lebens (zuhuq) betrifft, so ist es die Handlung Allahs des Erhabenen; sie wird weder befohlen noch verboten, und der Mensch hat keinen anderen Weg dazu, als (130) die Ursache dafür herbeizuführen. Dies ist eine Bedingung für das Töten. Wenn diese vorliegt, wird deutlich, dass die Handlung, die dazu geführt hat, ein Töten war. Deshalb ist es zulässig, die Sühneleistung (kaffara) nach der Verwundung und vor dem Verlöschen des Lebens vorzuziehen. Wenn er schwört: "Ich werde ihn töten", [und er stirbt an einer Wunde, die er ihm zugefügt hat, so hat er seinen Eid nicht erfüllt. Wenn er schwört: "Ich werde ihn nicht töten"] (131), so bricht er den Eid dadurch ebenfalls nicht. Es ist möglich, dass der Eid erst dann als erfüllt gilt, wenn die Ursache und das Verlöschen des Lebens zusammen an einem Tag (132) eintreten; denn das Töten wird erst durch seine Ursache und seine Bedingung vollendet (133). Was hingegen die Zuweisung allein zum Verlöschen des Lebens ohne die Ursache betrifft, so ist dies fernliegend.
Abschnitt: Wenn er sagt: "Wer von euch mir die Ankunft meines Bruders verkündet (bashshara), der ist geschieden", und eine von ihnen verkündet es ihm und sie sagt die Wahrheit, so wird die Scheidung wirksam. Wenn sie lügt, wird sie nicht wirksam; denn eine freudige Botschaft (bishara) ist eine wahre Nachricht, durch die etwas eintritt, das die Haut vor Freude oder Kummer verändert. Wenn eine andere ihm davon berichtet, wird die Scheidung nicht wirksam; denn die Freude entsteht nur durch die erste Nachricht. Wenn die erste gelogen hat und die zweite die Wahrheit sagt, wird die zweite geschieden; denn die Freude entsteht nur durch ihre Nachricht, sodass sie die eigentliche frohe Botschaft ist. Wenn ihm dies zwei, drei oder vier (134) Frauen gleichzeitig verkünden, werden sie alle geschieden; denn "wer" (man) bezieht sich auf einen oder mehrere. Allah der Erhabene sagte: "Wer nun das Gewicht eines Stäubchens an Gutem tut, wird es sehen. Und wer das Gewicht eines Stäubchens an Bösem tut, wird es sehen" (135). Und Er sagte: "Und wer von euch demütig gegenüber Allah und Seinem Gesandten ist und rechtschaffen handelt, der werden Wir ihren Lohn zweimal geben" (136).
(128) Sure 9:5. (129) Sure 17:31. (130) In B and M, an addition: "ilā" (to). (131) Omitted from B. (132) In the original, an addition: "al-jumʿa" (Friday). (133) In M: "wa-sharṭ" (and a condition). (134) In A: "arbaʿ" (four). (135) Sure 99:7, 8. (136) Sure 33:31.
الْمُشْرِكِينَ} (١٢٨). {وَلَا تَقْتُلُوا أَوْلَادَكُمْ} (١٢٩). والأمرُ والنَّهىُ إنَّما يَتَوَجَّهُ إلى فعلٍ مُمْكِنٍ فعلُه وتَرْكُه، وذلك فعلُ الآدمِىِّ مِن الجَرْحِ ونحوِه، أمَّا الزُّهُوقُ ففِعْلُ اللَّهِ تعالى لا يُؤمَرُ به، ولا يُنْهَى عنه، ولا سبيلَ للآدمىِّ إلَّا (١٣٠) تَعاطِى سَبَبِه، وهو شَرْطٌ فى القتلِ، فإذا وُجِدَ تَبَيَّنَّا أَنَّ الفِعْلَ المُفْضِىَ إليه كان قتلًا، ولذلك جازَ تَقْديمُ الكَفَّارةِ بعدَ الجَرْحِ، وقبلَ الزُّهُوقِ. ولو حَلَفَ لأقْتُلَنَّه، [فماتَ مِنْ جُرْحٍ كان جَرَحَه، لم يَبَرَّ. ولو حَلَفَ لا يَقتُلُه] (١٣١)، لم يَحْنَثْ بذلك أيضًا. ويَحتمِلُ أَنْ لا يَبَرَّ حتى يُوجَدَ السَّببُ والزُّهُوقُ معًا فى يومٍ (١٣٢)؛ لأنَّ القتلَ لا يَتِمُّ إلَّا بسَببِه وشَرْطِه (١٣٣)، فأمَّا بنِسْبتِه إلى الشَّرْطِ وحدَه دُونَ السَّببِ، فبعيدٌ.
فصل: إذا قال: مَن بَشَّرَتْنِى بِقُدُومِ أخِى، فهى طالِقٌ، فَبَشَّرَتْه إحْداهُنَّ، وهى صادقةٌ، طَلُقَتْ، وإن كانت كاذبةً، لم تَطْلُقْ؛ لأنَّ التَّبْشِيرَ خَبَرُ صِدْقٍ، يَحصُلُ به ما يُغَيِّرُ الْبَشَرَةَ مِن سُرورٍ أو غَمٍّ. وإن أخْبرَتْه به أُخْرَى، لم تَطْلُقْ؛ لأنَّ السُّرورَ إنَّما يَحْصُلُ بالخَبَرِ الأوَّلِ، فإن كانتِ الأُولَى كاذبةً، والثَّانيةُ صادقةً، طَلُقَتِ الثَّانيةُ؛ لأنَّ السُّرورَ إنَّما يَحْصُلُ بخبرِها، فكان هو البِشَارَةَ. وإن بَشَّرَهَ بذلك اثْنتانِ، أو ثلاثٌ، أو الأربعُ (١٣٤) فى دَفْعَةٍ واحدةٍ، طَلُقْنَ كلُّهنَّ؛ لأنَّ "مَنْ" تَقَعُ على الواحدِ فما زادَ، قال اللَّهُ تعالى: {فَمَنْ يَعْمَلْ مِثْقَالَ ذَرَّةٍ خَيْرًا يَرَهُ (٧) وَمَنْ يَعْمَلْ مِثْقَالَ ذَرَّةٍ شَرًّا يَرَهُ} (١٣٥). وقال: {وَمَنْ يَقْنُتْ مِنْكُنَّ لِلَّهِ وَرَسُولِهِ وَتَعْمَلْ صَالِحًا نُؤْتِهَا أَجْرَهَا مَرَّتَيْنِ} (١٣٦).
(١٢٨) سورة التوبة ٥.(١٢٩) سورة الإسراء ٣١.(١٣٠) فى ب، م زيادة: "إلى".(١٣١) سقط من: ب.(١٣٢) فى الأصل زيادة: "الجمعة".(١٣٣) فى م: "وشرط".(١٣٤) فى أ: "أربع".(١٣٥) سورة الزلزلة ٧، ٨.(١٣٦) سورة الأحزاب ٣١.