du bist geschieden, du bist geschieden. Und er sagte: Ich beabsichtigte mit dem Zweiten die Bekräftigung. Kapitel: Wenn er einen allgemeinen Eid aufgrund eines speziellen Anlasses leistet und er eine Absicht hat, so wird dieser darauf bezogen, und seine Aussage wird im rechtlichen Urteil akzeptiert, weil der Anlass ein Beweis für seine Wahrhaftigkeit ist. Wenn er jedoch nichts beabsichtigte, so ist von Ahmad etwas überliefert, das darauf hindeutet, dass sich sein Eid auf das beschränkt, worin der Anlass gefunden wurde. Al-Khiraqi erwähnte dies und sagte: Wenn er keine Absicht hat, so wird auf den Anlass des Eides und das, was ihn hervorgerufen hat, zurückgegriffen. Das Offensichtliche hierbei ist, dass sein Eid auf den Ort des Anlasses begrenzt ist. Dies ist die Ansicht der Gefährten von Abu Hanifa. Von Ahmad ist jedoch etwas überliefert, das darauf hindeutet, dass sein Eid auf die Allgemeinheit bezogen wird; denn er sagte über jemanden, der sagte: Ich habe bei Allah gelobt, dass ich in diesem Fluss nicht jage, aufgrund eines Unrechts, das er sah, woraufhin sich sein Zustand änderte: Das Gelübde wird erfüllt. Dies liegt daran, dass der Wortlaut der Beweis für das Urteil ist, daher ist die Berücksichtigung dessen hinsichtlich der Spezifizierung und Allgemeinheit verpflichtend, wie beim Wortlaut des Gesetzgebers. Der Aspekt der ersten Ansicht ist, dass der spezielle Anlass auf die Absicht der Spezifizierung hindeutet und anstelle der Absicht tritt, wenn diese fehlt, aufgrund seines Hinweises darauf. Daher muss sich der allgemeine Wortlaut darauf beschränken, wie bei der Absicht. Er unterscheidet sich vom Wortlaut des Gesetzgebers, denn dieser will die Urteile darlegen, daher beschränkt er sich nicht auf den Ort des Anlasses, da das Bedürfnis besteht, das Urteil außerhalb des Ortes des Anlasses zu kennen. Demnach: Wenn seine Frau aufstand, um hinauszugehen, und er sagte: Wenn du hinausgehst, so bist du geschieden, und sie kehrte um, ging dann aber später hinaus; oder jemand lud ihn zu seinem Mittagessen ein und er sagte: Meine Frau ist geschieden, wenn ich zu Mittag esse, und er kehrte dann um und aß in seinem Haus zu Mittag, so leistet er beim Ersten keinen Meineid, beim Zweiten jedoch leistet er einen Meineid. Wenn er gegenüber einem Arbeiter schwört, nicht ohne dessen Erlaubnis hinauszugehen, oder dies gegenüber seiner Frau oder seinem Sklaven schwört, dann den Arbeiter entlässt, die Frau scheidet und den Sklaven verkauft, oder gegenüber einem Bevollmächtigten schwört und ihn dann entlässt, so sind diesbezüglich zwei Ansichten abgeleitet worden. Kapitel: Wenn er sagt: Wenn jemand mein Haus betritt, so ist meine Frau geschieden, und er betritt es selbst; oder er sagt zu jemandem: Wenn jemand dein Haus betritt, so ist mein Sklave frei, und dessen Besitzer betritt es, so sagte der Qadi: Er leistet keinen Meineid, weil die Begleitumstände des Sprechenden darauf hindeuten, dass er nur gegen einen anderen schwört und jeden außer ihm ausschließt. Er selbst fällt also aufgrund des Indizes aus der Allgemeinheit heraus, und der Angesprochene fällt dadurch ebenfalls aus dem Eid heraus. Es ist möglich,
(146) In the original: "wa-yurwā" (and it is narrated).
أنتِ طالقٌ، أنتِ طالقٌ. وقال: أردتُ بالثَّانيةِ التَّوكيدَ.
فصل: وإن حَلَفَ يَمِينًا عَامّةً، لسَببٍ خَاصٍّ، وله نِيَّةٌ، حُمِلَ عليها، ويُقْبَلُ قَوْلُه فى الحُكْمِ؛ لأنَّ السَّببَ دَلِيلٌ على صِدْقِه. وإن لم يَنْوِ شيئًا، فقد رُوِىَ عن أحمد ما يدُلُّ على أَنَّ يَمِينَه تَخْتَصُّ بما وُجِدَ فيه السَّببُ. وذكره الخِرَقىُّ، فقال فإنْ لم يَكُنْ له نِيَّةٌ، رُجِعَ إلى سَبَبِ اليَمينِ وما هَيَّجَها. فظَاهِرُ هذا أَنَّ يَمِينَه مَقْصُورَةٌ على محلِّ السَّببِ. وهذا قولُ أصْحَابِ أبى حَنِيفةَ. ورُوِىَ (١٤٦) عن أحمدَ ما يدُلُّ على أَنَّ يَمِينَه تُحْمَلُ على العُمُومِ؛ فإنَّه قال، فى مَن قال: للَّهِ علىَّ أَنْ لا أصِيدَ فى هذا النَّهرِ. لظُلْمٍ رَآهُ، فتغيَّرَ حَالُه، فقال: النَّذْرُ يُوَفَّى به. وذلك لأنَّ اللَّفْظَ دَلِيلُ الحُكْمِ، فيَجبُ الاعتِبارُ به فى الخُصُوصِ والعُمُومِ، كما فى لفْظِ الشَّارِعِ. ووَجْهُ الأوَّلِ، أَنَّ السَّببَ الخَاصَّ يَدُلُّ على قَصْدِ الخُصُوصِ، ويقُومُ مَقامَ النِّيَّةِ عند عَدَمِها؛ لدِلالَتِه عليها، فوَجَبَ أن يخْتَصَّ به اللَّفْظُ العَامُّ كالنِّيَّةِ، وفارقَ لفْظَ الشَّارِعِ؛ فإنَّه يُريدُ بيانَ الأَحْكامِ، فلا يَخْتَصُّ بمحلِّ السَّببِ، لكَوْنِ الحاجَةِ داعِيةً إلى معْرِفةِ الحُكمِ فى غيرِ محلِّ السَّبَبِ. فعلى هذا، لو قامتِ امْرَأتُه لتَخْرُجَ، فقال: إنْ خَرَجْتِ فأنتِ طالِقٌ. فرجَعَتْ، ثم خَرَجَتْ بعد ذلك؛ أو دَعَاه إنسانٌ إلى غَدَائِه، فقال: امرَأتِى طالِقٌ إنْ تَغَدَّيْتُ. ثم رَجَعَ فتغَدَّى فى منزِلِه، لم يَحْنَثْ على الأوَّلِ، ويَحْنَثُ على الثَّانِى. وإِنْ حَلَفَ لعَاملٍ أَنْ لا يخْرُجَ إلَّا بإذْنِه، أو حَلَفَ بذلك على امرَأتِه أو مَمْلُوكهِ، فعزَلَ العامِلَ، وطَلَّقَ المرأةَ، وبَاعَ المَمْلُوكَ، أو حَلَفَ على وَكيلٍ فعَزَلَه، خُرِّجَ فى ذلك كُلِّه وَجْهَانِ.
فصل: وإِنْ قال: إنْ دَخَلَ دارِى أحدٌ، فامرَأتِى طالِقٌ. فدَخَلَها هو. أو قال لإنسانٍ: إنْ دَخَلَ دَارَك أحدٌ، فعبْدِى حُرٌّ. فدخَلَها صاحِبُها، فقال القاضِى: لا يَحْنَثُ؛ لأنَّ قرِينَةَ حالِ المُتكلِّمِ تدُلُّ على أنَّه إنَّما يَحْلِفُ على غيرِه، ويَمْنَعُ مَنْ سِوَاهُ، فيخْرُجُ هو مِن العُمُومِ بالقَرينةِ، ويَخْرُجُ المُخاطَبُ من اليمينِ بها أيضًا. ويَحتمِلُ
(١٤٦) فى الأصل: "ويروى".