Abu al-Khattab sagte: Er bricht seinen Eid, wenn er beabsichtigte, dass sie ihm nicht widersprechen soll, oder wenn er nicht zu denjenigen gehört, die die Wahrheit von Befehl und Verbot kennen, denn wenn er so ist, dann will er nur das Unterlassen des Widerspruchs. Es ist möglich, dass sie in jedem Fall geschieden wird, denn der Befehl zu einer Sache ist ein Verbot ihres Gegenteils, und das Verbot einer Sache ist ein Befehl zu ihrem Gegenteil, somit hat sie seinem Befehl widersprochen. Wenn er zu ihr sagte: "Wenn du mich davon abhältst, meiner Mutter Gutes zu tun, so bist du geschieden", und sie zu ihm sagte: "Gib ihr nichts von meinem Vermögen", so bricht er seinen Eid nicht, denn es ist ihr nicht gestattet, ihr etwas von ihrem Vermögen zu geben, und es ist nicht gestattet, davon Gutes zu tun, daher ist dieses Gute verboten und fällt nicht unter seinen Eid. Es ist möglich, dass er den Eid bricht, denn es ist eine gute Tat, und sein Wortlaut ist allgemein, sodass auch das Verbotene mit einbezogen wird.
Abschnitt: Wenn er zu seiner Frau sagt: "Wenn du zu einem anderen Ort als dem Badehaus gehst, so bist du geschieden", und sie geht zu einem Ort außer dem Badehaus, so wird sie geschieden, unabhängig davon, ob sie später noch zum Badehaus geht oder nicht. Wenn sie jedoch zum Badehaus geht und danach zu einem anderen Ort wechselt, so lautet die Analogie (Qiyas) der Rechtsschule, dass er seinen Eid bricht, denn der äußere Anschein dieses Eides ist das Verbot, außer zum Badehaus zu gehen, daher bricht er seinen Eid, wohin auch immer sie sich wendet, so als ob sie seinem Wortlaut widersprochen hätte. Es ist möglich, dass er den Eid nicht bricht; dies ist die Ansicht von al-Schafi'i, denn sie hat nicht das getan, worauf sein Eid sich bezieht und was sein Wortlaut umfasst. Wenn sie zum Badehaus und zu einem anderen Ort geht und beides in ihrer Absicht vereint, so gibt es dazu zwei Positionen: Die eine besagt, er bricht den Eid, denn sie ist zu einem anderen Ort als dem Badehaus gegangen, und anderes ist hinzugekommen, daher hat er den Eid gebrochen, so als ob er geschworen hätte, nicht mit Zaid zu sprechen, und dann mit Zaid und Amr gesprochen hätte. Die zweite Position besagt, er bricht den Eid nicht, denn sie ist nicht zu einem anderen Ort als dem Badehaus gegangen, sondern das Hinausgehen war gemeinsam. Fadl ibn Ziyad überlieferte von Ahmad, dass er gefragt wurde: Wenn jemand durch Scheidung schwört, nicht aus Bagdad herauszugehen, außer für einen Ausflug. Er ging für einen Ausflug heraus und zog dann weiter nach Mekka. Er sagte: Ein Ausflug führt nicht nach Mekka. Der äußere Anschein ist, dass er den Eid als gebrochen ansah, und der Grund dafür ist das bereits Erwähnte. Er sagte über einen Mann, der durch Scheidung schwor, nicht nach Armenien zu reisen, außer mit Erlaubnis seiner Frau. Da sagte seine Frau zu ihm: Geh, wohin
(156) Omitted from the original. (157) In B: "al-maḥlūf" (the one sworn upon). (158) Omitted from B. (159) Armenia: A name for a great and vast region in the north [northwestern Asia]. Muʿjam al-Buldān 1/219. It is now located in the Soviet Union. (160) Omitted from A, B, and M.
أبو الخطّابِ: يَحْنَثُ، إذا قصدَ أَنْ لا تُخالِفَه، أو لم يَكُنْ مِمَّنْ يَعرفُ حقيقةَ الأمرِ والنَّهْى؛ لأنَّه إذا كان كذلك، فإنَّما يُريدُ نَفْىَ المُخالَفَةِ. ويَحْتَمِلُ أن تَطْلُقَ بكُلِّ حالٍ؛ لأنَّ الأمْرَ بالشَّىءِ نَهْىٌ عن ضِدِّه، والنَّهْىَ عنه أمرٌ بضدِّه، فقد خالفَتْ أمرَه. وإِنْ قال لها: إنْ نَهَيْتِنى عن نَفْعِ أُمِّى، فأنتِ طالقٌ. فقالت له: لا تُعْطِها مِن مالى شيئًا. لم يَحْنَثْ؛ لأنَّ إعطاءَها مِن مالِها لا يَجوزُ، [ولا يَجوزُ] (١٥٦) النَّفعُ به، فيكونُ هذا النَّفْعُ مُحَرَّمًا، فلا يَتناوَلُه يَمِينُه. ويَحْتمِلُ أَنْ يَحْنَثَ؛ لأنَّه نَفْعٌ، ولفظُه عامٌّ، فَيَدْخُلُ المُحَرَّمُ فيه.
فصل: فإن قال لامرأتِه: إنْ خرجْتِ إلى غيرِ الحَمَّامِ، فأنتِ طالقٌ. فخرجَتْ إلى غيرِ الحَمّامِ، طَلُقَتْ، سَواءٌ عدَلتْ إلى الحمَّامِ، أو لم تَعدِلْ. وإِنْ خرجتْ إلى الحمَّامِ، ثم عَدَلَتْ إلى غيرِه، فقياسُ المذهبِ أنَّه يَحْنَثُ؛ لأنَّ ظاهرَ هذه اليَمِينِ المَنْعُ مِن غيرِ الحمَّامِ، فكيْفما صارتْ إليه حَنِثَ، كما لو خالَفَتْ لَفْظَه. ويَحتمِلُ أَنْ لا يَحْنَثَ. وهو قولُ الشَّافعىِّ؛ لأنَّها لم تَفعلْ [ما حَلَفَ عليه] (١٥٧) ويَتناولُه لفظُه. وإن خرجتْ إلى الحَمَّامِ وغيرِه، وجَمَعَتْهما فى القَصْدِ، ففيه وَجْهانِ؛ أحدُهما، يَحْنثُ؛ لأنَّها خرَجتْ إلى غيرِ الحمَّامِ، وانْضَمَّ إليه غيرُه، فَحَنَثَ بما حَلَفَ عليه، كما لو حلفَ لا يُكلّمُ زيدًا، فكلمَ زيدًا وعمرًا. والثانى، لا يَحْنَثُ؛ لأنَّها ما خَرَجَتْ إلى غيرِ الحمَّامِ، بل الخُروجُ مُشتَرَكٌ. ونَقَلَ الفَضْلُ بنُ زيَادٍ، عن أحمدَ، أنَّه سُئِلَ: إذا حَلَفَ بالطّلاقِ أَنْ لا يَخْرُجَ مِن بغدادَ إلَّا لِنُزْهَةٍ. فخرجَ إلى النُّزهةِ، ثم مَرَّ (١٥٨) إلى مكَّةَ، فقال: النُّزهةُ لا تَكونُ إلى مكةَ. فظاهرُ هذا أنَّه أحْنَثَه، ووَجْهُه ما تَقدَّمَ، وقال، فى رجُلٍ حلفَ بالطّلاقِ أَنْ لا يَأتىَ أرْمِينِيَةَ (١٥٩) إلَّا بإذْنِ امرأتِه. فقالت له (١٦٠) امرأتُه: اذهبْ حيثُ
(١٥٦) سقط من: الأصل.(١٥٧) فى ب: "المحلوف".(١٥٨) سقط من: ب.(١٥٩) أرمينية: اسم لصقع عظيم واسع فى جهة الشمال [شمال غربى آسيا]. معجم البلدان ١/ ٢١٩. وتقع الآن فى الاتحاد السوفيتى.(١٦٠) سقط من: أ، ب، م.