Abschnitt: Wenn er sagt: „Du bist geschieden, eine Scheidung, mit ihr eine Scheidung“, so treten bei ihr zwei Scheidungen ein. Wenn er sagt: „Mit ihr zwei“, so treten bei ihr drei ein, nach dem Qiyas der Rechtsschule. Dies ist eine der beiden Auffassungen der Anhänger von al-Shafi'i. Abu Yusuf sagte: „Es tritt eine Scheidung ein; denn wenn eine Scheidung einzeln eintritt, kann nichts mit ihr zugleich sein.“ Unser Argument ist, dass er drei Scheidungen vollzogen hat, mit einem Wortlaut, der deren gleichzeitigen Eintritt erfordert, also traten sie alle ein, so wie wenn er sagt: „Du bist dreifach geschieden.“ Wir räumen nicht ein, dass eine Scheidung einzeln eintritt, denn die Scheidung tritt nicht allein durch das bloße Aussprechen des Wortes ein; wäre dies der Fall, so wäre es nicht zulässig, sie an eine Bedingung zu knüpfen, noch sie als dreifach oder anderweitig zu beschreiben. Dasselbe gilt, wenn er sagt: „Wenn ich dich scheide, so bist du mit einer Scheidung geschieden, mit ihr eine Scheidung“, und dann sagt: „Du bist geschieden“, so ist sie mit zwei Scheidungen geschieden, aufgrund dessen, was wir darlegten.
Abschnitt: Wenn er sagt: „Du bist geschieden, eine Scheidung, nach ihr eine Scheidung“, und dann sagt: „Ich wollte damit sagen, dass ich nach ihr eine Scheidung vollziehe“, so wird er in seinem Anspruch bestätigt (diya). Ob dies rechtlich anerkannt wird, ist strittig und basiert auf zwei Überlieferungen. Wenn er sagt: „Du bist geschieden, eine Scheidung, vor ihr eine Scheidung“, und sagt: „Ich meinte, dass ich sie davor in einer anderen Ehe geschieden habe, oder dass ein Ehemann vor mir sie geschieden hat“, so wird er in seinem Anspruch bestätigt. Ob dies rechtlich anerkannt wird? Dies unterliegt drei Auffassungen: Erstens, es wird anerkannt. Zweitens, es wird nicht anerkannt. Drittens, es wird anerkannt, wenn dies tatsächlich stattgefunden hat; wenn es nicht stattgefunden hat, wird es nicht anerkannt. Das Korrekte ist, dass es, wenn dies nicht stattgefunden hat, nicht anerkannt wird; denn das, was er sagte, lässt eine solche Deutung nicht zu.
Abschnitt: Wenn er sagt: „Du bist geschieden, geschieden, geschieden“ und sagt: „Ich wollte eine Bekräftigung (ta'kid)“, so wird ihm dies abgenommen, da die Rede zur Bekräftigung wiederholt werden kann, wie die Worte des Propheten, Friede sei mit ihm: „Ihre Ehe ist ungültig, ungültig, ungültig.“ Wenn er jedoch den Vollzug beabsichtigte und die Scheidungen wiederholte, so ist sie dreifach geschieden. Und wenn er nichts beabsichtigte...
(10) In B: "al-lafẓ" (the wording). (11) In A: "idhā" (when). (12) In A, B, and M: "ṭallaqa" (he divorced). (13) In the original: "li-al-taʾkīd" (for emphasis). (14) Its takhrīj preceded in: 9/346. (15) In the original and B: "fa-dhakara" (then he mentioned). In A: "wa-takrīr" (and repetition).