Wenn er nichts beabsichtigte, tritt nur eine ein, denn er hat zwischen ihnen keine Partikel verwendet, die eine Verschiedenheit erfordert, also sind sie nicht verschieden. Wenn er sagt: „Du bist geschieden, und geschieden, und geschieden“, und sagt: „Ich wollte mit der zweiten die Bekräftigung“, so wird dies nicht akzeptiert, denn er hat zwischen ihr und der ersten mit einer Partikel unterschieden, die eine Konjunktion und Verschiedenheit erfordert, und dies schließt die Bekräftigung aus. Was die dritte angeht, so ist sie in ihrem Wortlaut wie die zweite. Wenn er sagt: „Ich wollte damit die Bekräftigung“, so wird er in seinem Anspruch bestätigt. Ob dies rechtlich anerkannt wird? Dies unterliegt zwei Überlieferungen; die eine davon ist, dass es anerkannt wird. Dies ist die Lehrmeinung von al-Shafi'i, denn er hat den Wortlaut der Scheidung wie beim ersten Mal wiederholt, daher wurde seine Deutung als Bekräftigung akzeptiert, so wie wenn er sagt: „Du bist geschieden, du bist geschieden.“ Die zweite ist, dass es nicht anerkannt wird, denn die Konjunktionspartikel dient der Verschiedenheit, daher wird von ihm nicht akzeptiert, was dem widerspricht, ebenso wie es bei der zweiten nicht akzeptiert wird. Und wenn er sagt: „Du bist geschieden, und geschieden, und geschieden“ (mit fa), oder: „Du bist geschieden, dann geschieden, [dann geschieden]“, so ist die rechtliche Bestimmung darin wie bei der, die er mit wa verbunden hat. Wenn er zwischen den Partikeln variiert und sagt: „Du bist geschieden, und geschieden, [dann geschieden]“, oder: „geschieden, dann geschieden, und geschieden“, oder: „geschieden, und geschieden, dann geschieden“ und Ähnliches, so wird bei keiner von ihnen die Absicht der Bekräftigung akzeptiert, denn jedes Wort ist von dem, was vor ihm steht, verschieden und unterscheidet sich in seinem Wortlaut davon, und die Bekräftigung erfolgt nur durch die Wiederholung des Ersten in seiner Form.
Abschnitt: Wenn er sagt: „Du bist geschiedene (mutallaqa), du bist entlassene (musarraha), du bist getrennte (mufaraqa)“, und sagt: „Ich wollte mit der zweiten und dritten eine Bekräftigung“, so wird dies akzeptiert, denn er hat zwischen ihnen nicht mit Partikeln unterschieden, die für eine Verschiedenheit zwischen den Ausdrücken festgelegt sind, sondern er hat das Wort in seiner Bedeutung wiederholt, und Ähnliches wird als Bekräftigung wiederholt. Wenn er aber sagt: „Du bist geschieden, und entlassen, und getrennt“.
(16) In A: "al-taʾkīd" (the emphasis). (17) In B: "wa-huwa" (and it is). (18) Omitted from A, B, and M. (19) Omitted from the original. (20) In the original: "qāla" (he said). (21) Omitted from the original. (22) In the original: "wa-al-takrīr" (and the repetition).