Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī — 1276 - Rechtsproblem: Er sagte: Wenn er zu einer Ehefrau, mit der die Ehe nicht vollzogen wurde, sagt: 'Du bist geschieden und geschieden und geschieden', so sind drei für ihn bindend; denn dies ist eine Aufzählung, die der Aussage gleichkommt: 'Du bist dreimal geschieden'. · ShamelaTranslate