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Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī
Band 10 · Seite 498Abschnitt

Übersetzung · DE

Und weil er die erste (Scheidung) zur Folge der Bedingung gemacht und ihr das ‚Fa‘ (partikelartige Verbindung) der unmittelbaren zeitlichen Abfolge folgen ließ, welches für die Folge bestimmt ist, ist es nicht zulässig, sie vor die Bedingung zu stellen, wie es auch bei all ihren Analoga der Fall ist. Und weil es, wenn er sagen würde: ‚Wenn Zaid mein Haus betritt, dann gib ihm einen Dirham [dann einen Dirham]‘, nicht zulässig wäre, ihm diesen vor dessen Eintritt zu geben, so verhält es sich auch hier. Was sie erwähnten, ist eine willkürliche Behauptung (tahakkum), für die es weder einen Beleg in der Sprache noch eine Grundlage im religiösen Gesetz gibt.

Abschnitt: Wenn er zu einer Frau, mit der er bereits den Beischlaf vollzogen hat, sagt: ‚Wenn du das Haus betrittst, bist du geschieden, dann geschieden, dann geschieden‘, tritt bei ihr nichts ein, bis sie das Haus betritt, woraufhin die drei Scheidungen eintreten. Dies vertraten auch al-Shafi'i, Abu Yusuf und Muhammad. [Al-Qadi vertrat die Ansicht, dass zwei Scheidungen] sofort eintreten und die dritte vom Eintritt abhängig bleibt. Dies ist offensichtlich fehlerhaft, denn er macht die Bedingung zum vorangestellten Teil für das Konjunkt-Element (ma'tuf), nicht aber für das primäre Element (ma'tuf 'alayhi), verknüpft damit das, was zeitlich davon entfernt ist, anstatt das, was unmittelbar folgt, und macht zum Resultat das, in dem sich nicht das ‚Fa‘ befindet, mit dem das Resultat (jaza') gebildet wird, im Gegensatz zu dem, in dem es sich befindet – eine willkürliche Annahme, [für die er keinen Beleg kennt], und wir kennen dafür kein Beispiel. Wenn er zu ihr sagt: ‚Wenn du das Haus betrittst, bist du geschieden und geschieden und geschieden‘, und sie tritt ein, so ist sie nach der Meinung aller dreifach geschieden.

1277 – Problem: Er sagte: (Und wenn er drei Scheidungen ausspricht, während er eine beabsichtigt, so sind es drei).

Zusammenfassend lässt sich sagen: Wenn ein Mann zu seiner Frau sagt: ‚Du bist dreifach geschieden‘, so sind es drei, auch wenn er nur eine beabsichtigt hat. Wir kennen hierin keine abweichende Meinung, denn der Wortlaut ist eindeutig bezüglich der drei, und die Absicht (niyya) kann dem Eindeutigen nicht widersprechen, da sie schwächer als der Wortlaut ist. Deshalb handeln wir nicht allein nach ihr, während das Eindeutige stark ist und allein nach ihm gehandelt wird, ohne dass eine Absicht erforderlich wäre. Das Starke kann also nicht durch das Schwache widerlegt werden, so wie der explizite Text (nass) nicht durch Analogieschluss (qiyas) widerlegt werden kann. Zudem wirkt die Absicht nur bei der Umleitung des Wortlautes auf einige seiner möglichen Bedeutungen, und die ‚Drei‘ sind hierin ein feststehender Begriff (nass), der die ‚Eins‘ in keinem Fall zulässt. Wenn er also eine beabsichtigt, so hat er das beabsichtigt, was der Wortlaut nicht zulässt; daher ist es nicht gültig, so wie wenn er sagt: ‚Er hat mir drei Dirham geschuldet‘ und dann sagt: ‚Ich meinte einen‘.

Anmerkungen

(43) Im Original: „taqaddumaha“ (ihr Voranstellen). (44) Aus M gefallen. (45) In B der Zusatz: „lahu“ (für ihn). (46) In A: „Al-Qadi sagte: Es treten zwei Scheidungen ein“. (47) In A der Zusatz: „Und vielleicht ist dies die Rechtsschule von Abu Hanifa“. (48) In M: „jaza'“ (Resultat). (49) In B und M: „la yu'raf 'alayhi dalil“ (man kennt dafür keinen Beleg).

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