Abschnitt: Wenn ein Nicht-Araber sagt: ‚Behishtam basyar‘ (15), so ist seine Ehefrau dreimal geschieden. Ahmad hat dies explizit festgelegt, weil die Bedeutung lautet: ‚Du bist sehr geschieden‘. Wenn er sagt: ‚Behishim‘, so genügt dies (16), und sie ist einmal geschieden, es sei denn, er beabsichtigt drei, dann sind es drei. Dies hat Ahmad in einer Überlieferung von Ibn Mansur explizit festgelegt. Der Qadi sagte: Es lassen sich daraus zwei Überlieferungen ableiten, basierend auf seinem Ausspruch: ‚Du bist geschieden‘, denn dies ist eine explizite Formulierung (sarih), und jene ist ebenfalls eine explizite Formulierung, also sind beide gleich. Das Richtige ist, dass das eintritt, was er beabsichtigt hat, denn die Bedeutung von ‚Behishtam‘ ist ‚Ich habe dich freigelassen‘, und bei ‚Ich habe dich freigelassen‘ tritt das ein, was er beabsichtigt hat, und so verhält es sich auch hier. Dass der Ausdruck zu einer expliziten Formulierung wurde, liegt an der Bekanntheit seiner Verwendung für die Scheidung und seiner Bestimmtheit dafür, was jedoch seine ursprüngliche Bedeutung nicht aufhebt und das Handeln danach nicht verhindert, wenn er sie beabsichtigt. Wenn er sagt: ‚Ich habe mich von dir getrennt‘ oder ‚Ich habe dich ziehen lassen‘ und beabsichtigt eine Scheidung oder lässt es unbestimmt, so ist es eine einzige. Wenn er aber drei beabsichtigt, so sind es drei, denn es ist ein Verb, das sowohl für eine kleine als auch für eine große Anzahl verwendet werden kann, ebenso wie wenn er sagt: ‚Ich habe dich geschieden‘.
Abschnitt: Die Scheidung tritt nicht ohne das Wort ‚Scheidung‘ ein, außer in zwei Fällen: Erstens bei jemandem, der nicht sprechen kann, wie ein Stummer. Wenn er durch ein Zeichen scheidet, so ist seine Ehefrau geschieden. Dies sagten Malik, al-Shafi'i und die Anhänger der Vernunftlehre (Ahl al-Ra'y). Wir kennen keinen Widerspruch von anderen dazu, denn er hat keinen anderen Weg zur Scheidung als durch das Zeichen, weshalb sein Zeichen den Platz der Rede eines anderen einnimmt, wie bei der Eheschließung. Was jedoch denjenigen betrifft, der dazu fähig ist, so ist seine Scheidung durch ein Zeichen nicht gültig, ebenso wie seine Eheschließung dadurch nicht gültig ist. Wenn der Stumme mit seinen drei Fingern ein Zeichen für die Scheidung gibt, so ist sie dreimal geschieden, weil sein Zeichen an die Stelle der Äußerung eines anderen getreten ist. Wenn der Sprechende sagt: ‚Du bist geschieden‘ und dabei mit seinen drei Fingern ein Zeichen gibt, so tritt nur eine Scheidung ein, weil sein Zeichen nicht ausreicht. Wenn er aber sagt: ‚Du bist so geschieden‘ und mit seinen drei Fingern ein Zeichen gibt, so ist sie dreimal geschieden, weil seine Aussage
(15) In B und M: ‚Lbsyar‘. (16) In den Manuskripten: ‚Fahasubat‘. In B und M folgt darauf die Ergänzung: ‚auf Persisch‘. (17) In A: ‚yukhraj‘ (abgeleitet). (18) In A, B und M: ‚wa-idha‘ (und wenn). (19) In B und M: ‚ghayr‘ (anderer). (20) Aus der Vorlage gefallen. In B und M: ‚niyya‘ (Absicht). (21) In B und M: ‚lil-qadir‘ (für den Fähigen).