Dies ist vorzuziehen, denn eine Schrift, die nicht beständig ist, gleicht dem Flüstern mit dem Mund, das nicht deutlich vernehmbar ist; und da es dort nicht eintritt, gilt dies hier umso mehr.
Abschnitt: Wenn er an seine Ehefrau schreibt: ‚Du bist geschieden‘, und dann eine Pause einlegt, und daraufhin schreibt: ‚Wenn mein Schreiben dich erreicht‘, oder er es an eine Bedingung oder einen Vorbehalt knüpft, und er zum Zeitpunkt des Schreibens der Scheidung die Bedingung beabsichtigt hatte, so tritt seine Scheidung nicht sofort ein, da er die Scheidung nicht für den gegenwärtigen Augenblick beabsichtigte, sondern für einen späteren Zeitpunkt. Wenn er jedoch die Scheidung für den gegenwärtigen Augenblick beabsichtigte, ohne sie an eine Bedingung zu knüpfen, so ist sie sofort geschieden. Wenn er nichts beabsichtigt hat und wir sagen, dass durch die uneingeschränkte Äußerung die Scheidung eintritt, so betrachten wir es: Wenn seine Pause aus Notwendigkeit oder Gewohnheit erfolgte, so tritt die Scheidung vor dem Eintreten der Bedingung nicht ein; denn wenn er sagen würde: ‚Du bist geschieden‘, und dann der Atem ihn verlässt oder ihn etwas zum Schweigen bringt, und er deshalb schwieg und dann eine Bedingung anfügte, an die sie geknüpft ist, so gilt dies für die Schrift umso mehr. Wenn er jedoch ohne Notwendigkeit oder Gewohnheit eine Pause einlegte, so tritt die Scheidung ein, so als ob er nach seinem Ausspruch ‚Du bist geschieden‘ ohne Notwendigkeit schwiege und dann eine Bedingung nannte. Wenn er sagt: ‚Ich habe es in der Absicht geschrieben, es an eine Bedingung zu knüpfen‘, so erfordert die Analogie nach der Lehrmeinung unserer Anhänger, dass sie nicht vor der Bedingung geschieden ist, außer dass ihm dies persönlich geglaubt wird. Und wird dies im Rechtsstreit akzeptiert? Hierüber gibt es zwei Ansichten, basierend auf ihrer Ansicht über jemanden, der sagt: ‚Du bist geschieden‘, und dann sagt: ‚Ich wollte sie an eine Bedingung knüpfen‘. Wenn er an seine Ehefrau schreibt: ‚Nach dem Gruß: Du bist geschieden‘, so ist sie sofort geschieden, unabhängig davon, ob das Schreiben sie erreicht oder nicht. Ihre Wartezeit (Idda) beginnt ab dem Zeitpunkt, an dem er es schrieb. Wenn er an sie schreibt: ‚Wenn mein Schreiben dich erreicht, bist du geschieden‘, und das Schreiben erreicht sie, so ist sie bei dessen Erreichen geschieden. Wenn es verloren geht und sie nicht erreicht, so ist sie nicht geschieden, da die Bedingung deren Eintreffen ist. Und wenn
(35) In M: ‚al-kitab‘ (das Buch/die Schrift). (36) Im Original: ‚yastabinu‘ (deutlich wird). (37) In M: ‚li-zawjatihi‘ (an seine Ehefrau). (38) In A eine Ergänzung: ‚fa-anti taliqun‘ (so bist du geschieden). (39) Im Original: ‚al-talaq‘ (die Scheidung). (40) In B: ‚fi al-hal‘ (sofort/im gegenwärtigen Zustand). (41) In A, B und M: ‚istimdadan‘ (das Pausieren/Nachschreiben). (42) Im Original: ‚saktuhu‘ (sein Schweigen).
أوْلَى؛ لأنَّ الكِتابةَ (٣٥) التى لا تَبِينُ، كالهَمْسِ بالْفَمِ، بما لا يَتَبَيَّنُ (٣٦)، وثَمَّ لا يَقَعُ، فههُنا أوْلَى.
فصل: إذا كتَبَ [إلى زَوْجتِه] (٣٧): أنتِ طالقٌ. ثم اسْتَمَدَّ، فكتَبَ: إذا أتاكِ كتابى (٣٨). أو علَّقَه بشَرْطٍ، أو اسْتِثْناء، وكان فى حالِ كتابَتِه للطّلاقِ (٣٩) مُرِيدًا للشَّرْطِ، يَقَعْ طلاقُه فى الحالِ؛ لأنَّه لم يَنْوِ الطَّلاقَ فى الحالِ، بل نَوَاهُ فى وقتٍ آخَرَ. وإِنْ كان نَوَى الطَّلاقَ فى الحالِ، غيرَ مُعَلَّقٍ بشرطٍ، طَلُقَتْ للحالِ (٤٠). وإِنْ لم يَنْوِ شيئًا، وقُلْنا: إنَّ المُطْلَقَ يَقَعُ به الطّلاقُ. نَظَرْنا، فإن كان اسْتِمْدَادُه (٤١) لحاجةٍ، أو عادَةٍ، لم يَقَعْ طلاقٌ قبلَ وُجودِ الشَّرْطِ؛ لأنَّه لو قال: أنتِ طالقٌ. ثم أدْركَه النَّفَسُ، أو شىءٌ يُسْكِتُه (٤٢)، فسَكَتَ لذلك، ثم أتَى بشَرْطٍ تَعلَّقَ به، فالكتابةُ أوْلَى. وإن اسْتمَدَّ لغيرِ حاجةٍ ولا عادةٍ، وقَعَ الطَّلاقُ، كما لو سكَتَ بعدَ قولِه: أنتِ طالقٌ. لغيرِ حاجةٍ، ثم ذكَرَ شَرْطًا. وإِنْ قال: إننى كتبْتُه مُرِيدًا للشَّرْطِ. فقياسُ قولِ أصحابِنا، أنَّها لا تَطْلُقُ قبلَ الشَّرْط، إلَّا أنَّه يَدِينُ. وهل يُقْبَلُ فى الحُكمِ؟ على وَجْهينِ، بِناءً على قولِهم فى مَن قال: أنتِ طالقٌ. ثم قال: أردتُ تعليقَه على شرطٍ. وإن كَتَبَ إلى امرأتِه: أمَّا بعدُ، فأنتِ طالقٌ. طَلُقَتْ فى الحالِ، سواءٌ وصلَ إليها الكتابُ، أو لم يَصِلْ. وعِدَّتُها مِن حِينَ كتَبَه. وإِنْ كتبَ إليها: إذا وَصَلَكِ كتابى فأنتِ طالقٌ. فأتاها الكتابُ، طَلُقَتْ عندَ وُصولِه إليها، وإِنْ ضاعَ ولم يَصِلْها، لم تَطْلُقْ؛ لأنَّ الشَّرْطَ وُصولُه. وإن
(٣٥) فى م: "الكتاب".(٣٦) فى الأصل: "يستبين".(٣٧) فى م: "لزوجته".(٣٨) فى أزيادة: "فأنت طالق".(٣٩) فى الأصل: "الطلاق".(٤٠) فى ب: "فى الحال".(٤١) فى أ، ب، م: "استمدادا".(٤٢) الأصل: "سكته".