Kapitel: Über die Scheidung durch Berechnung
1279 – Problemstellung: Er sagte: ‚Wenn er zu ihr sagt: „Die Hälfte von dir ist geschieden“, oder „Deine Hand“, oder „ein Körperteil von dir ist geschieden“, oder er sagt zu ihr: „Du bist mit einer halben Scheidung geschieden“ oder „mit einem Viertel einer Scheidung“, so tritt dadurch eine (vollständige) Scheidung ein.‘
Die Erörterung dieses Problems erfolgt in zwei Abschnitten:
Der erste: Wenn er einen Teil von ihr scheidet. Der zweite: Wenn er einen Teil einer Scheidung vollzieht.
Was den ersten Punkt betrifft: Wenn er von der Frau einen Teil ihrer festen Körperteile scheidet, so ist sie vollständig geschieden, unabhängig davon, ob es sich um einen unbestimmten Anteil handelt, wie die Hälfte oder ein Sechstel, oder um einen Teil von tausend Teilen, oder um ein bestimmtes Körperteil wie die Hand, den Kopf oder den Finger. Dies ist die Ansicht von al-Hasan, die Lehrmeinung von al-Shafi'i, von Abu Thawr und Ibn al-Qasim, dem Gefährten von Malik. Die Anhänger der Vernunftlehre (Ashab al-Ra'y) vertraten die Ansicht, dass, wenn er den Ausdruck auf einen unbestimmten Anteil oder eines von fünf Körperteilen bezieht – den Kopf, das Gesicht, den Nacken, den Rücken und das Schambereich –, die Scheidung eintritt. Wenn er dies jedoch auf ein anderes bestimmtes Körperteil als diese fünf bezieht, so tritt keine Scheidung ein, da dies ein Teil ist, dessen Verlust das Ganze nicht beeinträchtigt, oder ein Teil, der nicht als Metonymie für das Ganze steht. Daher wird die Frau durch das Beziehen der Scheidung darauf nicht geschieden, wie etwa beim Zahn oder beim Nagel. Unser Argument ist: Er hat die Scheidung auf ein festes Körperteil bezogen, welches durch den Ehevertrag als zulässig (zum Genuss) erklärt wurde, daher ähnelt dies einem unbestimmten Anteil oder den fünf Körperteilen. Zudem ist sie ein Ganzes, das sich hinsichtlich der Erlaubnis und des Verbots nicht teilen lässt; sobald darin etwas vorliegt, das ein Verbot oder eine Erlaubnis erfordert, überwiegt die Bestimmung des Verbots, so wie wenn ein Muslim und ein Magier gemeinsam ein Wildtier töten. Was sie als Analogie herangezogen haben, unterscheidet sich hiervon, denn jenes ist nicht feststehend, während Haare und Nägel keine festen Körperteile sind, da sie vergehen und andere nachwachsen und ihre Berührung nicht die rituelle Reinheit aufhebt.
(1) In M: ‚wa-madhhab‘ (und die Lehrmeinung). (2) In B und M zusätzlich: ‚minhu‘ (davon).