Wie also kann er ein Geständnis abgelegt haben, wo er doch ausdrücklich sagt: "Ich weiß nicht, wer von beiden der Freie ist"? Wir haben uns bei der Aufrechterhaltung der Sklaverei seines Sklaven damit begnügt, die Möglichkeit eines Eidbruchs gegenüber seinem Gefährten anzunehmen. Wenn nun beide Sklaven in seinen Besitz gelangen und einer von ihnen frei ist, ohne dass man weiß, welcher es ist, so ist es so, als hätten sie beide ihm gehört und er hätte den Eid geleistet, dass einer von ihnen frei ist; in diesem Fall wird unter ihnen das Los geworfen. Wenn der Schwörende nur einer ist und er sagt: "Wenn dies ein Rabe ist, dann ist mein Sklave frei, und wenn es kein Rabe ist, dann ist meine Sklavin frei", und der Zustand nicht bekannt wird, so wird das Los unter ihnen geworfen, und einer von ihnen wird frei. Wenn einer von ihnen behauptet, dass er derjenige ist, der frei wurde, oder wenn beide dies behaupten, so gilt das Wort des Herrn zusammen mit seinem Eid.
Abschnitt: Wenn er sagt: "Wenn es ein Rabe ist, so ist diese geschieden, und wenn es kein Rabe ist, so ist die andere geschieden", und der Vogel fliegt weg, ohne dass sein Zustand bekannt wird, so ist eine von beiden geschieden. Somit ist der Beischlaf mit beiden für ihn verboten, und er ist für ihren Unterhalt verantwortlich, bis sich herausstellt, welche von beiden geschieden ist; denn beide sind aufgrund seines Rechts bei ihm festgehalten. Unsere Gefährten vertraten die Ansicht, dass das Los unter ihnen geworfen wird und durch das Los bestimmt wird, welche von ihnen geschieden ist, ähnlich wie unsere Aussage bei den Sklaven. Die korrekte Auffassung ist jedoch, dass das Los hier keine Anwendung findet, aufgrund dessen, was wir später in Bezug auf den Fall erwähnen werden, wenn er eine von ihnen scheidet und dies dann vergisst. Dies ist auch die Ansicht der Mehrheit der Gelehrten. Demnach bleibt das Verbot für beide bestehen, bis er weiß, welche von beiden geschieden ist, und er ist für ihren Unterhalt verantwortlich. Wenn er sagt: "Dies ist diejenige, bei der ich den Eid gebrochen habe", so ist sie für ihn verboten, und seine Aussage bezüglich der Erlaubtheit der anderen wird akzeptiert. Wenn diejenige, deren Scheidung er nicht anerkannt hat, behauptet, dass sie die geschiedene Frau ist, so gilt sein Wort, da er der Leugnende ist. Muss er einen Eid leisten? Dies wird auf zwei Überlieferungen zurückgeführt.
Abschnitt: Wenn er sagt: "Wenn es ein Rabe ist, so sind seine Frauen geschieden, und wenn es kein Rabe ist, so sind seine Sklaven frei", und der Vogel fliegt weg, ohne dass sein Zustand bekannt wird, so ist er daran gehindert, über beide Besitzstände zu verfügen, bis dies geklärt ist, und er ist für den Unterhalt aller verantwortlich. Wenn er sagt: "Es war ein Rabe", so sind seine Frauen geschieden und seine Sklaven in der Sklaverei verblieben. Wenn die Sklaven behaupten, dass es kein Rabe war, damit sie frei werden, so gilt sein Wort. Muss er einen Eid leisten? Dies wird auf zwei Überlieferungen zurückgeführt. Wenn er sagt: "Es war kein Rabe", so werden seine Sklaven frei und die Frauen sind nicht geschieden. Wenn diese jedoch behaupten, dass es ein Rabe war, damit sie geschieden werden,
(12) In M: "al-jam'" (alle/die Gesamtheit). (13) Fehlt in: M. (14) In A: "nisa'uhu" (seine Frauen).
فكيفى يَكونُ مُعتَرِفًا، مع تَصْريحِه بأنَّنى لا أعْلمُ الحُرَّ منهما؟ وإنَّما اكْتَفيْنا فى إبْقاءِ رِقِّ عبدِه باحتمالِ الحِنْثِ فى حقِّ صاحبِه، فإذا صارَ العَبْدانِ له، وأحدُهما حُرٌّ، لا بعَيْنِه، صارَ كأنَّهُما كانا له، فَحَلَفَ بِعِتْقِ أحدِهما وحدَه، فيُقْرَعُ بينهما حينَئِذٍ. ولو كان الحالفُ واحدًا، فقال: إنْ كان غُرابًا، فعَبْدِى حُرٌّ، وإن لم يكن غُرابًا، فَأَمَتِى حُرَّةٌ. ولم يُعْلَمْ حالُه، فإنَّه يُقْرَعُ بينهما، فَيَعْتِقُ أحدُهما. فإن ادَّعَى أحدُهما أنَّه الذى عَتَقَ، أو ادَّعَى كلُّ واحدٍ منهما ذلك، فالقَوْلُ قولُ السَّيِّدِ مع يَمِينِه.
فصل: وإن قال: إنْ كان غُرابًا، فهذه طالِقٌ، وإن لم يَكُنْ غُرابًا، فهذه الأُخْرَى طالقٌ. فطارَ ولم يُعْلَمْ حالُه، فقد طَلُقَتْ إحْدَاهما، فيَحْرُمُ عليه قُرْبَانُهما، ويُؤْخَذُ بنَفَقَتِهِما حتى تَبِينَ المُطَلَّقَةُ منهما؛ لأنَّهما مَحْبُوسَتانِ عليه لحقِّه. وذهبَ أصْحابُنا إلى أنَّه يُقْرِعُ بينهما، فتَخرُجُ بالقُرعةِ المُطَلَّقةُ منهما، كقَوْلنا فى العَبِيدِ. والصَّحيحُ أَنَّ القُرْعةَ لا مَدْخَلَ لها ههنا؛ لما سنذْكُرُه فيما إذا طلَّقَ واحدةً وأُنْسِيَها. وهو قولُ أكثرِ أهلِ العلمِ. فعلى هذا، يَبْقَى التَّحْريمُ فيهما إلى أن يَعلَمَ المُطلَّقةَ منهما، ويُؤخَذُ بنفقتِهِما. فإن قال: هذه التى حَنِثْتُ فيها. حَرُمَتْ عليه، ويُقْبَلُ قولُه فى حِلِّ الأُخْرَى. فإن ادَّعَتِ التى لم يَعْترِفْ بطلاقِها أنَّها المُطَلَّقةُ، فالقولُ قولُه؛ لأنَّه مُنْكِرٌ. وهل يَحْلِفُ؟ يُخرَّجُ على روايتَيْنِ.
فصل: فإن قال: إن كان غُرابًا، فنساؤُه طوالِقُ، وإِنْ لم يكُن غُرابًا، فعَبِيدُه أحْرارٌ. وطارَ ولم يُعْلَمْ حالُه، مُنِعَ مِن التَّصرُّفِ فى المِلْكَينِ، حتى يَتَبيَّنَ، وعليه نَفَقَةُ الجميعِ (١٢). فإنْ قال: كان غُرابًا. طَلُقَ نساؤُه، ورَقَّ عبيدُه. فإن ادَّعَى العَبِيدُ (١٣) أنَّه لم يكُنْ غُرابًا ليَعْتِقُوا، فالقولُ قولُه. وهل يَحلِفُ؟ يُخرَّجُ على رِوايتَيْنِ. وإن قال: لم يكُنْ غرابًا. عَتَقَ عبيدُه، ولم تَطْلُقِ النِّساءُ (١٤)، فإن ادّعَيْنِ أنَّه كان غُرابًا لِيَطْلُقْنَ،
(١٢) فى م: "الجمع".(١٣) سقط من: م.(١٤) فى أ: "نساؤه".