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Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī
Band 10 · Seite 5321286 - Rechtsfrage: Er sagte: (Wenn er seine Ehefrau weniger als dreimal scheidet, sie ihre Wartezeit ('Idda) beendet, dann einen anderen Mann heiratet, dieser die Ehe mit ihr vollzieht und sie dann scheidet oder stirbt, sie erneut ihre Wartezeit beendet und der erste Ehemann sie wieder heiratet, so verbleibt sie bei ihm mit der Anzahl der verbleibenden Scheidungen von den drei).

Übersetzung · DE

außer durch sein eigenes Geständnis. Wenn er sagt: „Ich habe ihr beigewohnt, wissend, dass ich sie dreifach geschieden hatte“, so ist dies ein Geständnis seinerseits hinsichtlich des Ehebruchs (Zina), und es findet auf ihn Anwendung, was bei einem Geständnis des Ehebruchs anzuwenden ist.

1286 - Rechtsfrage: Er sagte: (Und wenn er seine Ehefrau weniger als dreifach scheidet, sie die Wartezeit (Idda) verbringt, dann einen anderen heiratet, er dann mit ihr verkehrt, sie dann scheidet oder er stirbt und sie die Wartezeit verbringt, und der erste sie dann erneut heiratet, so ist sie bei ihm mit der verbleibenden Anzahl von Scheidungen, die noch ausstehen).

Zusammenfassend lässt sich sagen: Wenn der Ehemann seine Ehefrau durch eine Scheidung freigibt (Ba'in), sie dann erneut heiratet, gibt es drei Zustände. Der erste ist: Sie heiratet einen anderen, er verkehrt mit ihr, und dann heiratet sie der erste Ehemann erneut. In diesem Fall kehrt sie mit drei Scheidungen zu ihm zurück, nach einhelliger Meinung der Gelehrten, wie Ibn al-Mundhir mitteilte. Der zweite ist: Er scheidet sie weniger als dreifach, dann kehrt sie zu ihm zurück durch einen Widerruf (Raj'a) oder einen neuen Ehevertrag vor einem zweiten Ehemann. In diesem Fall kehrt sie mit den verbleibenden Scheidungen zu ihm zurück, ohne dass uns hierüber ein Widerspruch bekannt wäre. Der dritte ist: Er scheidet sie weniger als dreifach, sie verbringt ihre Wartezeit, heiratet dann einen anderen, und der erste Ehemann heiratet sie daraufhin wieder. Über diesen Fall gibt es von Ahmad zwei Überlieferungen. Die erste besagt: Sie kehrt zu ihm mit den verbleibenden Scheidungen zurück. Dies ist die Auffassung der bedeutenden Gefährten des Gesandten Allahs – Allah segne ihn und gebe ihm Frieden –, nämlich Umar, Ali, Ubayy, Mu'adh (1) und Imran ibn Husayn sowie Abu Hurayra. Dies wurde auch von Zayd und Abdullah ibn Amr ibn al-As überliefert. Dies sagten auch Sa'id ibn al-Musayyab, 'Abida, al-Hasan, Malik, al-Thawri, Ibn Abi Layla, al-Shafi'i, Ishaq, Abu 'Ubayda, Abu Thawr, Muhammad ibn al-Hasan und Ibn al-Mundhir. Die zweite Überlieferung von Ahmad besagt, dass sie mit drei Scheidungen zu ihm zurückkehrt. Dies ist die Lehrmeinung von Ibn Umar, Ibn Abbas, 'Ata', al-Nakha'i, Shurayh (2), Abu Hanifa und Abu Yusuf; denn der Beischlaf des zweiten Ehemannes bewirkt die Erlaubnis (zur Rückkehr), und so wird eine Erlaubnis begründet, die Raum für drei Scheidungen (3) bietet, wie es nach einer dreifachen Scheidung der Fall ist, da der Beischlaf (4) des Zweiten die drei Scheidungen aufhebt, weshalb es noch eher gerechtfertigt ist, dass er das, was unterhalb dieser Anzahl liegt, aufhebt. Unsere Argumentation lautet, dass der Beischlaf des Zweiten

Anmerkungen

(1) Das „Waw“ fehlt in: A, B, M. (2) In den Manuskripten: „Sarij“. (3) In M: „Talqat“ (Scheidungen). (4) In B, M: „al-Wat'“ (der Beischlaf).

Arabisch (Quelle)

حالةَ وَطْئِه إلَّا بإقرارِه بذلك. فإنْ قال: وَطِئْتُها عالمًا بأننى كُنتُ طلَّقتُها ثلاثًا. كانَ إقرارًا منه بالزِّنَى، فيُعْتَبَرُ فيه ما يُعْتَبرُ فى الإِقْرارِ بالزِّنَى.

١٢٨٦ - مسألة؛ قال: (وإِذَا طَلَّقَ زَوْجَتَهُ، أَقَلَّ مِنْ ثَلَاثٍ، فَقَضَتِ الْعِدَّةَ، ثُمَّ تَزَوَّجَتْ غَيْرَهُ، ثُمَّ أَصَابَهَا، ثُمَّ طَلَّقَهَا، أَوْ مَاتَ عَنْهَا، وَقَضَتِ الْعِدَّةَ، ثُمَّ تَزَوَّجَهَا الأَوَّلُ، فَهِىَ عِنْدَهُ عَلَى مَا بَقِىَ مِنَ الثَّلَاثِ)

وجملةُ ذلك أَنَّ المُطَلِّقَ إذا بانَتْ زَوْجتُه منه، ثم تَزَوَّجَها، لم يَخْلُ مِن ثلاثةِ أحْوالٍ؛ أحدُها، أَنْ تَنْكِحَ غيرَه، ويُصِيبَها، ثم يَتَزَوَّجَها الأوّلُ، فهذه تَرْجِعُ إليه على طَلاقٍ ثلاثٍ، بإجماعِ أهلِ العلمِ، قالَه ابنُ المُنْذِرِ. والثّانى، أَنْ يُطَلِّقَها دونَ الثّلاثِ، ثم تَعُودَ إليه برَجْعةٍ، أو نكاحٍ جديدٍ قبلَ زوجٍ ثانٍ، فهذه تَرْجِعُ إِليه على ما بَقِىَ مِن طلاقِها، بغيرِ خلافٍ نَعْلَمُه. والثّالثُ، طَلقَها دونَ الثَّلاثِ، فقَضَتْ عِدَّتَها، ثم نَكَحَتْ غيرَه، ثم تَزَوَّجَها الأوَّلُ، فعن أحمدَ فيها روايتانِ؛ إحْداهما، تَرْجِعُ إليه على ما بَقِىَ مِن طلاقِها. وهذا قولُ الأكابرِ مِن أصحابِ رسولِ اللَّه -صلى اللَّه عليه وسلم-؛ عمرَ، وعلىٍّ، وأُبىٍّ، ومُعَاذٍ (١)، وعِمْرانَ بنِ حُصَينٍ، وأبى هُرَيْرَةَ. ورُوِىَ ذلك عن زيدٍ، وعبدِ اللَّهِ بنِ عمرِو ابنِ العاص. وبه قال سعيدُ بنُ المُسَيَّب، وعَبِيدةُ، والحسنُ، ومالك، والثَّوْرِىُّ، وابنُ أبى ليلى، والشَّافعِىُّ، وإسحاقُ، وَأبو عُبَيْدَةَ، وأبو ثَوْرٍ، ومحمدُ بنُ الحسنِ، وابنُ المُنْذِرِ. والرِّوايةُ الثّانيةُ، عن أحمدَ، أنَّها تَرْجِعُ إليه على طلاقِ ثلاثٍ. وهذا قولُ ابن عمرَ، وابنِ عبَّاسٍ، وعَطاءٍ، والنَّخَعِىِّ، وشُرَيحٍ (٢)، وأبى حنيفةَ، وأبى يوسفَ؛ لأنَّ وَطْءَ الزَّوجِ الثَّانى مُثْبِث لِلْحِلِّ، فيثْبِتُ حِلَّا يَتَّسِعُ لثلاثِ طَلقاتٍ (٣)، كما بَعْدَ الثَّلاثِ، لأنَّ وَطْءَ (٤) الثَّانى يَهْدِمُ الطَّلقاتِ الثَّلاثَ، فأوْلَى أَنْ يَهْدِمَ ما دونَها. ولَنا، أَنَّ وَطْءَ الثَّانى

Anmerkungen

(١) سقطت الواو من: أ، ب، م.(٢) فى النسخ: "وسريج".(٣) فى م: "تطليقات".(٤) فى ب، م: "الوطء".

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