Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī — 1286 - Rechtsfrage: Er sagte: (Wenn er seine Ehefrau weniger als dreimal scheidet, sie ihre Wartezeit ('Idda) beendet, dann einen anderen Mann heiratet, dieser die Ehe mit ihr vollzieht und sie dann scheidet oder stirbt, sie erneut ihre Wartezeit beendet und der erste Ehemann sie wieder heiratet, so verbleibt sie bei ihm mit der Anzahl der verbleibenden Scheidungen von den drei). · ShamelaTranslate