Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī — 1287 - Rechtsfrage: Er sagte: (Wenn der Scheidende ein Sklave ist und sein Scheidungsrecht zwei beträgt, ist seine Ehefrau ihm nicht wieder erlaubt, bis sie einen anderen Mann geheiratet hat, egal ob die Ehefrau frei oder eine Sklavin ist; denn die Scheidung obliegt den Männern und die Wartezeit ('Idda) den Frauen). · ShamelaTranslate