drei, so sind es drei; denn man drückt mit "fi" (in) "ma'a" (mit) aus, wie in Seinem Wort: "Tritt ein in Meine Diener" (12). Die elliptische Auslassung des Satzes ist also: "Du bist geschieden eine Scheidung mit zwei Scheidungen". Wenn er dies gegen sich selbst einräumt, wird es von ihm akzeptiert. Wenn er sagt: "Ich beabsichtigte eine", so wird ihm auch dies geglaubt, unabhängig davon, ob er rechnet oder nicht. Der Qadi sagte: Wenn er sich mit der Berechnung auskennt, wird ihm dies nicht geglaubt, und es treten zwei Scheidungen ein; denn dies widerspricht dem, was der Wortlaut erfordert. Wir aber sagen: Er hat seine Rede durch das erklärt, was sie zulässt, denn es ist nicht fernliegend, dass er mit seiner Rede das beabsichtigt, was ein Laie beabsichtigt. Wenn er keine Absicht hatte und sich mit der Berechnung auskennt, treten zwei Scheidungen ein. Ash-Shafi'i sagte (13): Wenn er es allgemein belässt, tritt nur eine ein; denn der Wortlaut des Vollzugs (Iqa') ist nur der Wortlaut (14) für eine, und für das, was darüber hinausgeht, ist kein Wortlaut des Vollzugs eingetreten; vielmehr tritt das Mehrfache nur durch die Absicht ein. Wenn also die Absicht fehlt, tritt nur das ein, was er vollzogen hat. Einige seiner Anhänger sagten das Gleiche wie wir. Abu Hanifa sagte: Es tritt nur eine ein, egal ob er damit rechnen wollte oder nicht, sofern er nicht damit eine mit zwei zusammen beabsichtigte; denn Multiplikation ist nur gültig bei Dingen, die eine Ausdehnung (Masaha) haben. Was jedoch keine Ausdehnung hat, besitzt keine Wahrheit im Hinblick auf die Berechnung, und es ist nur der Vollzug einer Scheidung eingetreten, daher tritt diese ein und (15) nichts anderes. Wir aber sagen: Dieser Wortlaut ist in ihrer Konvention für zwei festgesetzt; wenn er ihn also ausspricht und allgemein belässt, so tritt dies ein, wie wenn er sagt: "Du bist mit zwei geschieden". Hiermit ergibt sich die Widerlegung dessen, was ash-Shafi'i sagte, denn bei einem festgelegten Wortlaut bedarf es keiner Absicht. Was aber Abu Hanifa sagte, bezieht sich nur auf die Festlegung der Berechnung im Ursprung, dann wurde es für alles verwendet, was eine Anzahl hat, und wurde somit zur Wahrheit (Haqiqa) dafür. Derjenige jedoch, der die Anforderung der Berechnung nicht kennt, wenn er es allgemein belässt, so tritt nur eine Scheidung ein; denn der Wortlaut des Vollzugs ist nur [das Wort für eine] (16), und es wurde nur durch die Festlegung und Konvention der Rechenkundigen auf zwei übertragen. Wer also deren Konvention nicht kennt, für den ist deren Anforderung nicht bindend, wie bei einem Araber,
(12) Sure al-Fajr 29. (13) In M: "al-Qadi". Ein Fehler. (14) In M: "bi-lafz". (15) Fehlt in: M. (16) In A: "lafzat wahida".