indem er die Scheidung in einer Fremdsprache ausspricht, ohne deren Bedeutung zu kennen. Unsere Gefährten haben dabei keinen Unterschied gemacht, ob der Sprecher zu denen gehört, die eine Konvention für diesen Wortlaut haben oder nicht. Das Offensichtliche ist jedoch, dass wenn der Sprecher zu denen gehört, deren Konvention besagt, dass "fi" (in) hier im Sinne von "ma'a" (mit) steht, drei Scheidungen eintreten; denn seine Rede wird auf ihre Konvention ausgelegt, und das Offensichtliche daran ist seine Absicht, und dies ist das, was bei seiner Rede am ehesten in den Sinn kommt. Wenn er jedoch das beabsichtigt, was nach der Ansicht der Rechenkundigen daraus folgt, so sagte der Qadi: Dessen Anforderung ist nicht bindend für ihn, wie bei einem Araber, der die Scheidung in einer Fremdsprache ausspricht, ohne deren Bedeutung zu kennen. Dies ist die Ansicht der meisten Gefährten von ash-Shafi'i; denn wenn er die Anforderung nicht kennt, hat er nicht den Vollzug dessen beabsichtigt, und es ist nicht gültig für ihn, etwas zu beabsichtigen, das er nicht kennt.
Abschnitt: Wenn er sagt: "Du bist geschieden eine Scheidung, nein, zwei Scheidungen", so treten zwei Scheidungen ein, dies wurde von Ahmad (17) textuell überliefert. Die Gefährten von ash-Shafi'i sagten: Es treten drei ein, nach einer der beiden Auffassungen; denn seine Aussage "Du bist geschieden" ist ein Vollzug, daher ist es nicht zulässig, den Vollzug einer Scheidung zweimal auszusprechen, was darauf hindeutet, dass er sie vollzogen, dann ihre Aufhebung beabsichtigt und zwei weitere vollzogen hat, sodass drei eintreten. Wir aber sagen: Das, was er vor dem Abbrechen (Idrab) ausgesprochen hat, ist ein Teil dessen, was er danach ausgesprochen hat, daher ist es für ihn nicht verpflichtender als das, was danach folgt, wie bei seinem Ausspruch: "Er hat bei mir einen Dirham, nein, zwei Dirhams". Zu ihrem Ausspruch: "Es ist nicht zulässig, das, was er bereits vollzogen hat, erneut zu vollziehen", sagen wir: Es ist zulässig, dass er das Eintreten dessen mitteilt, zusammen mit dem Eintreten von etwas anderem, daher tritt das Mehrfache im Zweifel nicht ein. Ahmad sagte: Wenn er sagt: "Du bist geschieden, nein, du bist geschieden", so ist es eine. Dies ist die Wahl von Abu Bakr. Der Qadi wählte aus, dass zwei Scheidungen eintreten; denn er wollte die erste aufheben und die zweite vollziehen, also ist die erste nicht aufgehoben worden und die zweite ist eingetreten. Der Grund für die erste Ansicht ist: Wenn er sagen würde: "Er hat bei mir einen Dirham, nein, einen Dirham", so wäre er nur zu einem Dirham verpflichtet. Genauso ist es hier. Nach dieser Auffassung: Wenn er mit seinem Ausspruch "nein, du bist geschieden" eine weitere Scheidung beabsichtigt hat, so treten zwei ein; denn er hat die Absicht gehabt, zwei Scheidungen mit zwei Formulierungen zu vollziehen, also trat dies ein, wie wenn er sagt: "Du bist geschieden, [du bist geschieden] (20)". Der Qadi erwähnte eine weitere Möglichkeit: dass nur
(17) In M: "min" (statt "nassa"), ein Schreibfehler. (18) Fehlt in: al-Asl (dem Originalmanuskript). (19) Fehlt in: B, M. (20) Fehlt in: al-Asl (dem Originalmanuskript).
يَنْطِقُ بالطَّلَاق بالعَجَمِيَّةِ وهو لا يَعْرِفُ مَعْناها. ولم يُفَرِّقْ أصحابُنا فى ذلك، بين أَنْ يَكُونَ المُتَكَلِّمُ بذلك مِمَّن لهم عُرْفٌ فى هذا اللَّفْظ أولا، والظّاهِرُ أنَّه إن كان المُتَكَلِّمُ بذلك مِمَّنْ عُرْفُهم أَنَّ "فى" ههُنا بِمَعْنَى "مع"، وَقَعَ به ثَلاثٌ؛ لِأَنَّ كَلامَه يُحْمَلُ على عُرْفِهم، والظّاهرُ مِنْه إِرادَتُه، وهو المُتَبَادِرُ إلى الفَهْمِ مِن كلامِه. فإنْ نَوَى مُوجَبَه عِنْدَ أهْلِ الحساب، فقال القاضى: لا يَلْزَمُه مُقْتَضَاهُ، كالعَرَبِىِّ يَنْطِقُ بالطَّلاقِ بالعَجَمِيَّةِ ولا يَعْرِفُ معناها. وهذا قولُ أَكثرِ أصحابِ الشَّافِعِىِّ؛ لِأَنَّه إذا لم يكُنْ يَعْرِفُ مُوجَبَه، فلم يَقْصِدْ إيقَاعَه، ولا يَصِحُّ منه قَصْدُ ما لا يَعْرِفُه.
فصل: فإن قال: أَنتِ طالقٌ طَلْقَةً، بل طَلْقَتَيْنِ. وَقَعَ طَلْقتانِ، نَصَّ (١٧) عليه أحمدُ. وقال أصْحَابُ الشَّافِعِىِّ: يَقَعُ ثلاثًا، فى أحَدِ الوَجْهَيْنِ؛ لأنَّ قَوْلَه: أَنْتِ طَالِقٌ. إيقَاعٌ، فلا يَجُوزُ إيقَاعُ الوَاحِدَةِ مَرَّتَيْنِ، فيَدُلُّ عَلَى أنَّه أوْقَعَهَا، ثُمَّ أَرَادَ رَفْعَها، وَأَوْقَعَ اثْنَتَيْنِ آخِرَتَيْنِ، فَتَقَع الثَّلاثُ. ولَنا، أَنَّ (١٨) ما لَفَظَ به قَبْلَ الإِضْرَابِ بَعْضُ ما لَفَظَ به بَعْدَه، فلم يَلْزَمْه أَكْثَرُ مِمَّا بَعْدَه، كقَوْلِه: له (١٩) علىَّ دِرْهم بل دِرْهمانِ. وَقَوْلُهُمْ: لا يجُوزُ إيقاعُ مَا أوْقَعَه. قُلْنا: يجُوزُ أَنْ يُخْبِرَ بِوُقُوعِه، مع وُقُوع غَيْرِه، فلا يَقَعُ الزَّائِدُ بِالشَّكِّ. قَالَ أحمدُ: فِإنْ قال: أَنْتِ طَالِقٌ لا بل أَنْتِ طَالِقٌ: هى واحِدَةٌ. وهَذَا اخْتِيَارُ أَبِى بَكْرٍ. واخْتارَ القاضى أَنَّه يَقَعُ طَلْقَتَانِ؛ لِأَنَّه أرَادَ رَفْعَ الأُولَى وإِيقَاعَ الثَّانِيَةِ، فَلَمْ تَرْتَفِعِ الأُولَى، وَوَقَعَتِ الثَّانِيَةُ. ووَجْهُ الأَوَّلِ، أَنَّه لو قال: له عَلَىّ دِرْهَم، بل دِرْهَمٌ. لَزِمَه دِرْهَمٌ وَاحِدٌ. كَذَا ههُنا. فعلى هذا الْقَوْلِ، إنْ نَوَى بِقَوْلِه: بل أَنْتِ طَالِقٌ طَلْقَةً أُخْرَى. وَقَعَ اثْنَتَانِ؛ لِأَنَّه قَصَدَ إِيقاعَ طَلْقَتَيْنِ بِلَفظَيْنِ، فَوَقَعَ، كما لو قالَ: أَنْتِ طَالِقٌ، [أَنْتِ طَالِقٌ] (٢٠). وذكرَ القَاضِى احْتِمَالًا آخَرَ؛ أَنَّه لَا يَقَعُ إِلَّا
(١٧) فى م: "من" تحريف.(١٨) سقط من: الأصل.(١٩) سقط من: ب، م.(٢٠) سقط من: الأصل.