eine Scheidung; denn der Wortlaut ist für eine einzige Scheidung gesetzt, daher ist es nicht gültig, damit zwei beabsichtigen zu wollen. Ahmad sagte: Wenn er zwei Ehefrauen hätte und zu einer von ihnen sagte: "Du bist geschieden", dann aber zur anderen sagte: "Nein, sondern du bist geschieden", so sind beide geschieden. Der Grund hierfür ist, dass er die Scheidung der ersten vollzogen, dann aber davon abgerückt ist und die Scheidung der zweiten vollzogen hat, weshalb diese mit ihr eintrat, ohne von der ersten aufgehoben zu werden. Dies unterscheidet sich von dem Fall, in dem er dies zu einer einzigen Frau sagt; denn die Scheidung (21) kann so verstanden werden, dass sie die zweite ist, wobei er die Mitteilung darüber wiederholt hat. Es ist jedoch nicht möglich, bei zwei Frauen, dass die Scheidung der einen die Scheidung der anderen ist. Sein Pendant im Schuldanerkenntnis ist, wenn er sagt: "Er hat bei mir einen Dirham, nein, einen Dirham", so ist er zu einem Dirham verpflichtet. Wenn er jedoch sagt: "Er hat bei mir einen Dirham, nein, einen Dinar", so ist er zu beiden verpflichtet. Wenn er sagt: "Du bist geschieden eine (Scheidung), nein, diese hier drei", so ist die erste mit einer geschieden und die zweite mit drei. Wenn er zu einer Frau, mit der er noch keinen Beischlaf vollzogen hat, sagt: "Du bist geschieden eine, nein, drei", so ist sie mit einer geschieden; denn durch die erste ist sie bereits geschieden (bain), daher tritt das, was danach kommt, nicht mehr bei ihr ein. Wenn er sagt: "Du bist geschieden eine, nein, drei, falls du das Haus betrittst", und die Absicht hatte, alle (beide) an das Betreten des Hauses zu knüpfen, so ist dies (an die Bedingung) geknüpft. Wenn er die Absicht hatte, nur die drei an die Bedingung zu knüpfen, so tritt die eine sofort ein. Wenn er es unbestimmt lässt, so gibt es zwei Auffassungen: Eine davon ist, dass alles an die Bedingung geknüpft ist; denn sie (die Bedingung) kommt nach beiden, also bezieht sie sich auf beide. Die zweite ist, dass die eine sofort eintritt und die drei an das Betreten des Hauses geknüpft bleiben; denn er hat die Bedingung erst im Anschluss an sie (die drei) erwähnt, daher bezieht sie sich speziell auf diese. Wenn er sagt: "Du bist geschieden, falls du das Haus betrittst, nein, diese hier", und sie betritt (das Haus), so sind beide geschieden. Wenn sie das Haus (als) zweite betritt, ist keine von beiden geschieden. Wenn er sagt: "Ich meinte, dass die zweite geschieden ist, falls sie das Haus betritt", so wird dies von ihm akzeptiert; denn es ist mit dem vereinbar, was er gesagt hat. Wenn er sagt: "Ich meinte, dass du geschieden bist, wenn die zweite das Haus betritt", so wird dies von ihm akzeptiert; denn es ist mit dem vereinbar, was er gesagt hat, und die Scheidung der ersten allein war an das Betreten des Hauses durch jede von ihnen geknüpft.
Abschnitt: Wenn er sagt: "Du bist geschieden eine Scheidung, die nicht auf dich zutrifft", oder "geschieden [nein, oder: geschieden] (22) eine Scheidung, durch die sich die Anzahl deiner Scheidungen nicht verringert", oder "geschieden, nichts", oder "es ist nichts", so ist sie mit einer geschieden; denn das ist ein Aufheben von allem, was er vollzogen hat, daher ist es nicht gültig, wie bei einem Ausschluss von allem. Wenn er sagt:
(21) In B: "al-lafza". (22) Fehlt in: al-Asl (dem Originalmanuskript).