den Qaba. Und keine Matte (Hasir), was das Gefängnis (Habs) ist. Und Ähnliches. Wenn er also nicht ungerecht ist und er schwört und meint damit dies, so bezieht sich sein Schwur auf das, was er beabsichtigt hat. Wenn er eine Frau auf einer Treppe hat und er schwört ihr gegenüber, dass sie nicht davon herabsteigen, nicht davon hinaufsteigen und nicht darauf stehen bleiben darf, so kann sie auf eine andere Leiter wechseln und herabsteigen, wenn sie möchte, oder hinaufsteigen oder darauf stehen bleiben; denn ihr Herabsteigen erfolgt lediglich von einer anderen, falls es in seinem Schwur [vorgesehen] ist, und sie ist nicht davon gewechselt, da sie gezwungen (mukraha) getragen wird. Wenn er sich auf einer Leiter befindet und er zwei Frauen hat, eine davon im Obergemach und die andere im unteren Raum, und er schwört: "Ich werde weder zu dieser hinaufsteigen, noch zu der anderen hinabsteigen." So steigt die Untere hinauf und die Obere herab, dann steigt er hinab, wenn er möchte, oder hinauf.
Abschnitt: Abdullah bin Ahmad sagte: Ich fragte meinen Vater über einen Mann, der zu seiner Frau sagte: "Du bist geschieden, wenn ich heute nicht mit dir verkehre, und du bist geschieden, wenn ich heute den Ghusl wegen dir vollziehe, [und du bist geschieden, wenn mir deswegen ein Gebet entgeht]." Er sagte: Er verrichtet das Asr-Gebet, dann verkehrt er mit ihr, und wenn die Sonne untergeht, vollzieht er den Ghusl, sofern er mit seiner Aussage "Ghusl vollziehen" nicht den Geschlechtsverkehr meinte. Er sagte über einen Mann, der zu seiner Frau sagte: "Du bist geschieden, wenn ich dich im Ramadan nicht begatte." Er begab sich daraufhin auf eine Reise von vier Tagen oder drei Tagen und begattete sie dann. Er sagte: "Das gefällt mir nicht, denn es ist eine List (Hila), und die List gefällt mir weder hier noch woanders." Der Qadi sagte: Ahmad hat dies nur deshalb missbilligt, weil die Reise, die das Fastenbrechen erlaubt, eine beabsichtigte, erlaubte Reise sein sollte, und hierbei beabsichtigt er nichts anderes als die Auflösung des Schwures. Das Richtige ist jedoch, dass der Schwur dadurch aufgelöst wird und ihm das Fastenbrechen während dieser Reise erlaubt ist; denn es ist eine weite, erlaubte Reise für einen rechtmäßigen Zweck, und das Begehren, seinen Schwur aufzulösen, gehört zu den rechtmäßigen Zwecken. Wir haben es demjenigen, der zwei Wege hat – einen kurzen, auf dem das Gebet nicht verkürzt wird, und einen weiten – erlaubt, den weiten Weg zu nehmen, um darauf das Gebet zu verkürzen und das Fasten zu brechen, obwohl er keine andere Absicht hat, als die Erleichterung (Tarhis) in Anspruch zu nehmen, daher gilt dies hier erst recht.
(33) Weggefallen aus: A, M. In B: "und wenn sie war". (34) In B: "und sie war". (35) Weggefallen aus: A, B, M. Dies stammt aus der Anmerkung des Originals. Damit vervollständigt sich die Rechtsfrage. (36) Weggefallen aus: Original, B. (37) In A, B: "die Erleichterung (ar-rukhas)".
القَباء. ولا حَصِيرًا، وهو الْحَبْسُ. وَأَشْبَاهَ هذا. فمتى لم يَكُنْ ظَالِمًا، فَحَلَفَ، وعَنَى به هذا، تَعَلَّقَتْ يَمِينُهُ بما عَناهُ. ولوكانتْ له امْرَأَةٌ على دَرَجَةٍ، فحَلَفَ عليها أَنْ لا تَنْزِلَ عنها، ولا تَصْعَدَ منها، ولا تَقِفَ عليها، فإِنَّها تَنْتَقِلُ عنها إلى سُلَّمٍ آخَرَ، وَتَنْزِلُ إِنْ شاءَتْ، أو تَصْعَدُ، أَوْ تَقِفُ عليه؛ لِأَنَّ نُزُولَها إنَّمَا حَصَلَ مِنْ غَيرِها إن (٣٣) كان (٣٤) فى يَمِينِه، ولا انْتَقَلَتْ عنها، فإنَّها تُحْمَلُ مُكْرَهةً. ولو كانَ فى سُلَّمٍ، وله امْرَأَتانِ، إحْدَاهُما فى الْغُرْفَةِ، والْأُخْرَى فى الْبَيْتِ السُّفْلَانِى، فحَلَفَ: لَا صَعِدْتُ إلى هذه، ولا نَزَلْتُ إلى الْأُخْرَى. فإنَّ السُّفْلَى تَصْعَدُ، وَتَنْزِلُ العُلْيَا، ثُم ينْزِلُ إِنْ شاءَ أو يَصْعَدُ.
فصل: قال عبدُ اللَّهِ بنُ أحمدَ: سَأَلْتُ أَبى عن رَجُلٍ قال لِامْرَأَتِهِ: أنْتِ طالِقٌ، إِنْ لم أُجَامِعْكِ اليومَ، وأَنْتِ طالِقٌ إنِ اغْتَسَلْتُ منكِ اليومَ، [وأنتِ طالقٌ إن فاتَتْنِى منه صلاةٌ] (٣٥). قال: يُصَلِّى الْعَصْرَ، ثمَّ يُجَامِعُها، فإذا غَابتِ الشَّمْسُ اغْتَسَلَ، إِنْ لم يكنْ أَرَادَ بِقَوْلِهِ: اغْتَسَلْتُ. الْمُجَامَعَة. وقال فى رجلٍ قال لامْرَأَتِه: أنْتِ طالِقٌ إِنْ لم أطَأْكِ فِى رمضانَ. فسافرَ مَسِيرَةَ أَرْبَعَةِ أيَّامٍ، أَوْ ثَلَاثَةٍ، ثمَّ وَطِئَهَا. قال: لا يُعْجِبُنِى، لأَنَّها حِيلَةٌ، ولا تُعْجِبُنِى الْحِيلَةُ فى هذا ولا فى غَيْرِهِ. قال القاضى: إنَّما كَرِهَ أحمدُ هذا، لِأَنَّ السَّفَرَ الَّذى يُبِيحُ الفِطْرَ أَنْ يكونَ سَفَرًا مَقْصُودًا مُباحًا، وهذا لا يَقْصِدُ به غيرَ حِلِّ الْيَمِينِ. والصَّحِيحُ أَنَّ هذا تَنْحَلُّ بِهِ الْيَمِينُ، ويُبَاحُ له الْفِطْرُ فيه؛ لأنَّهُ سَفَرٌ بَعِيدٌ مُبَاحٌ لِقَصْدٍ صَحِيحٍ، وإِرَادَةُ حَلِّ يَمِينِه مِن الْمَقَاصِدِ الصَّحِيحَةِ، وقد أبَحْنَا لمَنْ له طَرِيقانِ، قَصِيرةٌ لا تُقْصَرُ فيها الصَّلَاةُ (٣٦)، وَبَعِيدَةٌ، أَنْ يَسْلُكَ البَعيدةَ لِيَقْصُرَ فيها الصَّلاةَ ويُفْطِرَ، مع أَنَّه لا قَصْدَ له سِوَى التَّرْخِيصِ (٣٧)، فههُنا أَوْلَى.
(٣٣) سقط من: أ، م، وفى ب: "وإن كانت".(٣٤) فى ب: "وكانت".(٣٥) سقط. من: أ، ب، م. وهو من حاشية الأصل. وبه تتم المسألة.(٣٦) سقط من: الأصل، ب.(٣٧) فى أ، ب: "الرخص".