ihr Ehemann kann die Rückkehr nicht vollziehen; dies liegt daran, dass die Rückkehr nur während der Wartezeit stattfindet und es vor dem Vollzug der Ehe keine Wartezeit gibt, gemäß dem Wort Allahs, des Erhabenen: "O ihr, die ihr glaubt! Wenn ihr gläubige Frauen heiratet und sie dann scheidet, ehe ihr sie berührt habt, so steht euch keine Wartezeit zu, die ihr ihnen anrechnen könntet. Gebt ihnen (eine Gabe) und entlasst sie auf eine schöne Art" (1). Allah, der Erhabene, stellte klar, dass sie keine Wartezeit einzuhalten hat, daher wird sie durch die bloße Scheidung endgültig getrennt und steht nach Ablauf ihrer Frist der berührten Frau gleich; es gibt keine Rückkehr und keinen Anspruch auf Unterhalt für sie. Wenn ihr Scheidender sie dennoch begehrt, so ist er einer von den Freiern und heiratet sie mit ihrem Einverständnis (durch einen neuen Ehevertrag) (2), und sie kehrt zu ihm mit zwei [verbleibenden] Scheidungsrechten zurück. Wenn er sie zweimal schied und sie dann wieder heiratete, kehrt sie zu ihm mit einer einzigen Scheidung zurück, ohne Meinungsverschiedenheit unter den Gelehrten. Wenn er sie dreimal mit einem Wort schied (3), ist sie ihm verboten, bis sie einen anderen Ehemann heiratet, nach der Aussage der Mehrheit der Gelehrten. Wir haben dies bereits früher erwähnt. Es gibt unter ihnen keinen Dissens, dass die dreifach geschiedene Frau nach dem Vollzug der Ehe ihm erst zulässig wird, wenn sie einen anderen Ehemann geheiratet hat, gemäß dem Wort Allahs des Erhabenen: "Wenn er sie dann (zum dritten Mal) scheidet, ist sie ihm danach nicht mehr erlaubt, bis sie einen anderen Ehemann geheiratet hat" (4). Aisha überlieferte, dass Rifa'a al-Qurazi seine Frau schied und die Scheidung endgültig vollzog. Sie heiratete daraufhin Abd al-Rahman ibn al-Zubayr. Sie kam zum Gesandten Allahs - Allahs Segen und Friede auf ihm - und sagte: "Sie war bei Rifa'a, er schied sie als letzte von drei Scheidungen, dann heiratete sie nach ihm Abd al-Rahman ibn al-Zubayr, und bei Allah, er hat nur so etwas wie diesen Saum." Sie nahm einen Saum ihres Gewandes. Sie sagte: Da lächelte der Gesandte Allahs - Allahs Segen und Friede auf ihm - und sagte: "Willst du vielleicht zu Rifa'a zurückkehren? Nein, nicht bevor er deine Süßigkeit kostet und du seine Süßigkeit kostest." (Konsensual/Muttafaq 'alayh) (5). Im Konsens der Gelehrten darüber liegt Genüge, um sich hier nicht in die Länge zu ziehen. Die Mehrheit der Gelehrten ist der Ansicht, dass sie dem ersten Mann nicht zulässig wird, bis der zweite Ehemann sie in einer Weise begattet hat, bei der das Zusammentreffen der beiden Beschneidungsstellen stattfindet, außer dass Sa'id ibn al-Musayyib unter ihnen sagte: Wenn...
(1) Sure al-Ahzab 49. (2) Im Original: "ein neuer Ehevertrag". (3) Fehlt im Original. (4) Sure al-Baqara 230. (5) Die Überlieferungskette wurde bereits auf Seite 53 dargelegt.
مُطَلِّقُهَا رَجْعَتَهَا؛ وذلك لأَنَّ الرَّجْعَةَ إنَّما تكونُ فى الْعِدَّةِ، ولا عِدَّةَ قبلَ الدُّخُولِ؛ لِقَوْلِ اللَّهِ سُبْحَانَهُ: {يَاأَيُّهَا الَّذِينَ آمَنُوا إِذَا نَكَحْتُمُ الْمُؤْمِنَاتِ ثُمَّ طَلَّقْتُمُوهُنَّ مِنْ قَبْلِ أَنْ تَمَسُّوهُنَّ فَمَا لَكُمْ عَلَيْهِنَّ مِنْ عِدَّةٍ تَعْتَدُّونَهَا فَمَتِّعُوهُنَّ وَسَرِّحُوهُنَّ سَرَاحًا جَمِيلًا} (١). فبَيَّنَ اللَّهُ سبحانَهُ أَنَّهُ لا عِدَّةَ عليها، فتَبِينُ بِمُجَرَّدِ طَلاقِهَا، وتَصِيرُ كَالْمَدْخُولِ بها بعدَ انْقِضاءِ عِدَّتِها، لا رَجْعَةَ عليها، ولا نَفقَةَ لها. وإِنْ رَغِبَ مُطَلِّقُهَا فيها فهو خاطِبٌ مِن الْخُطَّابِ، يِتَزَوَّجُها بِرِضَاها [بِنِكاحٍ جَدِيدٍ] (٢)، وتَرْجِعُ إليه بطَلْقَتَيْنِ. وإِنْ طَلَّقَهَا اثْنَتَيْنِ، ثُمَّ تَزَوَّجَها، رَجَعَتْ إليه بِطَلْقَةٍ وَاحِدَةٍ، بِغيرِ خِلافٍ بَيْنَ أَهْلِ الْعِلْمِ. وَإِنْ طَلقَها ثَلاثًا بِلَفْظٍ وَاحِدٍ (٣)، حَرُمَتْ عليهِ حتَّى تَنْكِحَ زَوْجًا غيرَه، فى قَوْلِ أَكْثَرِ أهلِ الْعِلْمِ. وقد ذَكَرْنا ذلك فيما مَضَى. وَلا خِلافَ بينهم فِى أَنَّ المُطَلَّقَةَ ثَلاثًا بعدَ الدُّخُولِ، لا تَحِلُّ له حَتَّى تَنْكِحَ زَوْجًا غيرَهُ، لِقَوْلِ اللَّهِ سبحانَه: {فَإِنْ طَلَّقَهَا فَلَا تَحِلُّ لَهُ مِنْ بَعْدُ حَتَّى تَنْكِحَ زَوْجًا غَيْرَهُ} (٤). ورَوَتْ عائشةُ: أَنَّ رِفاعَةَ الْقُرَظِىَّ طَلَّقَ امْرأَتَهُ، فبَتَّ طَلاقَها، فتَزَوَّجَتْ بعدَهُ عبدَ الرحمنِ بنَ الزُّبَيْرِ، فجاءَتْ رسولَ اللَّهِ -صلى اللَّه عليه وسلم-، فقالتْ: إنَّها كانَتْ عندَ رِفَاعَةَ، فَطَلَّقَها آخِرَ ثَلاثِ تَطْلِيقَاتٍ، فتَزَوَّجَتْ بعدَهُ بِعبدِ الرحمنِ بنِ الزُّبَيْرِ، وإنَّهُ واللَّهُ ما معه إِلَّا مِثْلُ هذه الْهُدْبَةِ. وَأَخَذَتْ بِهُدْبَةٍ مِنْ جِلْبابِها. قالتْ: فتَبَسَّمَ رسولُ اللَّهِ -صلى اللَّه عليه وسلم- ضاحِكًا، وقال: "لَعَلَّكِ تُرِيِدينَ أَنْ تَرْجِعِى إلَى رِفَاعَةَ؟ لَا، حَتَّى يَذُوقَ عُسَيْلَتَكِ، وَتَذُوقِى عُسَيْلَتَهُ". مُتَّفَقٌ عليه (٥). وفى إِجْماعِ أهلِ العِلْمِ على هذا غُنْيَةٌ عن الإِطالَةِ فيه. وجُمْهُورُ أهلِ العِلْمِ على أَنَّها لا تَحِلُّ لِلْأَوَّلِ حتَّى يَطَأَهَا الزَّوْجُ الثَّانِى وَطْئًا يُوجَدُ فيه الْتِقَاءُ الخِتَانَيْنِ، إِلَّا أَنَّ سعيدَ بْنَ المُسَيَّبِ مِن بَينهمْ قال: إِذا
(١) سورة الأحزاب ٤٩.(٢) فى الأصل: "نكاحا جديدا".(٣) سقط من: الأصل.(٤) سورة البقرة ٢٣٠.(٥) تقدم تخريجه فى صفحة ٥٣.