Abschnitt: Wenn er einen Sklaven kauft, ihn mit ihr verheiratet und ihr dann schenkt, damit die Ehe durch ihren Erwerb des Eigentums an ihm aufgelöst wird, ist dies nicht gültig. Ahmad sagte in einer Überlieferung von Hanbal: „Wenn er sie dreimal scheidet und sie zurückholen will, dann einen Sklaven kauft, ihn freilässt und sie mit ihm verheiratet, so ist dies das, was Umar untersagt hat. Beide sind zu bestrafen, und dies ist fehlerhaft, da er kein gleichwertiger Ehemann (Kuf') ist, und es gleicht dem Muhallil.“ Ahmad begründete dessen Fehlerhaftigkeit mit zwei Gründen: Erstens, die Ähnlichkeit zum Muhallil, da er sie nur mit ihm verheiratet hat, um sie für sich zulässig zu machen. Zweitens, die Tatsache, dass er kein gleichwertiger Ehemann für sie ist; seine Heirat mit ihr in dem Zustand, als er noch Sklave war, unterstreicht diese Bedeutung noch mehr, da der Sklave in der fehlenden Gleichwertigkeit noch unter dem Herrn steht, und der Herr einen Weg hat, die Ehe ohne seinen Willen aufzuheben, indem er ihn der Frau schenkt, sodass die Ehe durch ihren Erwerb des Eigentums an ihm aufgelöst wird, während dies beim Herrn nicht der Fall ist. Es ist möglich, dass die Ehe gültig ist, wenn der Sklave nicht die Absicht des Tahlil hat, da das Maßgebliche für die Fehlerhaftigkeit die Absicht des Ehemannes ist, nicht die eines anderen, und er sie nicht hatte. Wenn es ein freier Herr ist und er die Auflösung nicht beabsichtigt, so ist die Gültigkeit noch wahrscheinlicher, da sein Befreier keinen Weg hat, die Ehe aufzulösen, und seiner Absicht somit keine Bedeutung zukommt.
Abschnitt: Die Ehe des Muhallil ist fehlerhaft. In ihr gelten alle Bestimmungen fehlerhafter Verträge. Durch sie entsteht weder die Unantastbarkeit (Ihsan) noch die Zulässigkeit für den ersten Ehemann, so wie dies auch in allen anderen fehlerhaften Verträgen nicht der Fall ist. Sollte man sagen: „Der Prophet – Allah segne ihn und gebe ihm Heil – nannte ihn doch einen Muhallil und den Ehemann einen Muhallal lahu; hätte die Zulässigkeit nicht stattgefunden, wäre er kein Muhallil und er kein Muhallal lahu“, so antworten wir: Er nannte ihn nur deshalb einen Muhallil, weil er die Auflösung (Tahlil) an einem Ort beabsichtigte, an dem die Zulässigkeit nicht eintritt, so wie er – Allah segne ihn und gebe ihm Heil – sagte: ‚Nicht an den Koran geglaubt hat, wer dessen verbotene Dinge für zulässig erklärt.‘ Und Allah der Erhabene sagte: {Sie erklären es ein Jahr für zulässig und ein Jahr für unzulässig}.
(30) Fehlt in: B. (31) In B: „die Ehe“. (32) In M: „und nicht“. (33) In M eine Ergänzung: „einer“. (34) Herausgegeben von al-Tirmidhi, im: Kapitel „Er sprach zu uns...“ aus den Kapiteln über die Vorzüge des Koran. 'Aridat al-Ahwadhi 11/40. (35) Sure al-Tawba, Vers 37.
فصل: فإن اشترَى عبدًا، فزَوَّجَها إيَّاه، ثم وَهَبها إيَّاه ليَنْفَسِخَ النِّكاحُ بمِلْكِها له، لم يَصِحَّ. قال أحمدُ، فى رِوايةِ حَنْبلٍ: إذا طَلَّقَها ثلًاثا، وأراد أن يُرَاجِعَها، فاشْترَى عبدًا، فأعْتَقَه، وزَوَّجَها إيَّاه، فهذا الذى نَهَى عنه عمرُ، يُؤَدَّبانِ جميعا، وهذا فاسدٌ
ليس بكُفْءٍ، وهو شِبْهُ المُحَلِّلِ. وعَلّلَ أحمدُ فسادَه بشيئَيْنِ؛ أحدهما، شَبَهُه بالمُحَلِّلِ؛ لأنَّه إنَّما زَوَّجَه إيَّاها ليُحِلَّها له. والثانى، كَوْنُه (٣٠) ليس بكُفْءٍ لها، وتَزْويجُه لها فى حالِ كونِه عبدًا أبْلَغُ فى هذا المعنى؛ لأنَّ العَبْدَ فى عَدَمِ الكفاءةِ أشَدُّ من المَولى، والسَّيِّدُ له سَبِيلٌ إلى إزَالةِ نِكاحِه من غيرِ إرادَتِه، بأن يَهَبَه للمرأةِ، فيَنْفَسِخَ نِكاحُه (٣١) بمِلْكِها إيَّاه، والمَوْلَى بخلافِ ذلك. ويَحْتَمِلُ أن يَصِحَّ النكاحُ، إذا لم يَقْصِد العَبْدُ التَّحْليلَ؛ لأنَّ المُعْتَبرَ فى الفَسادِ نِيَّةُ الزَّوْجِ، لا نِيَّةُ غيرِه، ولم يَنْوِ. وإذا كان مَوْلًى ولم يَنْوِ التحليلَ، فهو أوْلَى بالصِّحَّةِ؛ لأَنَّه لا سَبِيلَ لمُعْتِقِه إلى فَسْخِ نِكاحِه، فلا (٣٢) عِبرةَ بنِيَّتِه.
فصل: ونِكاحُ المُحَلِّلِ فاسِدٌ، يَثْبُتُ فيه سائرُ أحكامِ العُقُودِ الفاسدةِ، ولا يَحْصُلُ به الإحْصانُ (٣٣)، ولا الإِباحةُ للزَّوْجِ الأَوَّلِ، كما لا يَثْبُتُ فى سائرِ العُقُودِ الفاسدةِ. فإن قيل: فقد سَمَّاه النَّبِىُّ -صلى اللَّه عليه وسلم- مُحَلِّلًا، وسَمَّى الزَّوْجَ مُحَلَّلًا له، ولو لم يَحْصُلِ الحِلُّ لم يكُنْ مُحَللًا ولا مُحَلَّلًا له. قُلْنا: إنَّما سَمَّاه مُحَللًا؛ لأنَّه قَصَدَ التَّحْلِيلَ فى موضِعٍ لا يَحْصُلُ فيه الحِلُّ، كما قال -صلى اللَّه عليه وسلم-: "مَا آمَنَ بالْقُرْآنِ مَنِ اسْتَحَلَّ مَحارِمَهُ" (٣٤). وقال اللَّهُ تعالى: {يُحِلُّونَهُ عَامًا وَيُحَرِّمُونَهُ عَامًا} (٣٥). ولو كان
(٣٠) سقط من: ب.(٣١) فى ب: "النكاح".(٣٢) فى م: "ولا".(٣٣) فى م زيادة: "واحد".(٣٤) أخرجه الترمذى، فى: باب حدثنا. . .، من أبواب فضائل القرآن. عارضة الأحوذى ١١/ ٤٠.(٣٥) سورة التوبة ٣٧.