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Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī
Band 10 · Seite 5531290 - Problem: Er sagte: (Wenn ein freier Mann seine Frau weniger als dreimal scheidet, so hat er das Recht auf Widerruf, solange sie sich in der Wartezeit [ʿIdda] befindet.)

Übersetzung · DE

und er sie dabei verletzt (afdaha), oder mit ihr verkehrt, während sie krank ist und ihr der Verkehr schadet, so macht er sie zulässig, da das Verbot hier zu ihrem Schutz besteht. Wenn sie jedoch sein Glied einführt, während er schläft oder ohnmächtig ist, wird sie dadurch nicht zulässig, da er nicht ihre 'Usayla (Süßigkeit) gekostet hat. Es ist jedoch möglich, dass sie dadurch zulässig wird, aufgrund der Allgemeinheit des Verses. Allah weiß es am besten.

1290 - Frage: Er sagte: (Und wenn ein freier Mann seine Ehefrau weniger als dreimal scheidet, steht ihm das Recht auf Rückkehr (Raj'a) zu, solange sie sich in der Wartezeit ('Idda) befindet.)

Die Gelehrten sind sich einig, dass wenn ein freier Mann eine freie Frau, nachdem er den ehelichen Vollzug mit ihr vollzogen hat, weniger als dreimal scheidet – ohne eine Gegenleistung und ohne eine Angelegenheit, die eine endgültige Trennung (Baynuna) erfordert –, er das Recht auf ihre Rückkehr hat, solange sie sich in ihrer Wartezeit befindet, und dass er kein Recht auf Rückkehr zu ihr hat, nachdem ihre Wartezeit abgelaufen ist; dies aufgrund dessen, was wir zu Beginn des Kapitels erwähnt haben. Und wenn ein freier Mann seine Sklavinnen-Ehefrau scheidet, so ist dies wie die Scheidung einer freien Frau, abgesehen davon, dass es dazu einen Dissens gibt, den wir bereits an anderer Stelle erwähnt haben. Wir haben dargelegt, dass sich die Scheidung nach den Männern richtet, sodass ihm die Rückkehr zu ihr zusteht, solange er sie nicht dreimal geschieden hat, wie im Falle der freien Frau.

Abschnitt: Bei der Rückkehr (Raj'a) wird die Zustimmung der Frau nicht berücksichtigt, gemäß der Aussage Allahs, des Erhabenen: {Und ihre Ehemänner haben ein größeres Anrecht darauf, sie in dieser [Zeit] zurückzunehmen, wenn sie eine Versöhnung anstreben}. Er hat das Recht also ihnen zugesprochen. Er, der Erhabene, sagte auch: {So haltet sie in Güte fest}. Er richtete den Befehl an die Ehemänner und räumte den Frauen keine Wahlmöglichkeit ein. Zudem ist die Rückkehr ein Festhalten der Frau aufgrund der ehelichen Bindung, weshalb ihre Zustimmung hierfür nicht berücksichtigt wird, wie bei der Frau, die sich noch in der festen ehelichen Verbindung befindet. Die Gelehrten sind sich darüber einig.

Anmerkungen

(23) In A, M: "la yadhūqu" (er kostet nicht). (1) In M: "in" (wenn). (2) Fehlt im Original. (3) In A: "inqida'" (Ablauf). (4) Im Original: "zawjatihi" (seine Ehefrau). (5) Dies wurde bereits auf den Seiten 533, 534 behandelt. (6) Sure al-Baqara 228. (7) Sure al-Baqara 231.

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