Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī — 1293 - Rechtsfrage: Er sagte: (Die Rückkehr zur Ehe [rajʿa] geschieht dadurch, dass er zu zwei muslimischen Männern sagt: 'Bezeugt, dass ich meine Frau zurückgenommen habe.' Ohne dass ein Vormund [walī] anwesend ist und ohne dass er die Morgengabe [ṣadāq] erhöht. Es ist von Abū ʿAbd Allāh, möge Allah Erbarmen mit ihm haben, eine weitere Überlieferung bekannt, dass die Rückkehr zur Ehe ohne Zeugen zulässig ist) · ShamelaTranslate