der Menstruation. Wenn wir sagen, dass die „Quru'“ die Menstruation sind und die Reinheit fünfzehn Tage beträgt, dann beträgt die Mindestdauer, nach der die Wartezeit abläuft, dreiunddreißig Tage und einen Augenblick, wobei vier Tage bei den zwei Reinheitsperioden hinzukommen. Wenn wir sagen, dass die „Quru'“ die Reinheitsperioden sind und die kürzeste Reinheit dreizehn Tage beträgt, dann läuft ihre Wartezeit nach achtundzwanzig Tagen und zwei Augenblicken ab. Dies ist der Fall, wenn er sie im letzten Augenblick ihrer Reinheit scheidet, sie diesen als eine Reinheitsperiode rechnet, dann zwei weitere Reinheitsperioden von sechsundzwanzig Tagen rechnet, zwischen denen zwei Menstruationsperioden von zwei Tagen liegen. Wenn sie dann für einen Augenblick in die dritte Menstruation eintritt, ist ihre Wartezeit abgelaufen. Wenn wir sagen, dass die Reinheit fünfzehn Tage beträgt, addieren wir dazu vier Tage für die zwei Reinheitsperioden, was dann zweiunddreißig Tage und zwei Augenblicke ergibt. Dies ist die Auffassung von Al-Shafi'i. Wenn sie eine Sklavin ist, läuft ihre Wartezeit nach fünfzehn Tagen und einem Augenblick nach der ersten Auffassung ab, nach neunzehn Tagen und einem Augenblick nach der zweiten Auffassung, nach vierzehn Tagen und zwei Augenblicken nach der dritten Auffassung und nach sechzehn Tagen und zwei Augenblicken nach der vierten Auffassung. Wann immer sie also behauptet, ihre Wartezeit sei durch die „Quru'“ in kürzerer Zeit abgelaufen, wird ihre Aussage bei niemandem akzeptiert, von dem ich wüsste; denn es ist nicht möglich, dass sie die Wahrheit sagt. Wenn sie behauptet, ihre Wartezeit sei in weniger als einem Monat abgelaufen, wird ihre Aussage ohne Beweis nicht akzeptiert, denn Shurayh sagte: Wenn sie behauptet, sie hätte drei Menstruationsperioden in einem Monat gehabt, und sie bringt einen Beweis von tugendhaften Frauen aus ihrem engen Umfeld, deren Wahrhaftigkeit und Rechtschaffenheit anerkannt ist, dass sie das gesehen hat, was ihr das Gebet verbietet, nämlich das Menstruationsblut, und dass sie sich bei jeder Periode wäscht und betet, dann ist ihre Wartezeit abgelaufen, andernfalls ist sie eine Lügnerin. Da sagte ihm Ali ibn Abi Talib – Gott habe Wohlgefallen an ihm: „Qalun“. Das bedeutet in der römischen Sprache: „Du hast getroffen“ oder „Du hast es gut gemacht.“ Ahmad schloss sich der Meinung von Ali bezüglich des Monats an. Wenn sie dies jedoch für einen Zeitraum von mehr als einem Monat behauptet,
(8) Fehlt im Original. (9) In A, B: „‘anha“. (10) In A, B, M: „tuhrayn“. (11) In M: „haydatayn“. (12) Fehlt in M. (13) In A, B, M: „wa-sittata“. (14) Überliefert von Al-Darimi in: Kapitel über die kürzeste Zeit der Reinheit, aus dem Buch des Gebets und der Reinigung. Sunan al-Darimi 1/212, 213. Und Al-Bayhaqi in: Kapitel über die Bestätigung der Frau in dem, worin ein Ablauf ihrer Wartezeit möglich ist, aus dem Buch der Wartezeiten (Al-'Idad). Al-Sunan al-Kubra 7/418.