Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī — 1296 – Rechtsfrage: Er sagte: (Wenn er sie scheidet und dann Zeugen für den Widerruf [der Scheidung] herbeiruft, ohne dass sie davon weiß, und sie ihre Wartezeit ('idda) vollendet, dann einen anderen heiratet, der die Ehe mit ihr vollzieht, wird sie zu ihm zurückgeführt; er darf jedoch keinen Beischlaf mit ihr vollziehen, bis ihre [zweite] Wartezeit abgelaufen ist, gemäß einer der beiden Überlieferungen, während die andere besagt, dass sie die Ehefrau des Zweiten ist.) · ShamelaTranslate