Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī — 1297 – Rechtsfrage: Er sagte: (Wenn er sie dreimal scheidet und ihre Wartezeit von ihm abgelaufen ist, sie dann zu ihm kommt und behauptet, sie habe einen anderen geheiratet, der die Ehe mit ihr vollzogen hat, dieser sie dann geschieden hat oder verstorben ist, und ihre Wartezeit von ihm abgelaufen ist, und dies möglich ist, dann darf er sie heiraten, wenn er sie als wahrhaftig und rechtschaffen kennt; wenn er jedoch in dieser Situation nicht überzeugt ist, darf er sie nicht heiraten, bis ihre Aussage für ihn bestätigt ist.) · ShamelaTranslate