Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī — 1182 - Rechtsfrage: Er sagte: (Sie hat keinen Anspruch auf Wohnung oder Unterhalt; denn Wohnung und Unterhalt stehen nur einer Frau zu, deren Ehemann das Recht hat, die eheliche Beziehung zu ihr wiederaufzunehmen). · ShamelaTranslate