und nicht jeder, der zu einer Zeit oder in einer bestimmten Situation unfähig zum Geschlechtsverkehr ist, ist ein Impotenter. Deshalb haben wir seine Frist auf ein Jahr festgesetzt. Seine Verheiratung mit einer zweiten Frau ist aus diesem Grund ebenfalls nicht gültig, und weil er gegenüber einer Frau impotent sein kann, nicht aber gegenüber einer anderen. Zudem ist die Ehe mit der Zweiten, wenn sie befristet oder nicht verbindlich ist, eine ungültige Ehe, und der Geschlechtsverkehr darin ist verboten. Wenn sie korrekt und verbindlich ist, so liegt darin ein Schaden für die Zweite. Es sollte nicht akzeptiert werden, dass die Aussage der Frau akzeptiert wird; denn sie will damit sich selbst befreien, daher ist sie diesbezüglich verdächtig und ihre Aussage ist nicht eher zu akzeptieren als die der ersten Frau. Zudem: Wenn der Mann die Unfähigkeit zum Geschlechtsverkehr für einen Tag oder einen Monat einräumte, wäre seine Impotenz dadurch nicht bewiesen. Das Meiste, was in dem, was sie erwähnten, enthalten ist, ist, dass seine Unfähigkeit zum Geschlechtsverkehr an dem Tag bewiesen wird, an dem sie ihn prüften. Wenn sich also das Urteil seiner Impotenz nicht durch sein eigenes Eingeständnis der Unfähigkeit bestätigt, ist es umso mehr der Fall, dass es durch die Behauptung einer anderen Person gegen ihn nicht bestätigt wird.
1195 - Rechtsfrage: Er sagte: "Und wenn der Khuntha Mushkil (intersexuelle Person mit unklaren Merkmalen) sagt: 'Ich bin ein Mann', so wird ihm die Heirat mit Frauen nicht untersagt, und er darf danach keine andere Heirat mehr eingehen. Ebenso verhält es sich, wenn er zuvor sagte: 'Ich bin eine Frau', so heiratet er niemanden außer einen Mann."
Der Khuntha ist derjenige, der in seinem Schambereich zwei Öffnungen hat: das männliche Glied und eine weibliche Öffnung. Er ist notwendigerweise entweder ein Mann oder eine Frau; Allah der Erhabene sagte: "Und dass Er die beiden Paare, den Mann und die Frau, erschaffen hat" (Sure an-Najm, 45). Und Er der Erhabene sagte: "Und von beiden hat Er viele Männer und Frauen entstehen lassen" (Sure an-Nisa, 1). Es gibt also keine dritte Art der Schöpfung. Der Khuntha ist entweder "Mushkil" (unklar) oder nicht "Mushkil". Wenn er nicht unklar ist, indem bei ihm die männlichen Merkmale hervortreten, so ist er ein Mann und unterliegt den Bestimmungen der Männer, oder es treten bei ihm die Merkmale der Frauen hervor, so ist er eine Frau und unterliegt deren Bestimmungen. Wenn er jedoch unklar ist, da weder die Merkmale der Männer noch die der Frauen bei ihm hervortreten, so sind unsere Gefährten über seine Heirat uneins. Al-Khiraqi erwähnte, dass man sich auf seine eigene Aussage beruft.
(12) In M: "wa-tazwujuhu". (13) In M: "lazimuhu". (14) Weggefallen in: M. (1) Weggefallen im Original. (2) Weggefallen in: M. (3) Sure an-Najm, 45. (4) Sure an-Nisa, 1.