Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī — 1196 - Rechtsfrage: Er sagte: (Wenn ein Mann Ehebruch begeht oder eine Frau Ehebruch vollzieht, nachdem beide in Freiheit und Pubertät durch eine gültige Ehe waren und keiner von beiden geistig beeinträchtigt ist, werden sie bei Zina gesteinigt. Der freie Muslim und der freie Nicht-Muslim sind in dem, was ich beschrieben habe, gleichgestellt) · ShamelaTranslate