die Angehörigen" (7). Und Umar sagte: "Ihr steht das 'Uqr (der Brautpreis) ihrer Frauen zu." Und Muhalhil sagte:
Er vereinte sie, indem er die 'Araqim (Stämme) durch Krieg beiseite schaffte, und die Gabe bestand aus Leder. Wenn er um sie geworben hätte, während er zwei Aban-Berge (9) als Mitgift brächte, so wäre das Gesicht des Werbers nicht mit Blut besudelt worden.
Es heißt: "Asdaqtu al-mar'ata" (Ich habe der Frau die Morgengabe festgesetzt) und "Mahartuha" (Ich habe ihr die Morgengabe gegeben). Es heißt nicht: "Amhartuha".
Abschnitt: Es wird empfohlen, dass die Eheschließung nicht ohne die Benennung der Morgengabe bleibt; denn der Prophet, Friede und Segen Allahs seien auf ihm, pflegte seine Töchter und andere zu verheiraten und selbst zu heiraten (10), und er ließ dies nie ohne eine Morgengabe. Er sagte zu demjenigen, den er mit der Frau verheiratete, die sich ihm angeboten hatte: "Hast du etwas, das du ihr als Morgengabe geben kannst?" (11). Er suchte, fand aber nichts (12). Er sagte: "Suche, und sei es nur ein eiserner Ring." Er fand nichts, so verheiratete er sie ihm mit dem, was er an Koran konnte (13). Zudem ist dies wirksamer, um Streit und Meinungsverschiedenheiten darüber zu beenden. Es ist jedoch keine Bedingung, sie zu erwähnen; als Beweis dient Sein Wort, der Erhabene: {Es ist keine Sünde für euch, wenn ihr die Frauen entlasst, solange ihr sie noch nicht berührt oder ihnen eine Morgengabe festgesetzt habt} (14). Es wurde überlieferte, dass der Gesandte Allahs, Friede und Segen Allahs seien auf ihm, einen Mann mit einer Frau verheiratete, ohne für sie eine Morgengabe festzulegen (15).
(7) Ausgestrahlt von ad-Daraqutni, im Kapitel über die Morgengabe, aus dem Buch der Ehe. Sunan ad-Daraqutni 3/244. Und al-Bayhaqi, im Kapitel darüber, was als Morgengabe gelten darf, aus dem Buch der Morgengabe. As-Sunan al-Kubra 7/239. Und Sa'id ibn Mansur, im Kapitel über das, was bezüglich der Morgengabe berichtet wurde. As-Sunan 1/170. (8) Die beiden Verse finden sich in: ash-Shi'r wa ash-Shu'ara' 1/299, 'Awn al-Akhbar 3/91, al-Kamil 3/90, 91, Mu'jam al-Buldan 1/75, Lisan al-'Arab (unter 'A-B-N), und ad-Durar al-Lami'a 'ala Ham' al-Hawami' 2/221. Der erste Vers in: Jamharat al-Lugha 3/211, Tahdhib al-Lugha 5/266, Lisan al-'Arab (unter J-N-B und H-B-'), und Taj al-'Arus (unter J-N-B und H-B-'). Der zweite in: Tahdhib al-Lugha 15/504, Sharh al-Mufassal 1/46, und Mughni al-Labib 2/10. Das Ende des zweiten Verses in Ham' al-Hawami' 2/158. (9) In M: "Law bi-aballayn" ist ein Fehler. Abanayn ist der Dual von Aban; es sind zwei Berge: Aban al-Abyad (der weiße Aban) östlich von al-Hajir, welcher der Schutzort der Stämme Banu Fazara und 'Abs ist, und Aban al-Aswad (der schwarze Aban), ein Berg speziell für den Stamm Banu Fazara. Mu'jam al-Buldan 1/77. (10) Fehlt in der Vorlage (Al-Asl). (11) Fehlt in M. (12) Fehlt in A, B, M. (13) Die Überlieferungskette wurde bereits bei 8/137 dargelegt. (14) Sure al-Baqara 236. (15) Ausgestrahlt von Abu Dawud, im Kapitel über jemanden, der heiratet, ohne eine Morgengabe festzulegen..., aus dem Buch der Ehe. Sunan Abi Dawud 1/488.