auf den Ablauf der Wartezeit. Diejenigen, die die sofortige Trennung befürworten, stützten sich auf die Worte des Erhabenen: „Und haltet nicht an der Bindung mit den Ungläubigen fest.“ Zudem unterscheidet sich das, was die Auflösung der Ehe bewirkt, nicht durch den Zustand vor oder nach dem Vollzug, wie etwa beim Stillen. Wir hingegen stützen uns auf das, was Malik in seinem al-Muwatta' (15) von Ibn Shihab überlieferte: „Zwischen dem Islam des Safwan ibn Umayya und seiner Ehefrau, der Tochter von al-Walid ibn al-Mughira, lag etwa ein Monat. Sie konvertierte am Tag der Eroberung (von Mekka), während Safwan bis zum Erleben von Hunayn und Ta'if ungläubig blieb. Dann konvertierte er, und der Prophet (möge Gott ihn segnen und ihm Frieden geben) trennte sie nicht voneinander, und seine Ehefrau blieb aufgrund jener ersten Ehe bei ihm.“ Ibn 'Abd al-Barr sagte: „Die Bekanntheit dieses Berichts ist stärker als seine Überlieferungskette.“ Ibn Shihab sagte zudem: „Umm Hakim konvertierte am Tag der Eroberung, während ihr Ehemann 'Ikrimah floh, bis er den Jemen erreichte. Sie machte sich auf den Weg, bis sie ihn im Jemen erreichte und ihn zum Islam einlud, woraufhin er konvertierte. Er kam zurück und leistete dem Propheten (möge Gott ihn segnen und ihm Frieden geben) den Treueeid, und sie behielten ihre Ehe bei (16).“ Ibn Shubruma sagte: „Zu Zeiten des Gesandten Gottes (möge Gott ihn segnen und ihm Frieden geben) konvertierte der Mann vor der Frau oder die Frau vor dem Mann. Wer auch immer vor Ablauf der Wartezeit der Frau konvertierte, blieb ihr Ehemann. Wenn er erst nach der Wartezeit konvertierte, bestand keine Ehe mehr zwischen ihnen (17).“ Zudem zog Abu Sufyan aus und konvertierte im Jahr der Eroberung vor dem Einzug des Propheten (möge Gott ihn segnen und ihm Frieden geben) in Mekka, während Hind, seine Frau, erst konvertierte, als der Prophet (möge Gott ihn segnen und ihm Frieden geben) Mekka eroberte; sie behielten ihre Ehe bei (18). Hakim ibn Hizam konvertierte vor seiner Frau (19). Abu Sufyan ibn al-Harith und 'Abd Allah ibn Abi (20) Umayya zogen aus und trafen den Propheten (möge Gott ihn segnen und ihm Frieden geben) [im Jahr der Eroberung] (21) bei al-Abwa' (22), und sie konvertierten vor ihren Frauen (23). Es ist nicht überliefert, dass der Prophet (möge Gott ihn segnen und ihm Frieden geben) zwischen irgendjemandem, der konvertierte, und dessen Ehefrau trennte.
(15) In: Kapitel zur Ehe des Götzendieners, wenn seine Frau vor ihm konvertiert, aus dem Buch der Ehe. al-Muwatta' 2/543, 544. Ebenso verzeichnet von al-Bayhaqi, in: Kapitel über denjenigen, der sagt, dass die Ehe nicht durch den Islam eines von beiden aufgelöst wird, aus dem Buch der Ehe. al-Sunan al-Kubra 186, 187. (16) Verzeichnet von Malik im vorherigen Kapitel. al-Muwatta' 2/545. Und al-Bayhaqi im vorherigen Kapitel. (17) Al-Bayhaqi verzeichnete Ähnliches von Ibn 'Abbas im vorherigen Kapitel. (18) Verzeichnet von al-Bayhaqi im vorherigen Kapitel. (19) Siehe al-Isaba 2/113. (20) Fehlt in: Original, B, M. (21) Fehlt im: Original. (22) Al-Abwa': Ein Dorf bei al-Far' in der Nähe von Medina. Mu'jam al-Buldan 1/100. (23) Siehe: al-Sira al-Nabawiyya 4/400, 401.