Mehl herausgibt, so ist das zulässig, allerdings soll er die Menge über das Mudd-Maß hinaus erhöhen, bis sie der Menge des Getreide-Mudd entspricht, oder er gibt es nach Gewicht heraus; denn Getreide hat ein größeres Volumen, sodass im Maß des Getreides mehr enthalten ist als im Maß des Mehls. Al-Athram sagte: Abu Abd Allah wurde gefragt: Soll man Weizen und Mehl geben? Er antwortete: Das, was überliefert ist, ist Weizen. Wenn er ihnen aber Mehl nach Gewicht gibt, so ist das zulässig. Al-Shafi'i sagte: Es genügt nicht, weil es sich nicht im Zustand der Vollkommenheit befindet, aufgrund dessen, was an Nutzungsmöglichkeiten verloren geht, daher ist es nicht zulässig, wie bei Harisa (Getreidebrei). Unsere Argumentation stützt sich auf das Wort Gottes, des Erhabenen: "...so ist seine Sühne die Speisung von zehn Armen von dem Durchschnittlichen, womit ihr eure Angehörigen speist". Mehl gehört zu dem Durchschnittlichen, womit man seine Angehörigen speist, und zudem ist Mehl ein Bestandteil des Weizens; er hat ihnen die Mühe des Mahlens erspart, es vorbereitet und dem Verzehr nähergebracht. Es unterscheidet sich von Harisa, denn diese verdirbt in kurzer Zeit und es ist in diesem Zustand nicht möglich, sie anderweitig als zum Verzehr zu nutzen, im Gegensatz zu unserem Fall. Von Ahmad gibt es zwei Überlieferungen zur Herausgabe von Brot: Eine davon besagt, dass es genügt. Al-Khiraqi hat diese gewählt, und Ahmad hat dies in der Überlieferung von al-Athram explizit dargelegt. Er sagte: Ich sagte zu Abu Abd Allah: Ein Mann nahm dreizehn und ein Drittel Ratl Mehl als Sühneleistung für einen Eid und backte es für die Armen, dann verteilte er das Brot an zehn Arme. Genügt ihm das? Er sagte: Das ist mir lieber, und dies ist es, worüber der Hadith gekommen ist, dass man sie mit einem Mudd Weizen speisen soll. Wenn er das tut, so hoffe ich, dass es ihm genügt. Ich sagte: Gott, der Erhabene, sagte lediglich: "Die Speisung von zehn Armen". Dieser hat zehn Arme gespeist und ihnen das volle Mudd-Maß zukommen lassen. Er sagte: Ich hoffe, dass es ihm genügt. Dies ist die Ansicht einiger Anhänger von al-Shafi'i. An anderer Stelle überlieferte al-Athram, dass Ahmad von einem Mann bezüglich der Sühneleistung gefragt wurde. Er sagte: Speise ich sie mit Brot und Datteln? Er sagte: Es sind keine Datteln darin. Er sagte: Dann Brot? Er sagte: Nein, sondern Weizen oder Mehl nach Gewicht, ein Ratl und ein Drittel für jeden Armen. Der äußere Wortlaut deutet darauf hin, dass es ihm nicht genügt. Dies ist die Rechtsschule von al-Shafi'i, weil es den Zustand der Vollkommenheit und Lagerfähigkeit verlassen hat und daher der Harisa gleicht. Die erste Ansicht ist besser, denn Gott, der Erhabene, sagte: "Die Speisung von zehn Armen von dem Durchschnittlichen, womit ihr eure Angehörigen speist". Dies gehört zu dem Durchschnittlichen, womit er seine Angehörigen speist, und Lagerfähigkeit ist kein beabsichtigter Zweck bei der Sühneleistung.
(5) Fehlt im Original. (6) In B: "qultu" (ich sagte).
دَقِيقًا جازَ، لَكنْ يَزِيدُ على قَدْر (٥) المُدِّ قَدْرًا يَبْلُغُ المُدَّ حَبًّا، أو يُخْرِجُه بالوَزْنِ؛ لأنَّ للحَبِّ رَيْعًا، فيكونُ فى مِكْيَالِ الحَبِّ أكثرُ ممَّا فى مِكْيالِ الدَّقِيقِ. قال الأثْرَمُ: قيل (٦) لأبى عبدِ اللَّه: فيُعْطِى البُرَّ والدَّقِيقَ؟ فقال: أمَّا الذى جاء فالبُرُّ، ولكنْ إنْ أعطاهم الدَّقِيقَ بالوزنِ، جازَ. وقال الشَّافعىُّ: لا يُجْزِئُ؛ لأنَّه ليس بِحالِ الكَمَالِ، لأجْلِ ما يَفوتُ به مِن وُجُوهِ الاْنتِفاعِ، فلم يَجُزْ، كالهَرِيسَةِ. ولَنا، قولُ اللَّهِ تعالى: {فَكَفَّارَتُهُ إِطْعَامُ عَشَرَةِ مَسَاكِينَ مِنْ أَوْسَطِ مَا تُطْعِمُونَ أَهْلِيكُمْ}. والدَّقِيقُ مِن أوْسَطِ ما يُطْعِمُه أهلَه، ولأنَّ الدقيقَ أجْزَاءُ الحِنْطَةِ، وقد كَفاهم مُؤْنَتَه وطَحْنَه، وهَيَّأَهُ وقَرَّبَه مِن الأَكْلِ، وفارَقَ الهَرِيسَةَ، فإنَّها تَتْلَفُ على قُرْبٍ، ولا يُمْكِن الانتفاعُ بها فى غيرِ الأكْلِ فى تلك الحالِ، بخلافِ مَسْألتِنا. وعن أحمدَ، فى إخراجِ الخُبْزِ رِوَايتانِ؛ إحداهما، يُجْزِئُ. اختارَها الْخِرَقِىُّ. ونَصَّ عليه أحمدُ، فى روايةِ الأثْرَمِ، فإنَّه قال: قلتُ لأبى عبدِ اللَّهِ: رَجلٌ أخَذَ ثلاثةَ عشرَ رَطْلًا وثُلُثًا دَقِيقًا، وهو كَفّارةُ اليَمِينِ، فَخَبَزَه للمساكينِ، قسَمَ الخُبْزَ على عشرةِ مَساكِينَ، أيُجْزِئُه ذلك؟ قال: ذلك أعْجَبُ إلىَّ، وهو الذى جاء فيه الحديثُ أَنْ يُطْعمَهم مُدَّ بُرٍّ، وهذا إنْ فَعَلَ فأرجو أَنْ يُجْزِئَه. قلتُ: إنَّما قال اللَّه تَعالى: {إِطْعَامُ عَشَرَةِ مَسَاكِينَ}. فهذا قد أطْعَمَ عشرةَ مساكينَ، وأوْفاهم المُدَّ. قال: أرْجُو أَنْ يُجْزِئَه. وهذا قولُ بعضِ أصحابِ الشّافعىِّ. ونَقَلَ الأثْرَمُ، فى موضعٍ آخَرَ، أنَّ أحمدَ سأله رجلٌ عن الكَفَّارةِ، قال: أطْعُمُهُمْ خُبْزًا وتَمْرًا؟ قال: ليس فيه تمرٌ. قال: فخُبْزٌ؟ . قال: لا، ولكنْ بُرًّا أو دَقِيقًا بالوزنِ، رَطلٌ وثُلثُ لكُلِّ مِسْكينِ. فظاهِرُ هذا أنَّه لا يُجْزِئُه. وهو مذهبُ الشَّافعىِّ؛ لأنَّه خَرَجَ عن حالةِ الكمالِ والادِّخارِ فأشَبَهَ الهَرِيسَةَ. والأوَّلُ أحْسَنُ؛ لأنَّ اللَّه تعالى قال: {إِطْعَامُ عَشَرَةِ مَسَاكِينَ مِنْ أَوْسَطِ مَا تُطْعِمُونَ أَهْلِيكُمْ}. وهذا من أوْسَطِ ما يُطْعِمُ أهلَه، وليس الادِّخارُ
(٥) سقط من: الأصل.(٦) فى ب: "قلت".