Lagerfähigkeit ist bei der Sühneleistung nicht beabsichtigt, denn sie ist nach dem bemessen, was den Armen an seinem Tag ernährt. Dies deutet darauf hin, dass die Absicht seine Genügsamkeit an diesem Tag ist. Er hat dies für den gewöhnlichen Verzehr zur Ernährung vorbereitet und ihnen die Mühe erspart, daher ähnelt es dem Fall, wenn man Weizen reinigt und wäscht. Was Harisa, Kabula und ähnliches betrifft, so genügt dies nicht, da sie den Bereich der gewöhnlichen Ernährung zum Bereich der Beilage verlassen haben. Was Sawiq (geröstetes Mehl) angeht, so ist die korrekte Ansicht, dass es deswegen nicht genügt. Es ist jedoch möglich, dass es genügt, da es in einigen Ländern als Grundnahrungsmittel dient. Von Brot und Sawiq genügt ihm nicht weniger als das, was aus einem Mudd hergestellt wird. Wenn er also einen Mudd Weizen oder ein Ratl und ein Drittel Mehl nimmt und daraus Brot herstellt, so genügt ihm das. Al-Khiraqi sagte: Es genügen ihm zwei Ratl. Al-Qadi sagte: Aus einem Mudd entstehen zwei Ratl; das liegt daran, dass üblicherweise zwei Ratl Brot nur aus einem Mudd stammen, und dies entspricht nach dem Damaszener-Ratl fünf Uqiya und weniger als ein Fünftel Uqiya. Dies gilt für Weizen; wenn das Herausgegebene aus Gerste besteht, so genügt ihm nur das Doppelte davon, wie wir bereits dargelegt haben.
Abschnitt: Der Wert genügt bei der Sühneleistung nicht. Al-Maimuni und al-Athram haben dies überliefert, und es ist die Rechtsschule von al-Shafi'i. Einige unserer Anhänger haben aus den Äußerungen von Ahmad eine andere Überlieferung abgeleitet, wonach es genügt. Dies ist das, was al-Athram überlieferte: Ein Mann fragte Ahmad: Ich habe für eine Sühneleistung fünf Dawaniq gegeben. Er sagte: Wenn du mich vor der Zahlung um Rat gefragt hättest, hätte ich es dir nicht empfohlen, aber gib das, was vom Preis übrig geblieben ist, gemäß dem, was ich dir gesagt habe. Er schwieg über das, was er bereits gegeben hatte. Dies ist keine Überlieferung, sondern er schwieg lediglich über das, was er bereits gegeben hatte, weil es ein umstrittener Punkt ist, weshalb er es nicht für angemessen hielt, ihn diesbezüglich einzuengen.
Der dritte Punkt: Die Bezugsberechtigten der Sühneleistung sind die Armen, denen auch von der Zakat gegeben wird, aufgrund des Wortes Gottes, des Erhabenen: "Die Speisung von sechzig Armen". Bedürftige (Fuqara) sind darin eingeschlossen, da sie Armut und mehr aufweisen; darüber besteht kein Dissens. Was die Reichen betrifft, so haben sie kein Recht auf die Sühneleistung, unabhängig davon, ob sie zu den Kategorien der Zakat gehören, wie die Kämpfer für den Glauben oder die, deren Herzen vertraut gemacht werden sollen, oder nicht, denn
(7) Kabula: Brei (Asida). (8) In M eine Ergänzung: "ala" (auf). (9) Notwendige Ergänzung. (10) Fehlt im Original, B und M.
مقصودًا فى الكَفَّارةِ، فإنها مُقَدَّرَةٌ بما يَقُوتُ المسكينَ فى يومِه، فيَدُلُّ ذلك على أَنَّ المقْصودَ كِفَايَتُه فى يومِه، وهذا قد هَيَّأَه للأكلِ المُعْتادِ للاقْتِياتِ، وكَفاهم مُؤْنَتَه، فأشْبَهَ ما لو نَقَّى الحِنْطَةَ وغَسَلَها. وأمَّا الهَرِيسَةُ والكَبُولَا (٧) ونحْوُهما، فلا يُجْزِئُ؛ لأنهما خَرَجَا عن الاقْتِياتِ المُعْتادِ إلى حَيِّزِ الإدَامِ. وامّا السَّوِيقُ، فالصَّحِيحُ أنَّه لا يُجْزِئُ؛ لذلك. ويَحْتَمِل أَنْ يُجْزِئُ؛ لأنَّه يُقْتاتُ فى بعض البُلْدانِ، ولا يُجْزِئُه من الخُبْزِ والسَّوِيقِ أقَلُّ مِن شىءٍ يُعْمَلُ مِن مُدٍّ، فإن أخَذَ مُدَّ حِنْطَةٍ، أورَطْلًا وثُلُثًا مِن الدَّقِيقِ، وصَنَعَه خُبْزًا، أجْزَأه. وقال الخِرَقِىُّ: يُجْزِئُه رَطْلانِ. قال القاضى: المُدُّ يَجِىءُ منه رِطْلانِ؛ وذلك لأنَّ الغالِبَ أنّ رِطْلَيْنِ من الخُبْزِ لا تَكونُ إلَّا مِن مُدَّ، وذلك بالرَّطْلِ الدِّمَشْقِىِّ خَمْسُ أواقٍ واقَلُّ مِن خُمْس أُوقِيَّةٍ، وهذا فى البُرِّ، فأمَّا إنْ كان المُخْرَجُ مِن الشَّعِيرِ، فلا يُجْزِئُه إلَّا ضِعْفُ ذلك، على ما قَرَّرْنَاه.
فصل: ولا تُجْزِئُ القِيمَةُ فى الكَفَّارةِ. نَقَلَها المَيْمُونِىُّ، والأَثْرَمُ. وهو مذهبُ الشّافعىِّ. وخَرَّجَ بعضُ أصحابِنا مِن كلامِ أحمدَ، روايةً أُخْرَى، أنَّه يُجْزِئُه. وهو ما رَوَى الأثْرَمُ، أَنَّ رجلًا سأل أحمدَ، قال: أعْطَيْتُ فى كَفَّارةٍ خَمْسَةً دَوَانِيقَ؟ فقال: لو اسْتَشَرْتَنِى قَبْلَ أَنْ تُعْطِىَ لم أُشِرْ عليك، ولكنْ أعْطِ (٨) ما بَقِىَ مِن الأثْمانِ على ما قُلتُ لك. وسَكَتَ عن الذى أعْطَى. وهذا ليس بروايةٍ، وإنَّما سَكَتَ عن الذى أعْطى؛ [لأنَّه] (٩) مُخْتَلَفٌ فيه، فلم يَرَ التَّضْيِيقَ عليه فيه.
الأمرُ الثّالثُ، أنَّ مُسْتَحِق الكفّارةِ هم المساكينُ الذين يُعْطَوْنَ مِن الزَّكاةِ، لقول اللَّه تعالى: {إِطْعَامُ سِتِّينَ مِسْكِينًا}. والفقراءُ يَدْخُلُون فيهم؛ لأنَّ فيهم المَسْكَنَةَ وزِيادَةً، ولا خلافَ فى هذا. فأمَّا الأغْنياءُ فلا حقَّ لهم فى الكفّارةِ، سواءٌ كانوا مِن أصْنافِ الزَّكَاةِ، كالغُزَاةِ والْمُؤَلَّفَةِ قُلوبُهم (١٠)، أو لم يَكُونوا؛ لأنَّ
(٧) الكبولا: العصيدة.(٨) فى م زيادة: "على".(٩) تكملة لازمة.(١٠) سقط من: الأصل، ب، م.