Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī — 1323 - Rechtsproblem: Er sagte: (Wenn derjenige, der Zihar vollzieht, ein Sklave ist, so sühnt er nur durch Fasten. Und wenn er fastet, so genügen ihm nur zwei aufeinanderfolgende Monate.) · ShamelaTranslate