Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī — 1327 - Abhandlung; Abū al-Qāsim, möge Gott Erbarmen mit ihm haben, sagte: (Und wenn der Mann seine volljährige, freie, muslimische Ehefrau der Unzucht bezichtigt und zu ihr sagt: Du hast Unzucht begangen. Oder: O Unzüchtige. Oder: Ich habe dich bei der Unzucht gesehen. Und er keinen klaren Beweis erbringt, obliegt ihm die festgelegte Strafe, wenn er nicht den Li'an durchführt, sei er Muslim oder Ungläubiger, frei oder Sklave). · ShamelaTranslate