bei denen man weiß, dass sie vor Ablauf von vier Monaten nicht eintreten, wie etwa der Anbruch der Stunde (Weltuntergang); denn sie hat Zeichen, die ihr vorausgehen, und diese werden nicht innerhalb von vier Monaten eintreten. Dasselbe gilt, wenn er sagt: "Bis du nach Indien kommst" oder Ähnliches. Dies stellt ein Īlāʾ dar, da sich sein Eid auf einen Zeitraum von mehr als vier Monaten erstreckt. Zweitens: Was üblicherweise nicht innerhalb von vier Monaten eintritt, wie das Erscheinen des Antichristen (al-Daǧǧāl), des Tieres (al-Dābba) und andere Vorzeichen der Stunde; oder er sagt: "Bis ich sterbe", "Bis du stirbst", "Bis dein Kind stirbt", "Bis Zayd stirbt" oder "Bis Zayd aus Mekka eintrifft". Da es der Gewohnheit nach nicht innerhalb von vier Monaten eintrifft, ist er ein Mūlī, weil es die Regel ist, dass dies nicht innerhalb von vier Monaten geschieht; es gleicht also dem Fall, dass jemand sagt: "Bei Allah, ich werde dich während dieser meiner Ehe nicht berühren." Dasselbe gilt, wenn er die Scheidung an ihre Krankheit oder die Krankheit einer bestimmten Person knüpft. Drittens: Dass er es an eine Angelegenheit knüpft, deren Eintritt innerhalb von vier Monaten genauso wahrscheinlich wie unwahrscheinlich ist, wie etwa die Ankunft Zayds von einer nahen Reise oder von einer Reise, deren Dauer unbekannt ist. Dies ist kein Īlāʾ, da nicht feststeht, dass er auf einen Zeitraum von mehr als vier Monaten geschworen hat, noch ist dies zu vermuten. Viertens: Dass er es an etwas knüpft, von dem man weiß oder vermutet, dass es innerhalb von weniger als vier Monaten eintritt, wie etwa das Welken von Gemüse, das Trocknen eines Gewandes, das Eintreffen des Regens zur rechten Zeit oder das Eintreffen der Pilger in ihrer Zeit. Dies stellt kein Īlāʾ dar, aufgrund dessen, was wir erwähnten, und weil er nicht die Absicht hatte, ihr durch das Unterlassen des Beischlafs für länger als vier Monate zu schaden; es gleicht somit dem Fall, dass jemand sagt: "Bei Allah, ich werde dich einen Monat lang nicht berühren." Fünftens: Dass er es an eine Handlung von ihr knüpft, zu der sie fähig ist, oder an eine Handlung eines anderen. Dies unterteilt sich in drei Kategorien: Die erste ist, dass er es an eine erlaubte Handlung knüpft, die keine Beschwerlichkeit beinhaltet, wie seine Worte: "Bei Allah, ich werde dich nicht berühren, bis du das Haus betrittst", "bis du dieses Gewand anziehst", "bis ich einen freiwilligen Tag faste" oder "bis ich dich einkleide". Dies ist kein Īlāʾ, da der Eintritt möglich ist, ohne dass ihr dadurch Schaden zugefügt wird; es gleicht daher dem vorigen Fall. Die zweite ist, dass er es an etwas Verbotenes knüpft, wie seine Worte: "Bei Allah, ich werde dich nicht berühren, bis du Wein trinkst", "bis du Unzucht begehst", "bis du dein Kind abtreibst", "bis du das Pflichtgebet unterlässt" oder "bis ich Zayd töte" oder Ähnliches. Dies stellt ein Īlāʾ dar, da er es an eine religiös unzulässige Bedingung geknüpft hat; es gleicht daher dem, was physisch unmöglich ist. Die dritte ist, dass er es an etwas knüpft, das für den Handelnden mit Schaden verbunden ist, wie wenn er sagt: "Bei Allah, ich werde dich nicht berühren, bis du mir meine Morgengabe (ṣadāq) erlässt" oder...
(34) In A und B: "so ist er" (fa-innahu yakūnu).
يُعْلَمُ أَنَّه لا يُوجَدُ قبلَ أرْبَعَةِ أشْهُرٍ، كقِيامِ السَّاعَةِ، فإنَّ لَها عَلاماتٍ تَسْبِقُها، فلا يُوجَدُ ذلك فى أرْبَعَةِ أشْهُرٍ. وكذلك إِنْ قال: حتى تَأْتِىَ الهِنْدَ. أو نَحْوَه. فهذا مُولٍ؛ لأنَّ يَمِينَه على أَكْثَرَ مِنْ أرْبَعَةِ أَشْهُرٍ. الثَّانِى، ما الغالِبُ أنَّه لا يُوجَدُ فى أرْبَعَةِ أشْهُرٍ، كخُرُوجِ الدَّجَّالِ، والدَّابَّةِ، وغيرِهما مِن أشْراطِ السَّاعَةِ، أو يقول: حتى أمُوتَ. أو: تَمُوتِى. أو: يَمُوتَ وَلَدُكِ. أو: زَيْدٌ. أو: حَتَّى يَقْدَمَ زَيْدٌ مِن مَكَّةَ. وَالعَادَةُ أَنَّه لا يَقْدَمُ فى أَرْبَعَةِ أَشْهُرٍ، فيكونُ (٣٤) مُولِيًا؛ لأَنَّ الغالِبَ أَنَّ ذلك لا يُوجَدُ فى أرْبَعَةِ أَشْهُرٍ، فأشْبَهَ ما لو قال: واللَّهِ لا وَطِئْتُكِ فى نِكَاحِى هذا. وكذلك لو عَلَّقَ الطَّلاقَ على مَرَضِها، أو مَرَضِ إِنْسانٍ بِعَيْنِه. الثَّالِثُ، أَنْ يُعَلِّقَه على أمْرٍ يَحْتَمِلُ الوُجُودَ فى أرْبَعَةِ أَشْهُرٍ، ويَحْتَمِلُ أَنْ لا يُوجَدَ، احْتِمَالًا مُتَساوِيًا، كقُدُومِ زَيْدٍ مِن سَفَرٍ قَرِيبٍ، أو مِنْ سَفَرٍ لا يُعْلَمُ قَدْرُه، فهذا ليس بإِيلاءٍ؛ لأنَّه لا يُعْلَمُ حَلِفُه على أَكْثَرَ مِن أَرْبَعَةِ أَشْهُرٍ، ولا يُظَنُّ ذلك. الرَّابِعُ، أَنْ يُعَلِّقَه على ما يُعْلَمُ أنَّه يُوجَدُ فى أَقَلَّ مِن أرْبَعَةِ أَشْهُرٍ، أو يُظَنُّ ذلك، كذُبُولِ بَقْلٍ، وجَفافِ ثَوْبٍ، وَمَجِىءِ المَطرِ فى أوانِه، وقُدُومِ الحَاجِّ فى زَمانِه. فهذا لا يكونُ مُولِيًا؛ لِمَا ذَكَرْناه، ولأنَّه لم يَقْصِدِ الْإِضْرارَ بِتَرْكِ وَطْئِها أَكْثَرَ مِن أرْبَعَةِ أَشْهُرٍ، فأشْبَهَ ما لو قال: واللَّهِ لا وَطِئْتُكِ شَهْرًا. الخامسُ، أَنْ يُعَلِّقَه على فِعْلٍ منها، هى قادِرَةٌ عليه، أو فِعْلٍ مِنْ غيرِها. وذلك يَنْقَسِمُ أقْسامًا ثلاثةً؛ أحدُها، أَنْ يُعَلِّقَه على فِعْلٍ مُبَاحٍ لا مَشَقَّةَ فيه، كقوْلِه: واللَّهِ لا أطَأُكِ حتى تَدْخُلِى الدَّارَ. أو: تَلْبَسِى هذا الثَّوْبَ. أو: حتى أتَنَفَّلَ بِصَوْمِ يَوْمٍ. أو: حتى أكْسُوَكِ. فهذا ليس بإيلاءٍ؛ لأنَّه مُمْكِنُ الوُجُودِ بغيرِ ضَرَرٍ عليها فيه، فأشْبَهَ الذى قَبْلَه. والثَّانِى، أَنْ يُعَلِّقَه على مُحَرَّمٍ، كقولِه: واللَّهِ لا أَطَأُكِ حتى تَشْرَبِى الخَمْرَ. أو: تَزْنِى. أو: تُسْقِطِى وَلَدَكِ. أو: تَتْرُكِى صَلاةَ الفَرْضِ. أو: حتى أقْتُل زَيْدًا. أو نحوه. فهذا إِيلاءٌ؛ لأنَّه عَلَّقَه بِمُمْتَنِعٍ شَرْعًا، فأشْبَهَ المُمْتَنِعَ حِسًّا. الثَّالِثُ، أَنْ يُعَلِّقَه على ما على فاعِلِه فيه مَضَرَّةٌ، مثل أَنْ يقولَ: واللَّهِ لا أطَأُكِ حتى تُسْقِطى صَداقَكِ عنِّى. أو:
(٣٤) فى أ، ب: "فإنه يكون".