Da'ud (40). Es wurde von Abu Sa'id überliefert, dass er sagte: „Ich pflegte bei meiner Sklavin den Verkehr zu unterbrechen, und sie gebar den Menschen, der mir am liebsten ist“ (40), womit er seinen Sohn meinte. Dies stützt sich auch auf den Hadith von 'Umar, den wir bereits erwähnten. Zudem ist dies ein Urteil, das an den Geschlechtsverkehr geknüpft ist, daher wird der Samenerguss nicht mit ihm in Verbindung gebracht, wie bei anderen Urteilen. Es wurde gesagt, dass bei einem Samenerguss auch eine Menge austritt, die nicht wahrgenommen wird. Wenn er den Geschlechtsverkehr zwar einräumt, aber nicht in der Scheide, oder im After, so wird sie dadurch nicht zu einem „Lager“; denn dies ist weder im Wortlaut (Nass) so bestimmt, noch entspricht es der Bedeutung des Bestimmten. Da er zudem die Abstammung des Kindes durch die Behauptung der Reinigung (Istibra') von sich weisen kann, wenn sie das Kind nach der Reinigung innerhalb der Schwangerschaftsdauer zur Welt bringt, so ist dies hier erst recht der Fall. Von Ahmad wurde überliefert, dass sie zu einem „Lager“ wird; denn er könnte Geschlechtsverkehr vollzogen haben, und der Samen könnte zuvor in die Scheide gelangt sein. Für die Anhänger von Asch-Schafi'i gibt es zwei Meinungen, die diesen gleichen. Wenn er die Reinigung (Istibra') behauptet, wird seine Aussage nach einer der beiden Meinungen ohne Eid akzeptiert; denn wer im Fall der Reinigung akzeptiert wird, dessen Aussage wird ohne Eid akzeptiert, wie bei einer Frau, die das Ende ihrer Wartezeit (Idda) behauptet. Nach der anderen Meinung muss er einen Eid leisten. Dies ist die Rechtsschule von Asch-Schafi'i aufgrund der allgemeinen Aussage des Propheten, Allahs Segen und Friede auf ihm: „Jedoch liegt der Eid bei demjenigen, gegen den ein Anspruch erhoben wird“ (41). Zudem ist die Reinigung nicht ihm allein vorbehalten, daher wird seine Aussage darin nicht ohne Eid akzeptiert, wie bei anderen Rechtsansprüchen, im Gegensatz zur Wartezeit. Wenn er die Reinigung nicht geltend macht, so wird ihr Kind ihm zugeschrieben und nicht von ihm verneint. Asch-Schafi'i sagte in einer seiner zwei Ansichten: Er kann die Abstammung durch Li'an verleugnen; denn es ist ein Kind (42), das er nicht akzeptiert hat, daher ähnelt es dem Kind einer Ehefrau. Unser Argument ist die Aussage Allahs, des Erhabenen: {Und diejenigen, die ihre Ehefrauen verleumden...}. Er hat dies also auf die Ehefrauen beschränkt. Zudem ist es ein Kind, dessen Abstammung ihm von einer anderen als seiner Ehefrau zugeschrieben wird, daher kann er die Abstammung nicht durch Li'an verneinen, genauso wie wenn er mit einer fremden Frau aufgrund eines Irrtums verkehren würde und die Physiognomiker (Qafa) ihr Kind ihm zuschreiben würden. Zudem hat er einen Weg, die Abstammung des Kindes ohne Li'an zu verneinen, daher ist er nicht auf die Verneinung durch Li'an angewiesen, weshalb es nicht gesetzlich festgelegt ist. Zudem, wenn er seine Sklavin beschläft und sie nicht reinigt (Istibra'), und sie ein Kind zur Welt bringt, ist es möglich, dass es von ihm stammt, daher ist es ihm nicht erlaubt, es zu verneinen; denn die Abstammung wird bei bloßer Möglichkeit zugeschrieben, wie dann erst bei [dem Offensichtlichen und dem Vorhandensein] (43) seiner Ursache! Wenn er die Reinigung behauptet, sie aber zwei Kinder zur Welt bringt, und er das eine anerkennt und das andere verleugnet, so werden ihm beide zugeschrieben; denn es ist nicht möglich, das eine als von ihm stammend und das andere als von jemand anderem stammend zu betrachten, da sie aus einer Schwangerschaft stammen, und es ist nicht zulässig, die Abstammung des Kindes, das er anerkannt hat, von sich zu weisen [während er es anerkannt hat], daher ist es zwingend, sie beide ihm zuzuschreiben. Ebenso verhält es sich, wenn seine Sklavin, deren Beischlaf er nicht zugegeben hat, Zwillinge zur Welt bringt und er eines davon anerkennt, das andere aber verleugnet.
(40) Seine Überlieferungskette wurde bereits bei 10/230 dargelegt. (41) Seine Überlieferungskette wurde bereits bei 6/525 dargelegt. (42) Fehlt in M. (43) In M: „Offensichtlichkeit des Vorhandenseins“.
داودَ (٤٠). ورُوِىَ عن أبى سعيدٍ، أنَّه قال: كنتُ أعْزِلُ عن جارِيَتِى، فوَلَدَتْ أحَبَّ الخَلْقِ إلَىَّ (٤٠). يعنى ابْنَه. ولحديثِ عمرَ الذى ذكَرْناه. ولأنَّه حُكْمٌ تعَلَّقَ بالوَطْءِ، فلم يُعْتَبرْ معه الإِنْزالُ، كسائرِ الأحْكامِ. وقد قِيل: إنَّه يَنْزِلُ من الماءِ ما لا يُحَسُّ به. وإن أقَرَّ بالوَطْءِ دُونَ الفَرْجِ، أو فى الدُّبُرِ، لم تَصِرْ بذلك فِرَاشًا؛ لأنَّه ليس بمَنْصُوصٍ عليه، ولا فى معنى المَنْصوصِ، ولأنَّه يَنْتَفِى عنه الوَلَدُ بدَعْوَى الاسْتِبْراءِ إذا أتَتْ به بعدَ الاسْتِبْراءِ بمُدةِ الحَمْلِ، فههُنا أوْلَى. ورُوِىَ عن أحمدَ، أنَّها تَصِيرُ فِرَاشًا؛ لأنَّه قد يُجامِعُ، فيَسْبِقُ الماءُ إلى الفَرْجِ. ولأصحابِ الشافعىِّ وَجْهانِ كهذَيْنِ. وإذا ادَّعَى الاسْتِبْراءَ، قُبِلَ قوُله بغيرِ يَمينٍ، فى أحدِ الوَجْهينِ؛ لأنَّ من قُبِلَ قولُه فى الاسْتِبْراءِ، قُبِلَ بغيرِ يَمِينٍ، كالمرأةِ تَدَّعِى انقِضاءَ عِدَّتِها. وفى الآخرِ، يُسْتَحْلفُ. وهو مذهبُ الشافعىِّ؛ لعُمومِ قولِه عليه السلام: "وَلكِنَّ الْيَمِينَ عَلَى المُدَّعَى عَلَيْهِ" (٤١). ولأنَّ الاسْتِبْراءَ غيرُ مُختَصٍّ به، فلم يُقْبَلْ قولُه فيه بغيرِ يَمِينٍ، كسائرِ الحُقُوقِ، بخلافِ العِدَّةِ. ومتى لم يَدَّعِ الاستِبْراءَ، لَحِقَه وَلَدُها، ولم يَنْتَفِ عنه. وقال الشافعىُّ، فى أحدِ قَوْلَيْه: له نَفْيُه باللِّعانِ؛ لأنَّه ولدٌ (٤٢) لم يَرْضَ به، فأشْبَهَ ولدَ المرأةِ. وَلنا، قولُه تعالى: {وَالَّذِينَ يَرْمُونَ أَزْوَاجَهُمْ}. فخَصَّ بذلك الأزْواجَ، ولأنَّه وَلَدٌ يَلْحَقُه نَسَبُه من غيرِ الزَّوْجةِ، فلم يَمْلِكْ نَفْيَه باللِّعانِ، كما لو وَطِئَ أجْنَبيَّةً بشُبْهةٍ، فألْحَقَتِ القافةُ وَلَدَهَا به، ولأنَّ له طرِيقًا إلى نَفْىِ الوَلَدِ بغيرِ اللِّعانِ، فلم يَحْتَجْ إلى نَفْيِه باللِّعانِ، فلا يُشْرَعُ، ولأنَّه إذا وَطِئَ أمَتَه ولم يَسْتَبْرِئْها، فأتَتْ بوَلدٍ، احْتَمَلَ أن يكونَ منه، فلم يَجُزْ له نَفْيُه؛ لكَوْنِ النَّسَبِ يَلْحَقُ بالإِمْكانِ، فكيف مع [الظُّهُورِ ووُجُودِ] (٤٣) سَبَبِه! ولو ادَّعَى الاسْتِبْراءَ. فأتَتْ بوَلَدَيْنِ، فأقَرَّ بأحَدِهِما ونَفَى الآخرَ، لَحِقَاه معًا؛ لأنَّه لا يُمْكِنُ جَعْلُ أحَدِهما منه
(٤٠) تقدم تخريجه فى: ١٠/ ٢٣٠.(٤١) تقدم تخريجه فى: ٦/ ٥٢٥.(٤٢) سقط من: م.(٤٣) فى م: "ظهور وجود".