Die zweite Überlieferung besagt, dass die Trennung allein durch den Li'an beider eintritt. Dies ist die Wahl von Abu Bakr sowie die Ansicht von Malik, Abu 'Ubaid (5), Abu Thawr, Dawud, Zufar und Ibn al-Mundhir. Dies wurde von Ibn 'Abbas überliefert; denn es wurde von 'Umar, möge Allah mit ihm zufrieden sein, überliefert, dass er sagte: "Die beiden, die das Li'an vollziehen, werden voneinander getrennt und kommen niemals wieder zusammen." Es wurde von Sa'id überliefert (6). Und weil es sich um eine Bedeutung handelt, die ein ewiges Verbot impliziert, ist sie nicht vom Urteil des Richters abhängig, wie beim Stillen (Rada'). Und weil, wenn die Trennung nur durch das Urteil des Richters zustande käme, es zulässig wäre, die Trennung zu unterlassen, falls beide dies ablehnen, wie bei der Trennung aufgrund eines Fehlers (7) oder aufgrund von Zahlungsunfähigkeit (8). Es wäre zwingend erforderlich, dass, wenn der Richter nicht zwischen ihnen trennt, die Ehe fortbesteht. Die Aussage des Propheten, Friede und Segen Allahs seien auf ihm: "Es gibt für dich keinen Weg zu ihr" (9), deutet darauf hin, ebenso wie sein Trennen zwischen ihnen im Sinne seiner Bekanntgabe an sie, dass die Trennung vollzogen ist (10). Nach beiden Überlieferungen tritt die Trennung nicht vor der Vollendung des Li'an durch beide ein.
Asch-Schafi'i, möge Allah der Erhabene ihm gnädig sein, sagte: Die Trennung tritt bereits durch den Li'an des Ehemannes allein ein, auch wenn die Frau den Li'an nicht vollzieht; denn dies ist eine Trennung, die durch das Wort zustande kommt, also tritt sie durch das Wort des Ehemannes allein ein, wie bei der Scheidung (Talaq). Wir wissen nicht, dass jemand Asch-Schafi'i in dieser Ansicht zugestimmt hat. Es wurde von al-Batti berichtet, dass die Trennung nicht vom Li'an abhänge; denn es wurde überliefert, dass als al-'Ajlani den Li'an gegenüber seiner Frau vollzog, er sie dreimal scheidete und der Gesandte Allahs, Friede und Segen Allahs seien auf ihm, dies für wirksam erklärte (11). Wäre die Trennung eingetreten, wäre seine Scheidung nicht wirksam gewesen. Beide Ansichten sind nicht korrekt, weil der Prophet, Friede und Segen Allahs seien auf ihm, zwischen den beiden, die das Li'an vollzogen hatten, trennte. Dies wurde von 'Abdullah ibn 'Umar und Sahl ibn Sa'd überliefert, und beide wurden von Muslim aufgeführt (12). Sahl sagte: Es war eine Sunna für diejenigen (13), die nach ihnen kamen, dass zwischen denjenigen getrennt wird, die das Li'an vollzogen haben.
(5) In A, B, M ist das Wort "'anhu" hinzugefügt. (6) In: Kapitel über das, was im Li'an überliefert wurde, aus dem Buch der Scheidung. As-Sunan 1/360. Ebenso von al-Baihaqi überliefert in: Kapitel über das, was nach dem Li'an des Ehemannes geschieht..., aus dem Buch des Li'an. As-Sunan al-Kubra 7/410. (7) In A: "bi-l-'aib". (8) In A, B, M: "wa-l-i'sar". (9) Die Überlieferungskette wurde bereits angegeben, in: 8/373. (10) Im Original: "husul". (11) Überliefert von Abu Dawud in: Kapitel über Li'an, aus dem Buch der Scheidung. Sunan Abi Dawud 1/521. (12) Die Überlieferungskette wurde bereits angegeben, in: 10/330. (13) Im Original: "man".