…und der Prophet – Allahs Segen und Friede auf ihm – an ihm eine deutliche Ähnlichkeit mit 'Utba sah, sprach er das Kind dem ehelichen Bett (firas) zu und ließ die Ähnlichkeit unbeachtet. Dies ist die bevorzugte Ansicht von Abu 'Abd Allah ibn Hamid und eine der beiden Auffassungen der Anhänger von al-Shafi'i. Der Qadi und Abu al-Khattab erwähnten, dass der offensichtliche Wortlaut von Ahmad die Zulässigkeit der Verleugnung nahelegt. Dies ist die zweite Auffassung der Anhänger von al-Shafi'i, basierend auf dem Wort des Propheten – Allahs Segen und Friede auf ihm – im Hadith über die Verfluchung (Li'an): "Wenn sie es aschfarben, lockig, mit wohlgeformten Unterschenkeln und vollen Gesäßbacken zur Welt bringt, so gehört es dem, dessen es beschuldigt wurde." Als sie es dann mit den beschriebenen Merkmalen zur Welt brachte, sagte der Prophet – Allahs Segen und Friede auf ihm –: "Wären nicht die Eide, hätte ich mit ihr eine Angelegenheit zu klären gehabt." Er machte die Ähnlichkeit also zu einem Beweis für die Verleugnung des Kindes. [Die korrekte Ansicht ist die erste. Dieser Hadith weist lediglich auf die Verleugnung des Kindes hin], zusammen mit dem, was zuvor über den Li'an und seine Verleugnung des Kindes dargelegt wurde; er machte die Ähnlichkeit also zu einem bestärkenden Faktor für seine Aussage und als Indiz für ihre Bestätigung. Die vorangegangenen Hadithe belegen jedoch, dass die Ähnlichkeit allein nicht für eine Verleugnung ausreicht. Zudem fand dies in einer Situation statt, in der das eheliche Bett nicht mehr gegeben war und die Abstammung des Kindes von seinem vermeintlichen Vater unterbrochen war; daher lässt sich dies nicht auf Fälle übertragen, in denen das eheliche Bett bestehen bleibt, welches die Zuweisung der Abstammung des Kindes zu seinem Vater erfordert. Wenn er den Beischlaf mit seiner Ehefrau zwar unterbricht (Azl), sie aber dennoch ein Kind zur Welt bringt, ist es ihm nicht erlaubt, es zu verleugnen, aufgrund dessen, was wir aus dem Hadith von Jabir und Abu Sa'id angeführt haben. Von Abu Sa'id wird überliefert, dass er sagte: "O Gesandter Allahs, wir haben Umgang mit Frauen und wir begehren die Wertgegenstände (d.h. den Beischlaf), sollen wir also den Beischlaf unterbrechen?" Er antwortete: "Wenn Allah die Erschaffung eines Lebewesens beschließt, so erschafft Er es." Zudem kann es sein, dass ein Teil des Samens unbemerkt austritt, wodurch eine Schwangerschaft eintritt. Wenn er jedoch nur außerhalb des Schamteils (Farj) oder im After verkehrt und sie ein Kind zur Welt bringt, so erwähnten unsere Gefährten, dass er es nicht verleugnen darf; denn er kann sich nicht sicher sein, dass nicht doch Samen in den Schamteil gelangt ist, wodurch eine Empfängnis eingetreten sein könnte. Dies ist eine der zwei Auffassungen der Anhänger von al-Shafi'i. Dies ist jedoch abwegig, da es sich hier um die Bestimmungen des Beischlafs im Schamteil handelt; die anderen Fälle sind demnach nicht damit verbunden, wie auch bei anderen rechtlichen Bestimmungen. Die Beweiskraft des Ausbleibens des Beischlafs im Schamteil in Bezug auf das Fehlen der Vaterschaft ist zudem stärker als die Beweiskraft der abweichenden Farbe des Kindes von seinen Eltern.
(13) In A, M: "fihi". (14) Die Überlieferungskette wurde bereits bei 7/316 aufgeführt. (15) Die Überlieferungskette wurde bereits bei 8/373 aufgeführt. (16) Weggefallen in B. (Übertragung der Meinung). (17) Weggefallen in A, B, M. (18) Die Überlieferungskette wurde bereits bei 10/229 aufgeführt. (19) In B mit dem Zusatz: "bihi".