Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī — 1334 - Rechtsfrage: Er sagte: (Und wenn seine Frau ein Kind zur Welt bringt und er sagt: 'Sie hat keinen Ehebruch begangen, aber dieses Kind stammt nicht von mir.' So gilt es rechtlich als sein Kind, und es trifft ihn keine Hadd-Strafe ihr gegenüber) · ShamelaTranslate