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Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī
Band 11 · Seite 175Abschnitt

Übersetzung · DE

nichts davon ist verpflichtend. Es ist empfehlenswert, dass sie das Li'an im Stehen vollziehen. Der Ehemann beginnt und leistet den Li'an im Stehen, und wenn er fertig ist, steht die Frau auf und leistet den Li'an im Stehen; dies gemäß dem, was vom Propheten (Allahs Segen und Friede seien auf ihm) überliefert wurde, dass er zu Hilal ibn Umayya sagte: "Steh auf und lege vier Zeugnisse ab". Weil er, wenn er steht, von den Menschen gesehen wird, was in Bezug auf die Öffentlichkeit wirkungsvoller ist, weshalb dies - ebenso wie die Anwesenheit einer großen Gemeinschaft - empfohlen wird, aber nicht verpflichtend ist. Dies ist die Lehrmeinung von Abu Hanifa und asch-Schafi'i, und mir ist kein Gelehrter bekannt, der dem widerspricht.

Kapitel: Der Qadi sagte: Es ist nicht empfehlenswert, das Li'an durch einen bestimmten Ort oder eine bestimmte Zeit zu erschweren (Ta'ghliz). Dies ist auch die Ansicht von Abu Hanifa, denn Gott, der Erhabene, hat den Befehl dazu allgemein formuliert und ihn weder an eine Zeit noch an einen Ort gebunden; daher ist es nicht zulässig, ihn ohne Beweis einzuschränken. Zudem befahl der Prophet (Allahs Segen und Friede seien auf ihm) dem Mann, seine Frau herbeizubringen, ohne eine bestimmte Zeit festzulegen; wäre dies spezifiziert worden, wäre es überliefert worden und nicht unbeachtet geblieben. Abu al-Khattab sagte: Es ist empfehlenswert, das Li'an zu Zeiten und an Orten zu vollziehen, die als heilig gelten. Dies ist die Lehrmeinung von asch-Schafi'i, wobei es bei ihm in Bezug auf die Erschwerung durch den Ort zwei Ansichten gibt: Eine besagt, dass die Erschwerung an einem Ort genauso empfehlenswert ist wie zu einer Zeit. Die zweite besagt, dass sie verpflichtend ist, da der Prophet (Allahs Segen und Friede seien auf ihm) das Li'an bei der Kanzel vollzog, was als Klärung für die Durchführung des Li'an gilt. Die Bedeutung der Erschwerung durch den Ort ist: Wenn sie sich in Mekka befinden, vollziehen sie das Li'an zwischen dem Eckstein (al-Rukn) und der Stätte Abrahams (al-Maqam), da dies die ehrenvollsten Orte sind; in Medina bei der Kanzel des Gesandten Allahs (Allahs Segen und Friede seien auf ihm), in Jerusalem bei der Felskuppel und in anderen Städten in ihren Hauptmoscheen. Was die Zeit betrifft, so ist es nach dem Nachmittagsgebet (Asr), gemäß Gottes Wort: "...ihr haltet sie nach dem Gebet zurück, und sie schwören bei Allah..." Die Exegeten sind sich einig, dass mit dem Gebet das Asr-Gebet gemeint ist. Abu al-Khattab sagte an einer anderen Stelle: Oder zwischen den beiden Gebetsrufen (Adhan und Iqama), da das Gebet dazwischen nicht zurückgewiesen wird. Die korrekte Ansicht ist die erste.

Anmerkungen

(6) Die Identifizierung der Überlieferung wurde bereits unter 8/373 erörtert. (7) In A und B: "min" (von). (8) In M: "kathrat" (Häufigkeit). (9) Fehlt in M. (10) In B und M: "fi al-madina" (in Medina). (11) Sure al-Ma'ida 106. (12) In B: "wa bayna" (und zwischen).

Arabisch (Quelle)

شىءٌ من هذا واجِبًا. ويُسْتَحَبُّ أن يتَلاعَنا قِيامًا، فَيَبْدأُ الزوجُ فيَلْتَعِنُ وهو قائمٌ، فإذا فَرَغَ قامتِ المرأةُ فالْتَعَنَتْ وهى قائمةٌ؛ لما رُوِىَ عن النَّبِىِّ -صلى اللَّه عليه وسلم- أنَّه قال لهِلالَ بن أمَيَّةَ: "قمْ فاشْهَدْ أرْبعَ شهاداتٍ" (٦). ولأنَّه إذا قام شاهَدَه الناسُ، فكان أبلغَ فى (٧) شُهْرَتهِ، فاسْتُحِبَّ كَكَثْرةِ (٨) الجمعِ، وليس ذلك واجِبًا. وبهذا كله قال أبو حنيفةَ، والشافعىُّ، ولا أعلمُ فيه مُخالِفًا.

فصل: قال القاضى: ولا يُسْتَحَبُّ التَّغْلِيظُ فى اللِّعانِ بمَكانٍ ولا زَمانٍ. وبهذا قال أبو حنيفةَ؛ لأنَّ اللَّه تعالى أطْلَقَ الأمْرَ بذلك، ولم يُقَيِّدْه بزمانٍ ولا مكانٍ، فلا يجوزُ تَقْييدُه إلَّا بدليلٍ، ولأنَّ النَّبِىَّ -صلى اللَّه عليه وسلم- أمَرَ الرجلَ بإحْضارِ امْرأتِه، ولم يَخُصَّه بزمنٍ، ولو خُصَّه بذلك لَنُقِلَ ولم يُهْمَلْ. وقال أبو الخَطَّاب: يُسْتَحَبُّ أن يتَلَاعَنَا فى الأزْمانِ والأماكنِ التى تُعَظَّمُ. وهذا مذهبُ الشافعىِّ، إلَّا أنَّ عندَه فى التَّغْليظِ بالمكانِ قَوْلينِ؛ أحدهما، أَنَّ التَّغْلِيظَ به مُسْتَحَبٌّ كالزمانِ. والثانى، أنَّه واجبٌ؛ لأنَّ النَّبِىّ -صلى اللَّه عليه وسلم- لَاعَنَ بينهما (٩) عند المِنْبَرِ، فكان فِعْلُه بيانًا لِلِّعانِ. ومعنى التَّغْلِيظِ بالمَكانِ، أنَّهما إذا كانا بمَكَّةَ لَاعَنَ بينهَما بين الرُّكْنِ والمَقْامِ، فإنَّه أشْرَفُ البِقَاعِ، وإن كانا بالمَدِينةِ (١٠) فعند مِنْبَرِ رَسُولِ اللَّه -صلى اللَّه عليه وسلم-، وفى بَيْتِ المَقْدِسِ عنَد الصَّخْرَةِ، وفى سائرِ البلدانِ فى جَوامِعِها. وأمَّا الزَّمانُ فبَعْدَ العَصْرِ؛ لقَوْل اللَّه تعالى: {تَحْبِسُونَهُمَا مِنْ بَعْدِ الصَّلَاةِ فَيُقْسِمَانِ بِاللَّهِ} (١١). وأجْمَعَ المُفَسِّرُون على أَنَّ المُرَادَ بالصَّلاةِ صلاةُ العَصْرِ. قال أبو الخَطَّاب فى موضعٍ آخَرَ (٩): أو بين (١٢) الأذَانَيْنِ؛ لأنّ الدُّعاءَ بينهما لا يُرَدُّ. والصَّحِيحُ الأوَّلُ،

Anmerkungen

(٦) تقدم تخريجه، فى: ٨/ ٣٧٣.(٧) فى أ، ب: "من".(٨) فى م: "كثرة".(٩) سقط من: م.(١٠) فى ب، م: "فى المدينة".(١١) سورة المائدة ١٠٦.(١٢) فى ب: "وبين".

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