nichts davon ist verpflichtend. Es ist empfehlenswert, dass sie das Li'an im Stehen vollziehen. Der Ehemann beginnt und leistet den Li'an im Stehen, und wenn er fertig ist, steht die Frau auf und leistet den Li'an im Stehen; dies gemäß dem, was vom Propheten (Allahs Segen und Friede seien auf ihm) überliefert wurde, dass er zu Hilal ibn Umayya sagte: "Steh auf und lege vier Zeugnisse ab". Weil er, wenn er steht, von den Menschen gesehen wird, was in Bezug auf die Öffentlichkeit wirkungsvoller ist, weshalb dies - ebenso wie die Anwesenheit einer großen Gemeinschaft - empfohlen wird, aber nicht verpflichtend ist. Dies ist die Lehrmeinung von Abu Hanifa und asch-Schafi'i, und mir ist kein Gelehrter bekannt, der dem widerspricht.
Kapitel: Der Qadi sagte: Es ist nicht empfehlenswert, das Li'an durch einen bestimmten Ort oder eine bestimmte Zeit zu erschweren (Ta'ghliz). Dies ist auch die Ansicht von Abu Hanifa, denn Gott, der Erhabene, hat den Befehl dazu allgemein formuliert und ihn weder an eine Zeit noch an einen Ort gebunden; daher ist es nicht zulässig, ihn ohne Beweis einzuschränken. Zudem befahl der Prophet (Allahs Segen und Friede seien auf ihm) dem Mann, seine Frau herbeizubringen, ohne eine bestimmte Zeit festzulegen; wäre dies spezifiziert worden, wäre es überliefert worden und nicht unbeachtet geblieben. Abu al-Khattab sagte: Es ist empfehlenswert, das Li'an zu Zeiten und an Orten zu vollziehen, die als heilig gelten. Dies ist die Lehrmeinung von asch-Schafi'i, wobei es bei ihm in Bezug auf die Erschwerung durch den Ort zwei Ansichten gibt: Eine besagt, dass die Erschwerung an einem Ort genauso empfehlenswert ist wie zu einer Zeit. Die zweite besagt, dass sie verpflichtend ist, da der Prophet (Allahs Segen und Friede seien auf ihm) das Li'an bei der Kanzel vollzog, was als Klärung für die Durchführung des Li'an gilt. Die Bedeutung der Erschwerung durch den Ort ist: Wenn sie sich in Mekka befinden, vollziehen sie das Li'an zwischen dem Eckstein (al-Rukn) und der Stätte Abrahams (al-Maqam), da dies die ehrenvollsten Orte sind; in Medina bei der Kanzel des Gesandten Allahs (Allahs Segen und Friede seien auf ihm), in Jerusalem bei der Felskuppel und in anderen Städten in ihren Hauptmoscheen. Was die Zeit betrifft, so ist es nach dem Nachmittagsgebet (Asr), gemäß Gottes Wort: "...ihr haltet sie nach dem Gebet zurück, und sie schwören bei Allah..." Die Exegeten sind sich einig, dass mit dem Gebet das Asr-Gebet gemeint ist. Abu al-Khattab sagte an einer anderen Stelle: Oder zwischen den beiden Gebetsrufen (Adhan und Iqama), da das Gebet dazwischen nicht zurückgewiesen wird. Die korrekte Ansicht ist die erste.
(6) Die Identifizierung der Überlieferung wurde bereits unter 8/373 erörtert. (7) In A und B: "min" (von). (8) In M: "kathrat" (Häufigkeit). (9) Fehlt in M. (10) In B und M: "fi al-madina" (in Medina). (11) Sure al-Ma'ida 106. (12) In B: "wa bayna" (und zwischen).