Und wenn das empfehlenswert wäre, hätte es der Prophet (Allahs Segen und Friede seien auf ihm) getan, und wäre es von ihm vollzogen worden, so wäre es überliefert worden, und es wäre nicht zulässig gewesen, dies zu unterlassen oder zu vernachlässigen. Was ihre Behauptung betrifft, dass der Prophet (Allahs Segen und Friede seien auf ihm) das Li'an zwischen ihnen an der Kanzel vollzog: Dies findet sich in keinem der bekannten Überlieferungen. Sollte dies dennoch feststehen, ist es möglich, dass dies zufällig geschah, da sein Sitzplatz sich dort befand, weshalb er das Li'an zwischen ihnen an seinem Sitzplatz vollzog. Falls das Li'an zwischen zwei Ungläubigen stattfindet, ist das Urteil diesbezüglich wie das Urteil beim Li'an zwischen zwei Muslimen. Es ist möglich, die Erschwerung durch den Ort anzuwenden, aufgrund seiner Aussage bezüglich der Eide: Wenn sie Orte haben, die sie heiligen und an denen sie fürchten, fälschlicherweise zu schwören, so lässt man sie dort schwören. Auf dieser Grundlage wird das Li'an zwischen ihnen an ihren Orten vollzogen, die sie heiligen: Der Christ in der Kirche, der Jude in der Synagoge und der Magier im Feuertempel. Wenn sie keine Orte haben, die sie heiligen, lässt sie der Richter an seinem Gerichtsort schwören, da eine Erschwerung durch den Ort unmöglich ist. Wenn die muslimische Frau menstruiert und wir die Ansicht vertreten, dass das Li'an zwischen ihnen in der Moschee stattfindet, so stellt sie sich an deren Tür und betritt sie nicht, da dies der Ort ist, der ihr am nächsten liegt.
Zweite Frage: Zu den Wortlauten des Li'an und dessen Form. Was die Wortlaute angeht, so sind es fünf für jede der beiden Parteien. Die Form ist, dass der Imam mit dem Ehemann beginnt, ihn aufstehen lässt und zu ihm sagt: Sprich viermal: Ich bezeuge bei Allah, dass ich wahrlich zu den Wahrhaftigen gehöre in dem, was ich meiner Ehefrau hier bezüglich des Ehebruchs beschuldigt habe. Er deutet auf sie, falls sie anwesend ist, und bei ihrer Anwesenheit und durch die Geste bedarf es keiner [Zuschreibung oder Namensnennung], so wie es dazu bei
(13) In A und B: "falo" (und wenn). (14) In A, B und M zusätzlich: "lahu" (für ihn). (15) Fehlt in M. (16) In M: "idha" (falls). (17) In M: "fi al-makan" (am Ort). (18) In M: "wa yatawaqqauna" (und sie fürchten). (19) In M: "allati" (die [Plural]). (20) Fehlt im Original. (21) In M: "nasabuha wa tasmiyatuha" (ihre Abstammung und ihre Namensnennung).
ولو (١٣) اسْتُحِبَّ ذلك لفَعَلَه النبِىُّ -صلى اللَّه عليه وسلم-، ولو فَعَلَه لنقِلَ، ولم يَسُغْ (١٤) تَركُه (١٥) وإهماله. وأمَّا قولُهم: إنَّ النَّبِىَّ -صلى اللَّه عليه وسلم- لَاعَنَ بينهما عند المِنْبَرِ. فليس هذا فى شىءٍ من الأحاديثِ المشهورةِ. وإن ثَبَتَ هذا، فيَحْتَمِلُ أنَّه (١٦) كان بحُكْمِ الاتِّفاقِ؛ لأنَّ مَجْلِسَه كان عندَه، فلَاعَنَ بينهما فى مَجْلِسِه. وإن كان اللِّعانُ بين كافِرَيْنِ، فالحكمُ فيه كالحُكمِ فى اللِّعانِ بينَ المسلمَيْنِ. ويَحْتَمِلُ أنَّ يُغَلَّظَ بالمكانِ (١٧)؛ لقولِه فى الأيْمانِ: وإن كان لهم مواضعُ يُعَظِّمُونَها، ويَتَّقُون (١٨) أن يَحْلِفُوا فيها كاذِبين، حُلِّفُوا فيها. فعلى هذا، يُلاعَنُ بينهما فى مواضِعِهم التى (١٩) يُعَظِّمُونها؛ النَّصْرَانِىُّ فى الكَنِيسةِ، واليهودىُّ فى البِيعةِ، والْمَجُوسىُّ فى بيتِ النَّارِ. وإن لم يكُنْ لهم مواضعُ يُعَظِّمُونَها، حَلَّفَهُم الحاكمُ فى مَجْلِسِه؛ لتَعَذُّرِ التَّغْليظِ بالمكانِ. وإن كانت المُسْلِمةُ حائِضًا، وقُلْنا: إن اللِّعانَ بينهما يكون فى المَسْجِدِ. وَقَفَتْ على بابِه؛ ولم تَدْخُلْه؛ لأنَّ ذلك أقْرَبُ المواضعِ إليه.
المسألة الثانية: فى ألفاظِ اللِّعانِ وصِفَتِه، أمَّا ألْفاظُه فهى خمسةٌ فى حَقِّ (٢٠) كلِّ واحدٍ منهما. وصِفَتُه أنَّ الإِمامَ يَبْدأُ بالزَّوْجِ، فيُقِيمُه، ويقولُ له: قُلْ أَرْبَعَ مَرّاتٍ: أشْهَدُ باللَّه أنِّى لَمِنَ الصادِقينَ فيما رَميْتُ به زَوْجَتِى هذه من الزِّنَى. ويُشِيرُ إليها إن كانت حاضرةً، ولا يَحْتاجُ مع الحُضُورِ والإِشارةِ إلى [نِسْبَةٍ وتَسْمِيَةٍ] (٢١)، كما لا يَحْتاجُ إلى ذلك
(١٣) فى أ، ب: "فلو".(١٤) فى أ، ب، م زيادة: "له".(١٥) سقط من: م.(١٦) فى م: "إذا".(١٧) فى م: "فى المكان".(١٨) فى م: "ويتوقون".(١٩) فى م: "اللاتى".(٢٠) سقط من: الأصل.(٢١) فى م: "نسبها وتسميتها".