in allen anderen Verträgen. Falls sie abwesend ist, nennt er ihren Namen und ihre Abstammung und sagt: Meine Ehefrau, die Tochter von so und so. Er führt ihre Abstammung so weit aus, bis eine Verwechslung zwischen ihr und anderen ausgeschlossen ist. Wenn er viermal bezeugt hat, lässt ihn der Richter innehalten und sagt zu ihm: Fürchte Allah, denn dies ist die verpflichtende Tat, und das Leiden des Diesseits ist leichter als das Leiden des Jenseits; alles ist leichter als der Fluch Allahs. Er befiehlt einem Mann, seine Hand auf dessen Mund zu legen, damit er nicht vor der Ermahnung mit dem fünften Eid fortfährt. Dann befiehlt er dem Mann, seine Hand von seinem Mund zu nehmen. Wenn er sieht, dass er damit fortfährt, sagt er zu ihm: Sprich: Und dass der Fluch Allahs auf mir lastet, wenn ich zu den Lügnern gehöre in dem, was ich meiner Ehefrau hier bezüglich des Ehebruchs beschuldigt habe. Dann befiehlt er der Frau aufzustehen und sagt zu ihr: Sprich: Ich bezeuge bei Allah, dass mein Ehemann hier wahrlich zu den Lügnern gehört in dem, was er mir bezüglich des Ehebruchs vorgeworfen hat. Sie deutet auf ihn, und falls er abwesend ist, nennt sie seinen Namen und seine Abstammung. Wenn sie dies viermal wiederholt hat, lässt er sie innehalten, ermahnt sie, wie wir es bezüglich des Ehemannes erwähnt haben, und befiehlt einer Frau, ihre Hand auf ihren Mund zu legen. Wenn er sieht, dass sie damit fortfährt, sagt er zu ihr: Sprich: Und dass der Zorn Allahs auf mir lastet, wenn mein Ehemann hier zu den Wahrhaftigen gehört in dem, was er mir bezüglich des Ehebruchs vorgeworfen hat. Ishaq ibn Mansur sagte: Ich fragte Ahmad: Wie vollzieht man das Li'an? Er antwortete: Gemäß dem, was im Buch Allahs, des Erhabenen, steht. Er sagt viermal: Ich bezeuge bei Allah, dass ich in dem, dessen ich sie beschuldigt habe, zu den Wahrhaftigen gehöre. Dann wird er beim fünften angehalten und sagt: Der Fluch Allahs auf ihm, wenn er zu den Lügnern gehört. Die Frau verfährt ebenso; sie wird beim fünften angehalten, und es wird zu ihr gesagt: Fürchte Allah, denn dies ist die verpflichtende Tat, sie verpflichtet dich zum Leiden. Wenn sie schwört, sagt sie: Der Zorn Allahs auf ihr, wenn er zu den Wahrhaftigen gehört. Die Anzahl dieser fünf Wortlaute ist eine Bedingung für das Li'an. Wenn er einen davon auslässt, ist es nicht gültig, gemäß dem, was wir zuvor erwähnt haben. Wenn er einen Wortlaut davon ersetzt, so ist der offenkundige Wortlaut von al-Khiraqi, dass es zulässig ist, seine Aussage "dass ich zu den Wahrhaftigen gehöre" durch seine Aussage "sie hat wahrlich Ehebruch begangen" zu ersetzen, da deren Bedeutung dieselbe ist. Es ist ihr zulässig, "dass er zu den Lügnern gehört" durch ihre Aussage "er hat wahrlich gelogen" zu ersetzen, da er die Form des Li'an ebenfalls so erwähnt hat. Das Befolgen des Wortlauts des Textes ist jedoch vorzuziehen und besser. Wenn er den Wortlaut "Ich bezeuge" durch einen Wortlaut eines Eides ersetzt und sagt: "Ich schwöre"
(22) In A zusätzlich: "ibn fulan" (der Sohn von so und so). (23) In M: "yanfi" (er schließt aus/er verneint). (24) Das "Waw" fehlt in M. (25) In B, M: "lafzatan" (einen Wortlaut).
فى سائرِ العُقُودِ، وإن كانت غائبةً أَسْماها ونَسَبَها، فقال: امْرأتِى فلانةُ بنتُ فلانٍ (٢٢). ويَرْفَعُ فى نَسَبِها حتى تَنْتَفِىَ (٢٣) المشاركةُ بينها وبينَ غيرها. فإذا شَهِدَ أربعَ مراتٍ، وقَفَه الحاكمُ، وقال له: اتَّقِ اللَّه، فإنَّها المُوجبةُ، وعذابُ (٢٤) الدُّنْيا أهْوَنُ من عذابِ الآخرةِ، كلُّ شىءٍ أهْوَنُ من لَعْنةِ اللَّه. ويأمرُ رَجُلًا فيَضَعُ يَدَه على فِيهِ، حتى لا يُبادِرَ بالخامسةِ قبل المَوْعِظَةِ، ثم يأمرُ الرجلَ، فيُرْسِلُ يدَه عن فِيهِ، فإن رآه يَمْضِى فى ذلك، قال له: قُلْ: وأنَّ لَعْنَةَ اللَّه علىَّ إن كنتُ من الكاذِبينَ فيما رَمَيْتُ به زَوْجَتِى هذه من الزِّنَى. ثم يأْمرُ المرأةَ بالقيامِ، ويقولُ لها: قُولِى: أشْهَدُ باللَّه أنَّ زَوْجِى هذا لمن الكاذِبينَ فيما رَمانِى به من الزِّنَى. وتُشِيرُ إليه، وإن كان غائبًا أسْمَتْه ونَسَبَتْه، فإذا كَرَّرَتْ ذلك أربعَ مراتٍ، وقَفَها، ووَعَظَها كما ذكرنا فى حَقِّ الزَّوْجِ، ويأْمرُ امرأةً فتَضَعُ يَدَها على فِيها، فإن رآها تَمْضِى على ذلك، قال لها: قُولِى: وأنَّ غَضَبَ اللَّه علىَّ إن كان زَوْجِى هذا من الصادِقينَ فيما رَمانِى به من الزِّنَى. قال إسحاقُ بن منصورٍ: قلتُ لأحمدَ: كيف يُلاعنُ؟ قال: على ما فى كتابِ اللَّه تعالى، يقولُ أرْبَعَ مراتٍ: أشهدُ باللَّهِ أنِّى فيما رَمَيْتُها به لمن الصادِقينَ. ثم يُوقَفُ عندَ الخامسةِ، فيقولُ: لَعْنَةُ اللَّه عليه إن كان من الكاذِبينَ. والمرأةُ مثلُ ذلك، تُوقَفُ عند الخامسةِ، فيقال لها اتَّقِ اللَّهَ، فإنَّها المُوجِبةُ، تُوجِبُ عليك العَذابَ. فإن حَلَفَتْ، قالت: غَضِبَ اللَّه عليها إن كان من الصادِقينَ. وعددُ هذه الألفاظِ الخمسةِ شَرْطٌ فى اللعانِ، فإنْ أَخلَّ بواحدةٍ منها، لم يَصِحَّ، على ما ذكرناه فيما مَضَى، وإن أبْدَلَ لفظًا منها، فظاهرُ كلامِ الخِرَقِىِّ أنَّه يجوزُ أن يُبدِلَ قولَه: إنِّى لمن الصادِقينَ. بقوله: لقد زَنَتْ. لأنَّ معناهُما واحدٌ، ويجوزُ لها إبْدالُ: إنَّه لمن الكاذبينَ. بقَوْلِها: لقد كَذَبَ. لأنَّه ذكَر صِفةَ اللِّعانِ كذلك. واتِّباعُ لَفْظِ النّصِّ أوْلَى وأحسنُ. وإن أبْدَلَ لَفْظَ (٢٥): "أشْهَدُ" بلفظٍ من ألْفاظِ اليَمِينِ، فقال: أحْلِفُ
(٢٢) فى أزيادة: "ابن فلان".(٢٣) فى م: "ينفى".(٢٤) سقطت الواو من: م.(٢٥) فى ب، م: "لفظة".